Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 20.09.2025 14:04 Uhr
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KVB-FAQ-KIM.pdf

icon … 6 18. Habe ich auch eine andere Möglichkeit eArztbriefe zu versenden oder zu empfangen? 6 19. Muss der eArztbrief signiert werden? ........................................................................... 6 III. 1-Click-Abrechnung .................................................................................................................... 6 20. Was ist die „1-Click-Abrechnung“? .............................................................................. 6 21.…
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Aktualisiert am: 31.07.2025

KVB-FAQ-KIM.pdf

icon … 6 18. Habe ich auch eine andere Möglichkeit eArztbriefe zu versenden oder zu empfangen? 6 19. Muss der eArztbrief signiert werden? ........................................................................... 6 III. 1-Click-Abrechnung .................................................................................................................... 6 20. Was ist die „1-Click-Abrechnung“? .............................................................................. 6 21.…

KVB-FAQ-KIM.pdf

icon … 6 18. Habe ich auch eine andere Möglichkeit eArztbriefe zu versenden oder zu empfangen? 6 19. Muss der eArztbrief signiert werden? ........................................................................... 6 III. 1-Click-Abrechnung .................................................................................................................... 6 20. Was ist die „1-Click-Abrechnung“? .............................................................................. 6 21.…

KVB-FORM-Homoeopathievertrag-Arzt-IKK-Classic-Teilnahme.pdf

icon …n der Kassenärztlichen Vereinigung sowie der IKK classic ausschließlich zur Durchführung des Vertrags zur Versorgung mit klassischer Homöopathie als besonderen Versorgungsauftrag nach § 140a SGB V verarbeitet. • Die Kassenärztliche Vereinigung übernimmt die Abrechnung der Leistungen nach diesem Vertrag gemäß § 295a Abs. 2 SGB V. Die teilnehmenden Ärzte sind gemäß § 295a Abs. 1 SGB V befugt, für die Abrechnung der im Rahmen dieses Vertrags erbrachten Leistungen die nach dem 10. Kapitel des SGB V erforderlichen…
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Aktualisiert am: 28.09.2022

KVB-Merkblatt-Dokumentation-Aufbewahrungsfristen.pdf

icon …Dokumentation und Aufbewahrungsfristen von Aufzeichnungen und Patientenunterlagen Informationen zur Abrechnung Wo steht was? Aufbewahrungsvorschriften Aufbewahrungsfristen [Seite 3] bei ärztlichen Behandlungen [Seite 4] Aufbewahrungsfristen der Praxisverwaltung [Seite 6] Begriff Persönliche Beratung [Seite 2] [Seite 7] SuB AB – V1.0 – 12.12.2024 Seite 1 von 7 Merkblatt Dokumentation und Aufbewahrungsfristen von Aufzeichnungen und Patientenunterlagen Informationen zur Abrechnung Begriff Die…
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Aktualisiert am: 12.12.2024

KVB-VA-250317-WIS-Verordnung-von-Notfall-Kontrazeptiva.pdf

icon … das Setzen/Legen eines Intrauterinpessars (Spirale) und eines Depot-Kontrazeptivums (Implanon®) muss zulasten der GKV abgerechnet (EBM-Ziffer 01830 bzw. 01832) und verordnet (Muster 16, eRezept) werden. Unabhängig von der Wirkungsdauer ist sowohl die Abrechnung als auch die Verordnung von Intrauterinpessaren (Spirale) bzw. Depot-Kontrazeptiva (Implanon®) bis einen Tag vor dem 22. Geburtstag zulasten der GKV möglich. Besonderheit: Notfallkontrazeptiva Ebenfalls besteht bis zum vollendeten 22. Lebensjahr…
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Aktualisiert am: 17.03.2025

KVB-FORM-Homoeopathievertrag-Arzt-SECURVITA-Teilnahme.pdf

icon …närztlichen Vereinigung sowie der SECURVITA Krankenkasse ausschließlich zur Durchführung des Vertrags zur Versorgung mit klassischer Homöopathie als besonderen Versorgungsauftrag nach § 140a SGB V verarbeitet. • Die Kassenärztliche Vereinigung übernimmt die Abrechnung der Leistungen nach diesem Vertrag gemäß § 295a Abs. 2 SGB V. Die teilnehmenden Ärzte sind gemäß § 295a Abs. 1 SGB V befugt, für die Abrechnung der im Rahmen dieses Vertrags erbrachten Leistungen die nach dem 10. Kapitel des SGB V erforderlichen…

KVB-VA-250317-WIS-Verordnung-von-Notfall-Kontrazeptiva.pdf

icon … das Setzen/Legen eines Intrauterinpessars (Spirale) und eines Depot-Kontrazeptivums (Implanon®) muss zulasten der GKV abgerechnet (EBM-Ziffer 01830 bzw. 01832) und verordnet (Muster 16, eRezept) werden. Unabhängig von der Wirkungsdauer ist sowohl die Abrechnung als auch die Verordnung von Intrauterinpessaren (Spirale) bzw. Depot-Kontrazeptiva (Implanon®) bis einen Tag vor dem 22. Geburtstag zulasten der GKV möglich. Besonderheit: Notfallkontrazeptiva Ebenfalls besteht bis zum vollendeten 22. Lebensjahr…
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Aktualisiert am: 17.03.2025

KVB-FORM-Homoeopathievertrag-Arzt-SECURVITA-Teilnahme.pdf

icon …närztlichen Vereinigung sowie der SECURVITA Krankenkasse ausschließlich zur Durchführung des Vertrags zur Versorgung mit klassischer Homöopathie als besonderen Versorgungsauftrag nach § 140a SGB V verarbeitet. • Die Kassenärztliche Vereinigung übernimmt die Abrechnung der Leistungen nach diesem Vertrag gemäß § 295a Abs. 2 SGB V. Die teilnehmenden Ärzte sind gemäß § 295a Abs. 1 SGB V befugt, für die Abrechnung der im Rahmen dieses Vertrags erbrachten Leistungen die nach dem 10. Kapitel des SGB V erforderlichen…
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Aktualisiert am: 28.09.2022
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