Zulassung

Zulassungsverfahren

Nur mit der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung darf ein Arzt oder Psychotherapeut gesetzlich versicherte Patienten behandeln. Regelungen zur Zulassung finden sich

  • im Fünften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V)
  • in der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV)
  • im Bundesmantelvertrag-Ärzte bzw. dem Arzt-/Ersatzkassenvertrag.

Hier finden Sie eine ausführliche Darstellung zur Zulassung - von den Voraussetzungen bis zur Beendigung.

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