Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 01.04.2026 10:56 Uhr
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Sie interessieren sich für eine Facharztweiterbildung in Bayern?

Sie sind Weiterbilder:in? 

Sie möchten sich für den ärztlichen Nachwuchs engagieren? Oder frühzeitig einen potentiellen Nachfolger für Ihre Praxis finden? Es gibt viele gute Gründe, einen Arzt in Weiterbildung zum Facharzt (AiW) zu beschäftigen.

Infos zu Voraussetzungen und Förderungen

Schriftzug KVB Börse

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wichtiger Hinweis: Die hier dargestellten Informationen beziehen sich hauptsächlich auf Regelungen der aktuell gültigen Weiterbildungsordnung (2021). Bitte beachten Sie, dass für Weiterbildungen nach der alten WBO (2004) eventuell davon abweichende Regelungen gelten.

FAQ Allgemeines

Junger Arzt mit einer Geste zu mehr Durchblick

Sie benötigen eine Facharztanerkennung, um bestimmte Tätigkeiten ausüben zu dürfen und um als Vertragsärztin oder Vertragsarzt für die Versorgung der Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen zugelassen zu werden. Wenn Sie also in einer Praxis GKV-Patienten behandeln möchten, müssen Sie zuvor die Facharztweiterbildung erfolgreich abschließen. Eine Facharztweiterbildung ist auch notwendig, wenn Sie später planen, als Ober- oder Chefärztin bzw. -arzt tätig zu sein.

Während dieser Weiterbildung sammeln Sie praktische Erfahrung in Kliniken und / oder Praxen und absolvieren dabei die erforderlichen Weiterbildungsabschnitte (gemäß der für Sie gültigen Weiterbildungsordnung). Die Weiterbildung richtet sich nach den Bestimmungen der Weiterbildungsordnung (WBO).

Es gibt eine Vielzahl an Gebieten, aus denen Sie wiederum bestimmte Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnungen wählen können. Eine detaillierte Gesamtübersicht finden Sie in der aktuellen Weiterbildungsordnung 2021 auf Seite 3 bis 6.

Die Weiterbildung in einem Schwerpunkt erfolgt zeitlich und inhaltlich zusätzlich zur Facharztweiterbildung.

Nach Abschluss Ihres Medizinstudiums und des dritten Staatsexamens können Sie die ärztliche Approbation bei der Regierung von Oberbayern beantragen. Mit dieser Approbation erhalten Sie die volle Berechtigung, den Arztberuf auszuüben. Nach Erhalt der Approbation starten Sie Ihre Karriere als Ärztin oder Arzt in Weiterbildung im Rahmen Ihrer Facharztweiterbildung.

Beantragung einer Approbation - siehe Aufgaben "A"

Hinweis: Die Weiterbilderin bzw. der Weiterbilder muss über die entsprechende Weiterbildungsbefugnis an einer von der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) zugelassenen Weiterbildungsstätte verfügen. (mehr dazu unter FAQ "Wo finde ich eine Weiterbildungsstelle?")

Befugte Weiterbilderinnen und Weiterbilder finden Sie über die Website der BLÄK:

Suche nach Weiterbildungsbefugten Ärzten 
 

Mehr zu Weiterbildungsassistenzen aus Nicht-EU-Staaten bei einem Vertragsarzt:

Das hängt mitunter von Ihren individuellen Vorstellungen und Präferenzen ab. Grundsätzlich sollte die Weiterbildungsstelle eine unterstützende und förderliche Lernumgebung bieten, in der Sie regelmäßig Feedback und eine fundierte Anleitung erhalten, um neue Fähigkeiten zu erlangen und zu verbessern.

Bei einer Weiterbildung im ambulanten Bereich können Sie von einer individuellen 1:1-Betreuung durch Ihre Weiterbilderin oder Ihren Weiterbilder profitieren. Mehr dazu ...

Allgemeinmedizinische Weiterbildung:

KODEX Gute Weiterbildung (Hausärztinnen- und Hausärzteverband) 

Checkliste für die Suche nach einer guten Weiterbildungspraxis im Fach Allgemeinmedizin (JADE - Junge Allgemeinmedizin Deutschland)

Fachärztliche Weiterbildung:

Positionspapier: Die Weiterbildung muss mitgedacht werden (Büdnis junge Ärzte)

 

Bitte beachten Sie, dass die Weiterbildung nur bei einer befugten Weiterbilderin bzw. bei einem befugten Weiterbilder stattfinden kann. Konkret bedeutet das:Die Weiterbildung muss unter der Verantwortung einer bzw. eines von der zuständigen Landesärztekammer anerkannten Weiterbildenden mit gültiger Weiterbildungsbefugnis erfolgen. Der Umfang dieser Befugnis richtet sich nach dem jeweiligen Leistungsspektrum. Die jeweilige Landesärztekammer führt ein Verzeichnis der befugten Weiterbilderinnen und Weiterbilder.

Eine Weiterbildungsstelle in Bayern finden Sie u.a. hier:
 

Befugte Weiterbilderinnen und Weiterbilder - Suche auf der Website der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK)
 

Informationen zur Verbundweiterbildung finden Sie oder Kontakt zu Weiterbildungsverbünden bekommen Sie über die Koordinierungsstellen:

Allgemeinmedizinische Weiterbildung (KoStA - Koodinierungsstelle Allgemeinmedizin)

Fachärztliche Weiterbildung (KoStF - Koordinierungsstelle Fachärztliche Weiterbildung)
 

Kostenfrei mit Hilfe von Stellenbörsen:

KVB Börse

KoStA Stellenbörse für die Allgemeinmedizinische Weiterbildung

KoStF Stellenbörse für die Fachärztliche Weiterbildung
 

Berufsverbände bieten oft Unterstützung bei der Suche nach Weiterbildungsstellen, z.B.:

Allgemeinmedizinische Weiterbildung:
Bayerischer Hausärzteverband (BHÄV)

Fachärztliche Weiterbildung:
Dachverband Bayerischer Fachärztinnen und Fachärzte e.V. (DBFF)

 

Die Weiterbildung zum Facharzt dauert in der Regel zwischen fünf und sechs Jahren, abhängig vom jeweiligen Fachgebiet. Die vorgegebene Weiterbildungszeit für Allgemeinmedizin beträgt beispielsweise insgesamt 60 Monate, für chirurgische Fachgebiete 72 Monate und für Biochemie 48 Monate.

Detaillierte Infos zur Weiterbildungsdauer finden Sie in der aktuellen Weiterbildungsordnung 2021 ab Seite 20.

Wichtig: Bei Teilzeit verlängert sich die Dauer entsprechend.

Die Verbundweiterbildung soll die Weiterbildung für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung attraktiver machen, indem Kliniken und niedergelassene Ärztinnen und Ärzte zusammenarbeiten. Dadurch können Sie Ihre gesamte Weiterbildung sektorenübergreifend in einer Region absolvieren, ohne sich eigenständig um die Suche von Weiterbildungsstätten kümmern zu müssen. Ein weiterer großer Vorteil: Sie lernen bereits während der Weiterbildung die bestehenden Ärztenetzwerke vor Ort kennen. Ein strukturierter Rotationsplan sorgt für eine klare Planung.

Nach Abschluss der Weiterbildung ergibt sich oft die Möglichkeit, eine Praxis zu übernehmen oder als Partnerin bzw. Partner in eine Praxis einzusteigen.

Mehr dazu:

Allgemeinmedizinische Verbundweiterbildung (KoStA - Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin)

Fachärztliche Verbundweiterbildung (KoStF - Koordinierungsstelle Fachärztliche Weiterbildung)

Grundsätzlich darf eine Ärztin bzw. ein Arzt in Weiterbildung nur unter Aufsicht und Anleitung der bzw. des Weiterbildenden tätig werden. Die weiterbildende Vertragsärztin bzw. der weiterbildende -arzt ist verpflichtet, die Weiterbildung persönlich zu leiten, also grundsätzlich anwesend zu sein und die Tätigkeit der Ärztin bzw. des Arztes in Weiterbildung stets zu überwachen.

  • Abrechnung: Die Kennzeichnung und Abrechnung von Leistungen erfolgt unter der Lebenslangen Arztnummer (LANR) der Weiterbilderin bzw. des Weiterbilders.
  • Verordnung: Hier wird ebenfalls die LANR der Weiterbilderin bzw. des Weiterbilders angegeben. Die Ärztin bzw. der Arzt in Weiterbildung wird als ausstellende Person nach den Vorgaben der Arzneimittelverschreibungsverordnung namentlich im eRezept hinterlegt.

Ja, eine Weiterbildung in Teilzeit ist möglich.

Die Teilzeitweiterbildung muss dabei was Dauer, Niveau und Qualität angeht den Anforderungen einer Vollzeitweiterbildung entsprechen. Bei einer Reduzierung der Arbeitszeit verlängert sich die Weiterbildungsdauer entsprechend.

Der zeitliche Umfang (Stunden pro Woche) der Teilzeitbeschäftigung muss im Zeugnis entsprechend ausgewiesen werden.

Mehr dazu auf der Website der BLÄK:

Weiterbildungsordnung (WBO 2021)

Sind Teilzeitweiterbildungen zum Facharzt zulässig?

Das ist grundsätzlich möglich. Sie können Ihre Weiterbildung (oder auch nur Teile davon) auch im Ausland absolvieren.

Wichtig: Erkundigen Sie sich bei der Bayerischen Landesärztekammer vorab bezüglich der Anerkennung der Weiterbildungsabschnitte.

Mehr zum Anerkennungsverfahren:

Weiterbildung im Ausland bzw. ausländische Ärzte zur Weiterbildung in Deutschland (BLÄK)

Beantragung einer Approbation - siehe Aufgaben "A" (Regierung von Oberbayern)

Mehr zu Weiterbildungsassistenzen aus Nicht-EU-Staaten bei einem Vertragsarzt:

Mit allen vier Bezeichnungen ist ein approbierter Arzt gemeint, der sich gerade in einer Facharztweiterbildung befindet.

Der Deutsche Ärztetag empfiehlt seit 2010 den Begriff „Ärztin / Arzt in Weiterbildung“ statt „Assistenzärztin / -arzt“ bzw. „Weiterbildungsassistentin / -assistent“, da dieser besser die Qualifikation, die mit der Approbation erlangt wurde, widerspiegelt.

FAQ Förderung

Computeranimiertes Bild mit schützender Hand für Wissen

Die Gehälter fallen je nach Fachrichtung, Berufserfahrung und Tätigkeitsort unterschiedlich aus.

Ambulanter Bereich:

Mit einer von der KVB geförderten Weiterbildungsstelle in einer entsprechenden Vertragsarztpraxis verdienen Sie beispielsweise mindestens 5.800 Euro brutto in Vollzeit pro Monat (Teilzeit anteilig). Sofern die von uns gezahlte Förderung im konkreten Fall die im Krankenhaus übliche Vergütung unterschreitet, wird der Betrag von der oder dem Weiterbildenden auf das Niveau der im Krankenhaus üblichen Vergütung angehoben.

Je nach Versorgungslage gibt es auch Zuschüsse – in einem unterversorgten Gebiet bekommen Sie in der allgemeinmedizinischen Weiterbildung beispielsweise mindestens 6.300 Euro brutto als Grundgehalt.

Mehr dazu:

Weiterbildungsförderung Allgemeinmedizin (Website KVB)

Weiterbildungsförderung Fachärztliche Weiterbildung und Bereichsweiterbildung Klinische Neuropsychologie (Website KVB)
 

Stationärer Bereich:

Hier richten sich die Gehälter in der Regel nach verschiedenen Tarifverträgen, z.B. TV-Ärzte TdL (Universitätskliniken) oder TV-Ärzte VKA (kommunale Krankenhäuser).

Mehr dazu:

Tarifverträge für Ärzte (Öffentlicher Dienst.info)

Die KVB bietet im ambulanten Bereich Förderungen in Form von monatlichen Gehaltszuschüssen, die über den Arbeitgeber ausgezahlt werden für:

Weitere Förderangebote:

Bayern: Fördermöglichkeiten für Medizinstudierende und Ärztinnen und Ärzte (LGL)

Allgemeinmedizinische Weiterbildung

Kompetenzzentrum Weiterbildung Allgemeinmedizin Bayern (KWAB):

  • Einzel-Mentoring durch erfahrene Hausärztinnen und Hausärzte
  • Interaktive Seminartage Weiterbildung Allgemeinmedizin – SemiWAM® – mit praxisnahen Inhalten, prüfungsrelevanten Modulen und Möglichkeiten sich auszutauschen
  • „Erste Hilfe Kasten“ (Online-Lernmodule zu Praxisführung)

Mehr Infos auf der website KWAB

Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin (KoStA):

  • Beratung zur Weiterbildung Allgemeinmedizin
  • Informationen zu allgemeinmedizinischen Weiterbildungsverbünden
  • Interaktive Seminartage Weiterbildung Allgemeinmedizin – SemiWAM® – mit praxisnahen Inhalten, prüfungsrelevanten Modulen und Möglichkeiten sich auszutauschen

Mehr Infos auf der website KoStA

Fachärztliche Weiterbildung

Koordinierungsstelle Fachärztliche Weiterbildung (KoStF):

  • Beratung zur fachärztlichen Weiterbildung
  • Informationen zu fachärztlichen Weiterbildungsverbünden

Mehr Infos auf der website KoStF

FAQ Weiterbildungsordnung (WBO 2021)

Junge Ärzte interessiert

Es gibt eine Vielzahl an Gebieten, aus denen Sie wiederum bestimmte Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnungen wählen können. Eine detaillierte Gesamtübersicht finden Sie in der aktuellen Weiterbildungsordnung 2021 auf Seite 3 bis 6.

Die Weiterbildung in einem Schwerpunkt erfolgt zeitlich und inhaltlich zusätzlich zur Facharztweiterbildung.

Wesentliche Neuerungen: 

Für die Dokumentation der Weiterbildungsinhalte soll mit der neuen WBO nun das eLogbuch verwendet werden.

eLogbuch: elektronischen Dokumentation Weiterbildung (BLÄK)
 

Richtzahlen sind weitestgehend weggefallen und wurden abgelöst vom sogenannten Facharzt-Kompetenzerwerb, aufgeteilt in: kognitive Kompetenz, Methodenkompetenz (Kenntnisse) und Handlungskompetenz (Erfahrungen und Fertigkeiten).
 

Die wichtigsten Änderungen finden Sie in einer Zusammenfasung in dem Artikel des Bay. Ärzteblatt:

"Ein Überblick über die neue Weiterbildungsverordnung" (Bay. Ärzteblatt)
 

Wichtig: Bitte informieren Sie sich frühzeitig während Ihrer Weiterbildung, ob Sie später eventuell besondere Nachweise für bestimmte genehmigungspflichtige Leistungen in der vertragsärztlichen Versorgung benötigen.

Die „neue“ Weiterbildungsordnung (WBO 2021) ist seit August 2022 in Kraft und hat die „alte“ WBO 2004 abgelöst. Grundsätzlich gilt also für alle Ärztinnen und Ärzte in Bayern nun die WBO 2021.

Es gibt eine 7 Jahre lange Übergangszeit:

Wenn die Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung nach dem 1. August 2022 begonnen wurde, muss die WBO 2021 angewendet werden. Wer vor dem 1. August 2022 mit der alten WBO begonnen hat, kann noch bis 31.07.2029 nach der WBO 2004 seinen Facharzt machen. Hinweis: Hier kann es eventuell kurzfristig zu Änderungen kommen, bitte wenden Sie sich für aktuelle Infos stets an die BLÄK.

Für den Abschluss der Weiterbildung für Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnungen gemäß WBO 2004 sind in § 20 Abs. 5 bis 8 der WBO 2021 Übergangsbestimmungen und Fristen festgelegt worden.

Mehr auf website der BLÄK:

FAQ zu Dokumentation | eLogbuch | Mindestfallzahlen

Icon für eLogbuch auf der website der BLÄK

Die ärztliche Weiterbildung ist mit einer umfassenden Dokumentationspflicht verbunden. Diese Dokumentation ist wichtig, um die absolvierten Weiterbildungsinhalte nachvollziehbar zu machen und gleichzeitig vertragsarztrechtliche Anforderungen zu erfüllen.

Die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) regelt die Vorgaben für die Weiterbildung sowie die dazugehörige Dokumentationspflicht. Diese Pflichten sind in der Weiterbildungsordnung der BLÄK verankert.

Es gibt zwei Arten der Dokumentation: die Behandlungsdokumentation, die die ärztliche Tätigkeit selbst betrifft, und die Weiterbildungsdokumentation, die die Fortschritte und Inhalte der Weiterbildung dokumentiert.

Mehr zur Dokumenation/Nachweis auf der website der BLÄK:

Durch verschiedene Dokumente, dazu gehören:
 

Wichtig: Ärztinnen und Ärzte benötigen für bestimmte Untersuchungen und Behandlungen eine Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung, wenn sie diese über die gesetzliche Krankenversicherung durchführen und abrechnen wollen. Für diese Genehmigungsverfahren gelten bundeseinheitliche Qualitätsvorgaben, die bestimmte Nachweise zu Weiterbildungsinhalten erforderlich machen. Im eLogbuch werden diese – für bestimmte KV-Genehmigungen (z.B. Ultraschalldiagnostik) – erforderlichen Nachweise nicht zwingend erfasst.

Bitte informieren Sie sich frühzeitig, ob Sie später eventuell besondere Nachweise benötigen, um einen Genehmigungsantrag zur Ausführung und Abrechnung bestimmter Leistungen zu stellen. So können Sie sicherstellen, dass Sie bereits während Ihrer Weiterbildung soweit möglich die notwendigen Nachweise „sammeln“. Die Alternative: Sie müssen möglicherweise später nachträglich Nachweise für bestimmte erbrachte Weiterbildungsinhalte einholen. Das wäre kompliziert und zeitaufwändig.

Mehr auf der website der BLÄK:

Zur Dokumentation Ihrer Weiterbildung nach den Vorgaben der 2022 in Kraft getretenen Neufassung der Weiterbildungsordnung für Ärzte in Bayern soll (noch nicht verpflichtend) das neue eLogbuch der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) genutzt werden.

Informationen zum eLogbuch (BLÄK)

Wichtig: Bitte informieren Sie sich unbedingt zusätzlich über eventuell erforderliche Mindestfallzahlennachweise und weitere fachliche Anforderungen für bestimmte KV-Genehmigungen (z.B. Ultraschalldiagnostik), die derzeit nicht im eLogbuch erfasst werden.

Ein Weiterbildungszeugnis muss folgende Angaben beinhalten:

  • Zeit­raum, in dem Sie unter Anlei­tung der befugten Weiterbilderin / des befug­ten Weiterbilders haup­t­­be­­ruf­­lich tätig waren
  • Zeitlicher Umfang der Tätig­keit und Weiterbildungsgebiet (Intensivstation, Notaufnahme etc.)
  • Datum und Ort der Ausstel­­lung
  • Unter­­schrift und Stem­­pel der befugten Weiterbilderin / des befug­ten Weiterbilders

Wichtig: Unter­­bre­chun­­gen, Rota­ti­o­­nen oder Tätig­kei­ten in beson­­de­ren Funk­ti­­ons­­be­rei­chen (z.B. Inten­­si­v­­me­­di­­zin, Notauf­­nahme) müssen mit exak­tem Zeit­raum beschrie­­ben werden. Bei regel­mä­­ßiger Teil­­nahme am Nacht- und Bereit­­schafts­­dienst ist gegebenenfalls eine Bestätigung erforderlich.

Infos der BLÄK zu:

Was muss das Zeugnis beinhalten? inkl Muster-Weiterbildungszeugnisse

FAQ zu Abwesenheit | Verlängerung | Freistellung

Digitales Kalenderblatt

Eine Unterbrechung der Weiterbildung wird grundsätzlich nicht als Weiterbildungszeit anerkannt, wenn keine Weiterbildung stattfindet. Ausnahme: Unterbrechungen von bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr während eines Weiterbildungsabschnitts werden nicht als Unterbrechung gewertet. Dies gilt z.B. für:

  • Krankheit
  • Schwangerschaft, Mutterschutz
  • Elternzeit
  • Betreuungszeit
  • Wehr-, Zivil- oder Katastrophendienst
  • Freiwilliges Soziales Jahr o.Ä.

Außerdem können klinische Forschungszeiten anerkannt werden, wenn sie im Rahmen der Weiterbildung erfolgen und die entsprechenden Kompetenzen unter Aufsicht des Weiterbildungsbefugten vermittelt werden. Diese sind hinsichtlich der Dauer grundsätzlich nicht begrenzt. Bitte wenden Sie sich hierzu mit Eckpunkten vorab an die Bayerische Landesärztekammer, die Sie berät, wie viel an Inhalten voraussichtlich anrechenbar sein wird.

Ihr tariflicher, gesetzlicher oder sonstiger arbeitsrechtlicher Erholungsurlaub gilt nicht als Unterbrechung der Weiterbildung.

Wichtig: Alle Unterbrechungen der Weiterbildung müssen im Weiterbildungszeugnis vermerkt werden.

Mehr dazu (siehe Seite 9 der WBO 2021):

Ja, Sie können Ihre Weiterbildung unterbrechen.

Bitte beachten Sie dazu die vorangegangene Infos zu "Wie sind Fehlzeiten geregelt?".

FAQ zu Facharztprüfung | Facharztanerkennung

Junge Ärztin hebt den Daumen nach oben

Den Antrag auf Anerkennung einer Facharztbezeichnung können Sie online über das Postal der BLÄK stellen:

MeineBLÄK-Portal (Login erforderlich) 
 

Mehr dazu:

Infos und Online-Beantragung der Anerkennung einer Facharztbezeichnung (BayernPortal)

Die Vorbereitung auf die Facharztprüfung hängt stark vom jeweiligen Fachgebiet ab. Es kann hilfreich sein, Lerngruppen beizutreten, um gemeinsam Themen zu vertiefen und Fragen zu klären. Außerdem gibt es zahlreiche Seminare und Online-Kurse (teilweise kostenpflichtig) von diversen Anbietern, um Wissen auf den neuesten Stand zu bringen. Informieren Sie sich z.B. über Websites der Berufsverbände.

Allgemeinmedizinische Weiterbildung

Auf der Website der Münchner Akademie für Ärztliche Fortbildung werden regelmäßig entsprechende Veranstaltungen angeboten, so z.B. der Vorbereitungskurs auf die Facharztprüfung Allgemeinmedizin:

Münchner Akademie für Ärztliche Fortbildung

Vorbereitungskurs Facharztprüfung "Allgemeinmedizin KOMPAKT“

Das bundesweite Junge Allgemeinmedizin Deutschland (JADE) kann – mit einer Sammlung an bundesweiten Prüfungsprotokollen – ebenfalls eine sehr gute Anlaufstelle sein:

Junge Allgemeinmedizin Deutschland (JADE)

Alles Wichtige rund um die Facharztprüfung – von der Anmeldung bis zum Krankheitsfall finden Sie hier in einer Übersicht der Bayerischen Landesärztekammer.

Wenden Sie sich bei Fragen bitte an die genannten Ansprechpartner/Kontakte.

Infos zur Prüfung und Anerkennung sowie Ansprechpartner bei der BLÄK

Ja, die Facharztprüfung können Sie in der Regel unbegrenzt oft wiederholen, wenn sie nicht bestanden wurde. Es gibt keine Begrenzung für Wiederholungsversuche. Die Prüfung kann frühestens drei Monate nach nicht bestandener Prüfung wiederholt werden.

Mehr dazu ( WBO siehe Seite 14):