Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 11.12.2023 04:40 Uhr

Patientenservice der KVB
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Elektronische Arbeitsunfähigkeitbescheinigung (eAU)
Der „gelbe Schein“ wird digital. Gesetzlich Versicherte müssen die AU im Regelfall nicht mehr in Papierform an ihren Arbeitgeber und die Krankenkasse weiterleiten. Der Arbeitgeber muss bei einer Erkrankung jedoch weiterhin unverzüglich informiert werden.
Eine eAU ist die digitalisierte Form der herkömmlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Neu ist mit der Einführung der eAU, dass die Praxis die erstellte AU elektronisch an die Krankenkasse des Erkrankten versendet. Auch die Bescheinigung für den Arbeitgeber wird im Regelfall nicht mehr in Papierform vom Patienten an dessen Arbeitgeber weitergeleitet. Der Arbeitgeber ruft zeitnah digital bei der Krankenkasse die relevanten AU-Daten ab, die bisher auf den Papier-Bescheinigungen zu finden waren: der Name, der Beginn und das Ende der Erkrankung, das Datum der Feststellung, Angaben zu Erst- oder Folgebescheinigung und ob es ein Arbeitsunfall war. In Papierform erhalten die Patienten im Regelfall nur noch eine Ausfertigung für ihre eigenen Unterlagen.
Was ändert sich für die Versicherten?
- Gesetzlich Versicherte müssen im Regelfall keine AU an den Arbeitgeber und die Krankenkasse weiterleiten. Arbeitnehmer sind aber weiterhin verpflichtet ihre Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer unverzüglich ihrem Arbeitgeber mitzuteilen.
- Für ihre eigenen Unterlagen erhalten Patienten weiterhin eine Papierbescheinigung – auf Wunsch mit händischer Unterschrift.
- Patienten bekommen von ihrer Praxis auf konkreten Wunsch weiterhin eine AU-Papierbescheinigung für den Arbeitgeber ausgehändigt, z.B. zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit (siehe Abschnitt Ausnahmen).
- Die eAU gilt nur für gesetzlich Versicherte - Privatpatienten müssen bei Arbeitsunfähigkeit weiterhin Papierbescheinigungen beim Arbeitgeber einreichen.
Ausnahmen für gesetzlich Versicherte!
In folgenden Fällen werden weiterhin Papierbescheinigungen benötigt:
- Versicherte, die an einer Rehabilitationsmaßnahme (Reha) teilnehmen.
- Arbeitnehmer, bei denen eine stufenweise Wiedereingliederung in das Arbeitsleben erfolgt.
- Leistungsempfänger des neuen Bürgergelds oder Arbeitslosengelds I. Die Agenturen für Arbeit und Jobcenter sind erst ab dem 1. Januar 2024 berechtigt, die eAU digital abzurufen.
- Feststellung der Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt, der nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt (Privatärzte).
- Arbeitnehmer, die sich im Ausland krankschreiben lassen.
- Eltern kranker Kinder ("Eltern-Krankenschein"), die verpflichtet sind, das Attest bereits für den ersten Tag einzureichen, an dem sie fehlen.
- Minijobber, die in Privathaushalten beschäftigt sind.
- Studierende, Schülerinnen und Schüler.
Bei technischen Problemen in der Praxis, wenn eine digitale Übermittlung der eAU an die Krankenkasse nicht möglich ist, kann es zudem erforderlich sein, dass der Arzt oder die Praxismitarbeiter den Patienten Papierbescheinigungen zur Weiterleitung an die Krankenkasse aushändigen. Es ist wichtig, dass Patienten dieser Aufforderung gegebenenfalls nachkommen, sodass die zuständige Krankenkasse die AU-Daten für den Arbeitgeber zeitnah zum Abruf bereitstellen kann.
Informationen zur eAU erhalten Patienten von ihrer Krankenkasse.
E-Rezept
Was ist das eRezept?
eRezept steht für „elektronisches Rezept“ und ersetzt künftig unter anderem das bisherige „rosa Rezeptformular“ für Verordnungen. Die eRezept-Einführung startet zunächst mit der Verordnung von apothekenpflichtigen (inkl. verschreibungspflichtigen) Arzneimitteln zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung.
Für Ärztinnen und Ärzte ist das Ausstellen von eRezepten vorerst freiwillig. Alle Apotheken bundesweit müssen bereits seit 1. September 2022 annahmefähig sein.
Wie können gesetzlich Versicherte das eRezept nutzen?
Patienten haben verschiedene Möglichkeiten das eRezept in Apotheken einzulösen:
- Schnelle Einlösung mittels eRezept-App:
Mit der kostenlosen App "Das E-Rezept" der gematik GmbH können Patienten eRezepte verwalten und in der Apotheke einlösen.
Um die eRezept-App vollumfänglich nutzen zu können (u.a. Einsicht und Verwaltung der eRezepte, Online-Bestellung), benötigen Patienten neben der App eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte (eGK) und die PIN von der Krankenkasse sowie ein NFC-fähiges Smartphone (Betriebssystem mind. iOS 14 oder Android 7). Eine eGK mit NFC-Funktion, die den kontaktlosen Datenaustausch ermöglicht, erkennen Patienten an dem auf der Vorderseite aufgebrachten Symbol (Punkt mit abstrahlenden Wellen) sowie der rechts davon befindlichen sechsstelligen Kartenkennnummer (CAN).
Auch ohne NFC-fähige eGK ist es mit der eRezept-App möglich, eRezeptcodes per Handykamera einzulesen und zu speichern und das eRezept in einer Apotheke einzulösen. - Für Patienten ohne Smartphone – Papierausdruck der Zugangsdaten:
Versicherte können das eRezept, genauer die Zugangsdaten zum eRezept, mit den entsprechenden Rezeptcodes (auch eRezept-Token, ähnlich QR-Code) weiterhin als Papierausdruck erhalten. Mit dem Ausdruck kann das eRezept in der Apotheke eingelöst werden. - Weiterer digitaler Weg ab Sommer 2023 – Praktische Einlösung mit der eGK:
Künftig können sich Patienten in der Apotheke mittels ihrer eGK authentifizieren und ausgestellte eRezepte einlösen. Patienten benötigen hierfür weder ein Smartphone noch den Papierausdruck.
Wo finden Patienten weitere Informationen?
Der Anbieter der eRezept-App - die gematik – stellt Informationen für Versicherte zum eRezept und der eRezept-App bereit:
E-Rezept - Der schnelle Weg zum richtigen Medikament
Darüber hinaus werden gesetzlich Versicherte von ihren Krankenkassen informiert. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Ihre Krankenkasse.

Prävention und Vorsorgeuntersuchungen
Gesetzlich Krankenversicherte haben Anspruch auf eine ganze Reihe von Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen. Nutzen Sie das Angebot.
Der Vorsorge-Checker - Ihr persönliches Präventionsprogramm (PDF)
Gut informiert über Früherkennungsuntersuchungen (BZgA)
Kinder (bis 14 Jahre)
Mammographie-Screening
Das Mammographie-Screening ist ein Programm zur Früherkennung von Brustkrebs, bei dem im Abstand von zwei Jahren Röntgenaufnahmen der Brust (Mammographien) erstellt werden. Alle in Deutschland ansässigen Frauen im Alter zwischen 50 und 69 Jahren haben einen Anspruch auf das Mammographie-Screening.
Auch Sie haben die Möglichkeit, an der kostenlosen Mammographie-Untersuchung zur Früherkennung von Brustkrebs teilzunehmen!

Selbsthilfe
Die Angebote der Selbsthilfe umfassen psychosozialen Austausch in der Gruppe, Beratungs- und Informationsangebote, medizinisch orientierten Dienstleistungen bis hin zur politischer Interessensvertretung.
Innovation und ambulanten Versorgung
Digitale Entwicklungen, Forschung, regionale medizinische Netzwerke und innovative Versorgungsangebote für Patienten
Der richtige Ansprechpartner
Ärzte und Ärztinnen sowie Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen in Ihrer Nähe.
Bundesweite Arztsuche (116117.de)
Der ärztliche Bereitschaftsdienst hilft Patientinnen und Patienten, die mit ihren Beschwerden nicht bis zur nächsten Sprechstunde warten können und dringend ärztliche Hilfe brauchen.
mehr Infos zum Ärztlichen Bereitschaftsdienst
Unter der Rufnummer 116117 oder online (eTermin-Service) unterstützt Sie die Terminservicestelle bei der Suche nach einem zeitnahen Termin bei
- Facharztpraxen,
- Haus-, Kinder- und Jugendarztpraxen sowie
- Psychotherapeutischen Sprechstunden, Akutbehandlungen und zeitnah erforderlichen probatorische Sitzungen.
Sie haben Fragen zu Ihren Rechten und Ansprüchen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung oder bestehen Meinungsverschiedenheiten mit Ihrem behandelnden Arzt zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung? Dann wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige gesetzliche Krankenkasse.
Sieht Ihre Krankenkasse weiteren Klärungsbedarf wird diese auf uns zukommen.
Sie können sich auch an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (§ 65b SGB V) wenden, die Ihnen kostenfrei beratend zur Seite steht.
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Wünschen Sie eine vollständige Auskunft über sämtliche persönlich in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten, wenden Sie sich bitte auch an Ihre Krankenkasse. Diese ist gesetzlich zu dieser kostenlosen und zeitlich unbeschränkten Versichertenauskunft verpflichtet (§ 305 Abs. 1 SGB V). Auch die verschlüsselte Diagnose ist von dieser Auskunftspflicht der Krankenkassen umfasst. Die für die Unterrichtung der Versicherten kumulierten Daten dürfen nicht für andere Zwecke verarbeitet werden (§ 305 Abs.1 S. 8 SGB V).
Wünschen Sie "nur" eine vollständige Auskunft über sämtliche persönlich in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten, wenden Sie sich bitte auch an Ihre Krankenkasse. Diese ist gesetzlich zu dieser kostenlosen und zeitlich unbeschränkten Versichertenauskunft verpflichtet (§ 305 Abs. 1 SGB V). Auch die verschlüsselte Diagnose ist von dieser Auskunftspflicht der Krankenkassen umfasst. Die für die Unterrichtung der Versicherten kumulierten Daten dürfen nicht für andere Zwecke verarbeitet werden (§ 305 Abs.1 S. 8 SGB V).
Daneben haben Sie die Möglichkeit einen datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO i.V.m. § 83 Abs. 1 SGB X über die bei uns verarbeiteten personenbezogenen Daten geltend zu machen. Ist das Ihr Wunsch, wenden Sie sich bitte über unser Kontaktformular an uns.
Die Patienteninfoline unterstützt Sie bei Ihrer Suche nach Haus- oder Fachärztinnen und -ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Therapeuten.
Mo - Do: 12:00 - 15:00 Uhr
Fr: 12:00 - 13:00 Uhr
Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten haben einen Rechtsanspruch, vor bestimmten planbaren Operationen eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einzuholen.
Was ist das? Ablauf? (Patienteninfo - G-BA)
Patienteninfo in Leichter Sprache (G-BA)
Nicht jede Praxis kann im Rahmen des offiziellen Zweitmeinungsverfahrens eine zweite Beurteilung durchführen. Über die "erweiterte Suche" und das Feld "Zweitmeinungen" können Sie gezielt nach Praxen mit der entsprechenden Genehmigung suchen.
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Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Infomaterial in Leichter Sprache
Organ- und Gewebespende: Hintergrundwissen, Entscheidungshilfen
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Bundesministerium für Gesundheit
Infos zu Gesundheit und Vorsorge (mehrsprachig)
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Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin (ÄZQ) im Auftrag von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung
Patienteninformation.de - Gut informiert entscheiden
Patienteninformation.de in Leichter Sprache
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Robert-Koch-Insitut (RKI)
Informationsmaterialien zum Impfen (mehrsprachig)
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Patienten- und Pflegebeauftragte der Bayerischen Staatsregierung
Patienten- und Pflegeportal Bayern
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Patientenrechte/Datenschutz
Ratgeber für Patientenrechte (Broschüre) - Herausgeber: Bundesregierung
Datenschutz für Patienten (Broschüre) - Herausgeber: Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz (ULD)
Bayerisches Landesamt für den Datenschutz (BayLDA) - bei Beschwerde hinsichtlich Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im nicht-öffentlichen Bereich und damit u.a. bei freiberuflich tätigen Ärztinnen und Ärzten
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Asyl - Geflüchtete
Infos zu Gesundheit und Vorsorge in Landessprachen (Bundesministerium für Gesundheit)
RKI-Website: Asylsuchende und Impfen mit Informationsmaterialien in verschiedenen Sprachen
München: Hilfen bei psychischen Belastungen für Menschen aus der Ukraine (ukrainisch)
München: Beratungsstellen für Hilfe bei Suchterkrankungen (ukrainisch)
"NummergegenKummer" auf Ukrainisch und Russisch für Kinder, Jugendliche, Eltern (Tel.0800-500-225-0)
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Weitere
Infos für Menschen in Deutschland ohne Zugang zu angemessener Gesundheitsversorgung
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Feuerwehr: 112
Rettungsdienst - Notarzt: 112
Polizei: 110
Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst: 116117
Gift-Notruf: 089 / 19240
Apotheken-Notdienstfinder: 0800 00 22833 - mobil 22833
Krankentransport: 089 / 19 222
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Krisen
Psychische Krisen - www.krisendienste.bayern: täglich 0-24 Uhr 0800 655 3000
Telefonseelsorge: 0800 111 0111, 0800 111 0 222, 116 123
Frauennortruf München: 089 / 76 37 37
Männerhilfetelefon (Gewalt an Männern): 0800 123 9900
Nummer gegen Kummer:
Elterntelefon: 0800 111 0 550
Kinder- und Jugendtelefon: 116111
www.u25-deutschland.de (Mailberatung für suizidgefährdete Jugendliche)
Sucht & Drogen-Hotline (bundesweit): 01806 31 30 31
SuchtHotline (Bayern): 089 / 28 28 22
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