Anfang Oktober startet das Statistische Bundesamt mit der diesjährigen Erhebung von Daten zur wirtschaftlichen Situiation in Arzt- und psychotherapeutischen Praxen, die wiederum für die Festlegung des Orientierungspunktwertes verbindlich sind. Dafür werden sieben Prozent der Praxen mathematisch-statistisch ausgewählt und angeschrieben. Die Teilnahme ist verpflichtend.
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