Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 18.03.2024 15:01 Uhr

Arzt in Praxis

Vereinbarkeit von Praxis und Familie

Gerade im ambulanten Bereich gibt es eine Vielzahl von Maßnahmen und Regelungen, mit denen sich Familie und Beruf vereinbaren lassen – für Mütter und Väter.

KVB Seminar "Vereinbarkeit von Familie & Beruf"

Komplizierte Abrechnungen, lange und unflexible Arbeitszeiten, wenig Gestaltungsspielraum: Es grassieren viele Mythen zum Thema Niederlassung und eigene Praxis. Doch in den letzten Jahren hat sich einiges getan. Haben Sie beispielsweise schon einmal über eine Teil-Zulassung nachgedacht oder eine Kooperation in Erwägung gezogen?

In diesem Seminar erfahren Sie, wie Sie Unterstützungsmöglichkeiten ausschöpfen können. Nutzen Sie die Chance und erhalten Sie wertvolle Tipps für Ihre Entlastung und mehr Flexibilität. Während des Seminars werden erfahrene Vertragsärztinnen und -ärzte aus der Praxis – als „Mentoren“ – für Ihre individuellen Fragen zur Verfügung stehen.

Unterstützungs- und Entlastungsmöglichkeiten

u.a. möglich bei:

  • Mutterschutz
  • Elternzeit (bis zu 12 Monate genehmigungsfrei)

Voraussetzungen:

  • Fachgebietsidentität sowie deutsche Approbation und Facharztanerkennung
  • Bindung an vorhandenes Leistungsspektrum des Praxisinhabers
  • darf nicht zur Vergrößerung der Kassenpraxis/Aufrechterhaltung eines übergroßen Praxisumfangs dienen
  • selbständige Führung der Praxis in Abwesenheit des Praxisinhabers

Dauer:

  • bis zu 3 Monate innerhalb von 12 Monaten ohne Genehmigung der KVB
  • auf Antrag auch längere Vertretungszeiträume möglich

Vertreter/-innen können im Gegensatz zu angestellten Ärzt/innen und Assistent/-innen auch in freier Mitarbeit in der Praxis tätig werden.

Anstellung möglich bei:

  • gesundheitlicher Beeinträchtigung (inkl. Schwangerschaft bzw. Zeit nach der Entbindung)
  • Erziehung eines Kindes (bis 36 Monate je Kind, soweit sich die Assistenzzeiten nicht überlappen, bis zum 18. LJ des Kindes, Zeitraum muss nicht zusammenhängend genommen werden)
  • Erkrankung eines Kindes bzw. naher Familienangehöriger

Voraussetzungen:

  • Fachgebietsidentität sowie deutsche Approbation und Facharztanerkennung
  • Bindung an vorhandenes Leistungsspektrum des Praxisinhabers
  • zeitlich befristete Genehmigung; Befristungsdauer abhängig vom Antragsgrund
  • Genehmigung durch die KVB
  1. Vollständiges Ruhen der Zulassung (bei Zulassung mit vollem oder hälftigem Versorgungsauftrag)
  2. Hälftiges Ruhen der Zulassung (bei Zulassung mit vollem Versorgungsauftrag)

Rahmenbedingungen:

  • wegen Mutterschutz/Erziehungszeit insgesamt bis zu 24 Monate lang möglich
  • die vertragsärztliche Tätigkeit wird nicht ausgeübt, die Wiederaufnahme der Tätigkeit ist aber in angemessener Frist zu erwarten
  • während des Ruhens der Zulassung: Befreiung von den vertragsärztlichen Pflichten
  • Antragstellung beim Zulassungsausschuss (ZA) mit entsprechender Begründung und Nachweis erforderlich

Bitte beachten: Während des Ruhens der Zulassung ist eine Vertretung bzw. die Beschäftigung eines Sicherstellungsassistenten nicht möglich!

Schwangerschaft und Zeit nach der Geburt

Bei Schwangerschaft oder nach der Geburt Ihres Kinds können Sie sich vom Bereitschaftsdienst befreien lassen (Paragraph 14 Abs. 1 der BDO). Auch Väter können ab dem Zeitpunkt der Geburt eine Befreiung vom Bereitschaftsdienst beantragen.

  • Ärztinnen ab Bekanntgabe der Schwangerschaft bis 36 Monate nach der Niederkunft
  • Ärzte ab dem Tag der Geburt für 36 Monate

zur Bereitschaftsdienstordnung (BDO)

Die Vertretung im Bereitschaftsdienst ist in Paragraph 11 der Bereitschaftsdienstordnung (BDO) geregelt. Bei der Organisation einer Vertretung sind Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KVB gerne behilflich und unterstützen Sie bei der Vermittlung.

mehr Informationen zur Vertretung im Bereitschaftsdienst

Der Honorarverteilungsmaßstab (HVM) und die Durchführungsrichtlinien bieten verschiedenste Möglichkeiten, einen Antrag auf Anpassung der Obergrenze zu stellen. Bei Anträgen im Rahmen der Fallzahlanpassung wird die Schwangerschaft sogar explizit als Antragsgrund in den Durchführungsrichtlinien genannt.

mehr Informationen zu Honorar und Obergrenzen

Weiterbildungsverbünde in Bayern

Eine Hürde bei der Vereinbarkeit von Ausbildung und Familie ist die Organisation der Weiterbildungsstationen in Klinik und Praxis. Hier haben sich Krankenhäuser und Praxen auf freiwilliger Basis zusammengeschlossen, um in Weiterbildungsverbünden einen nahtlosen Übergang innerhalb der Ausbildungsstufen zu gewährleisten.

Allgemeinärztliche Weiterbildungsverbünde in Bayern

Fachärztliche Weiterbildungsverbünde in Bayern

 

Perspektiven für die Ärztinnen von morgen

Der Deutsche Ärztinnenbund e.V. will den weiblichen Blick auf Strukturen und Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen schärfen, damit eine Veränderung der Arbeitskultur anregen und einen öffentlichkeitswirksamen Dialog initiieren – zwischen praktizierenden und angehenden Ärztinnen sowie Institutionen und Organisationen im Gesundheitswesen sowie in der Gesundheitspolitik.

 

Lokale Bündnisse für Familie

In der Initiative "Lokale Bündnisse für Familie" des Bundesfamilienministeriums arbeiten Arbeitgeber, Kommunen, Schulen und Verbände zusammen, um vor Ort familienfreundliche Arbeitsbedingungen zu schaffen.

Wiedereinstiegskurs

Die Kaiserin-Friedrich-Stiftung bietet einmal jährlich einen zweiwöchigen Kurs zur Aktualisierung des medizinischen Wissens auf den wichtigsten Gebieten der ärztlichen Grundversorgung an, zu finden im Fortbildungskalender der Stiftung. Zielgruppe sind Ärzte, die nach berufsfreiem oder -fremdem Intervall wieder medizinisch tätig werden wollen.

 

"Familienfreundlicher Arbeitsplatz für Ärztinnen und Ärzte"

Das Handbuch "Familienfreundlicher Arbeitsplatz für Ärztinnen und Ärzte" der Herausgeberinnen Dr. Astrid Bühren und Dr. Annegret Schoeller (Bundesärztekammer) richtet sich vor allem an Medizinstudenten sowie junge Ärzte. In der Broschüre geht es um Work-Life-Balance, Unternehmenskultur, familienfreundliche Arbeitsbedingungen aber auch um Vorurteile und gesellschaftliche Normen. In den Kapiteln 7 und 8 wird der ambulante Sektor behandelt.

 

Schwangerschaft und Mutterschutzgesetz

Überblick der Aktivitäten des Deutschen Ärztinnenbunds zum Thema Mutterschutz und Mutterschutzgesetz.

 

Lass Dich nieder: Praxis und Familie? Passt zusammen

Infos der KBV zu Niederlassungsoptionen und individuellen Lebensentwürfen für Ärztinnen und Ärzte.

Elternzeit in der Niederlassung

Externe Inhalte von Youtube/Vimeo
An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Youtube. Um den externen Inhalt zu laden benötigen wir Ihre Zustimmung. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung
Zustimmen und anzeigen
Gerade als Selbstständige haben Sie einige Möglichkeiten, das Leben familienfreundlich zu gestalten.

Fragen oder konkreter Beratungsbedarf?

Sie brauchen eine schnelle Information am Telefon? Unser zentrales Servicecenter ist für Sie da.


Sie möchten ein Thema in einer persönlichen Einzelberatung vertiefen? Wir bieten Ihnen Beratungstermine in unseren regionalen Beratungscentern vor Ort, telefonisch oder komfortabel per Video.

Praxen, Kooperationen oder Stellen finden