Genehmigung (Erstantrag)
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Sicherstellung Elsenheimerstr. 39 80687 München Erstantrag auf Ermächtigung und Genehmigung zur Übernahme des Versorgungsauftrages nach Anlage 9.1 BMV-Ä (Dialyse) durch eine ärztlich geleitete Einrichtung 1. Allgemeine Angaben Antragsteller (Vertretungsberechtigter der Einrichtung) LANR: I__I__I__I__I__I__I__I__I__I Titel _____________________________________ Name ___________________________________, Vorname
Förderprogramm für Hautärzte in Cham
Förderprogramm zur Abwendung von drohender Unterversorgung im Planungsbereich Landkreis Cham für die Arztgruppe der Hautärzte Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat mit Beschluss vom 11. November 2021 gemäß § 100 Abs. 1 SGB V die Feststellung getroffen, dass im Planungsbereich Landkreis Cham hinsichtlich der Arztgruppe der Hautärzte eine drohende Unterversorgung eingetreten ist. Auf Grundlage der Sicherstellungsrichtlinie der KVB hat sich der
Förderprogramm für HNO-Ärzte in Lichtenfels
Förderprogramm zur Abwendung von drohender Unterversorgung im Planungsbereich Landkreis Lichtenfels für die Arztgruppe der Hals-Nasen-Ohren-Ärzte Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat mit Beschluss vom 26. November 2015 gemäß § 100 Abs. 1 SGB V die Feststellung getroffen, dass im Planungsbereich Landkreis Lichtenfels hinsichtlich der Arztgruppe der Hals-Nasen-Ohren-Ärzte eine drohende Unterversorgung eingetreten ist. Auf Grundlage der
Protokoll Vorlage für Fallkonferenzen / Qualitätszirkel
Nachweis zur Vorlage bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns nach § 5 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 2 der Qualitätssicherungsvereinbarung Akupunktur gemäß § 135 Abs. 2 SGB V über die Teilnahme an einer Fallkonferenz/ einem Qualitätszirkel zum Thema „Chronische Schmerzen“ Datum: ___________________ von: _____________ bis: _____________ Uhr Behandelte Themen / vorgestellte Fälle zu folgenden Themen:1
Förderprogramm für Nervenärzte in Rhön-Grabfeld
Förderprogramm zur Abwendung von drohender Unterversorgung im Planungsbereich Landkreis Rhön-Grabfeld für die Arztgruppe der Nervenärzte Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat mit Beschluss vom 14. Mai 2020 gemäß § 100 Abs. 1 SGB V die Feststellung getroffen, dass im Planungsbereich Landkreis Rhön-Grabfeld hinsichtlich der Arztgruppe der Nervenärzte eine drohende Unterversorgung eingetreten ist. Auf Grundlage der
Ehegattennotvertretung
Am 1. Januar 2023 ist das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft treten und hat grundlegende Änderungen für Ehegatten und Betreuer, aber auch für Ärzte mit sich gebracht.
Neben der Modernisierung des Betreuungsrechts enthält es insbesondere auch die Einführung eines Ehegattennotvertretungsrechts in Angelegenheiten der Gesundheitssorge (§ 1358 BGB).
Ehegatten sollen danach füreinander Entscheidungen über medizinische
Beiblatt §106d/4-Anträge
Seite 1 von 2 | Beiblatt zu §106d Abs. 4 SGB V GUT ZU WISSEN Abrechnungsprüfung der Kassenärztlichen Vereinigung – Beiblatt 1 Überblick und Erläuterung der Rechtsgrundlagen zur Abrechnungsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung nach § 106d Abs. 4 SGB V Prüfrecht der Krankenkassen Die Krankenkassen können die Abrechnungen der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Einrichtungen prüfen und die Kassenärztliche Vereinigung über ihre