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KVB-Berater beantworten Fragen zur
Online-Service für die Vermittlung von Praxen und Stellen in Bayern
Bereitschaftsdienst
Informationen, rechtliche Grundlagen und Antragsformulare, die für den Neubeginn bzw. eine veränderte Praxistätigkeit benötigt werden
Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie kostenfrei unter
116117
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Ihrer Region
Informationen zur Koordinationsstelle Psychotherapie für psychotherapeutische Behandlungen
Hilfe bei der Suche nach Haus- und Fachärzten mit der KVB-Arztsuche
Mo-Fr: 12:00-15:00 Uhr
Der Berufungsausschuss entscheidet über Widersprüche gegen Entscheidungen des Zulassungsausschusses.
Im Bereich der KVB gibt es drei Berufungsausschüsse.
Die Berufungsausschüsse bestehen aus einem Vorsitzenden mit der Befähigung zum Richteramt und aus je drei Vertretern der Ärzte einerseits und drei Vertretern der Landesverbände der Krankenkassen andererseits als Beisitzer.
In Entscheidungen über Widersprüche von Vertragspsychotherapeuten oder ausschließlich oder überwiegend psychotherapeutisch tätigen Ärzten treten an die Stelle der Vertreter der Ärzte Vertreter der Psychotherapeuten und Ärzte in gleicher Zahl (d.h. zwei Vertreter der Psychotherapeuten und zwei Vertreter der Ärzte). Unter den Vertretern der Psychotherapeuten muss mindestens ein Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut sein. Die Zahl der Kassenvertreter erhöht sich in diesen Fällen ebenfalls auf insgesamt vier Vertreter.
Die Mitglieder führen ihr Amt als Ehrenamt.
Der Zugang zum Mitgliederportal ist über KV-Ident Plus, KV-SafeNet oder die Telematikinfrastruktur (TI) möglich.
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