Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 16.08.2026 21:57 Uhr
Homöopathieversorgung
Die Verträge mit verschiedenen Betriebskrankenkassen und der IKK Classic regeln die Versorgung mit klassischer Homöopathie gemäß § 140 a SGB V.
Hinweis: Die Verträge enden aufgrund der Vorgaben des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes voraussichtlich zum 31. Dezember 2026.
Ziel der Verträge ist die qualitätsgesicherte und wirtschaftliche Versorgung mit klassischer Homöopathie. Dadurch soll der Zugang der Versicherten der teilnehmenden Krankenkassen zu qualifizierter Beratung und Behandlung mit klassicher Homöopathie als besondere ambulante vertragsärztliche Versorgung sichergestellt werden.
Teilnehmende Krankenkassen
- IKK Classic
- SECURVITA BKK
- BKK Linde
- Mercedes Benz BKK
- BKK 24
- BKK PFAFF
- BKK Herkules
- Novitas BKK
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