Planungsbereich Donauwörth Nord (Schwaben)

- Hausärzte gesucht -

Der Planungsbereich Donauwörth Nord in Schwaben liegt nördlich von der großen Kreisstadt Donauwörth an der Grenze zu den Regierungsbezirken Mittelfranken und Oberbayern. Die romantische Straße, die durch Harburg führt sowie die Wörnitzbrücke tragen zur Attraktivität der Region bei. Die Gemeinde Buchdorf zählt zu den Grenzorten des allemannischen Dialektraums zum Bairischen hin. Außerdem zeichnet die Region die dort gefundenen Fossilien (Beispiel Gemeinde Daiting: Reptilienskelette, Flugsaurier, usw.) aus.

Für Hausärzte, die sich gerne in einer landwirtschaftlich geprägten Gegend niederlassen wollen, oder eine Anstellung suchen, bieten sich hier sehr gute Möglichkeiten. Unsere Berater aus der Region stehen Ihnen für Ihre Fragen und Anliegen gerne zur Verfügung.

 

Bild mit Klick vergrößern

Quelle: Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung, Nr. 724/16
vermessung.bayern.de/file/pdf/7203/Nutzungsbedingungen_Viewing.pdf

Die Region stellt sich vor

  
Gemeinden im Planungsbereich:

Buchdorf, Daiting, Fünfstetten, Harburg, Huisheim, Kaisheim, Monheim, Otting, Rögling, Tagmersheim, Wemding, Wolferstadt

Einwohnerzahl des Planungsbereichs:

29.410 Einwohner (Stand: 31.12.2018)

Die drei größten Gemeinden im Planungsbereich sind Harburg mit 5.535 Einwohnern, Wemding mit 5.802 Einwohnern und Monheim  mit 5.093 Einwohnern.

Lage des Planungsbereichs:

Donauwörth Nord im Landkreis Donau-Ries liegt an der romantischen Straße (Bundesstraße 25) und an der Bundesstraße 2.

Entfernungen in km (Routenplaner Google):

Ulm: ca 96 km
Stuttgart: ca 139 km
Ingolstadt: ca 55 km
Augsburg: ca 50 km

Medizinische Versorgungsangebote:

Es gibt Hausarztpraxen in Harburg, Kaisheim, Monheim, Tagmersheim, und Wemding.

Weitere Informationen:

www.daiting.de
www.vg-wemding.de
www.stadt-harburg-schwaben.de
www.monheim-bayern.de
www.roegling.de
www.tagmersheim.de
www.wemding.de
www.donau-ries.de

mehr lesenschließen

Finanzielle Fördermaßnahmen der KVB

  • Zuschuss zur Niederlassung bzw. Praxisnachbesetzung bis zu 112.500 Euro
  • Praxisaufbauförderung
  • Zuschuss zur Errichtung einer Zweigpraxis bis zu 28.125 Euro
  • Zuschuss zur Anstellung eines Hausarztes bis zu 5.000 Euro/Quartal
  • Zuschuss zu den Investitionskosten im Rahmen der Anstellung eines Hausarztes bis zu 18.750 Euro
  • Zuschuss zur Beschäftigung einer Assistentin bis zu 1.500 Euro
  • Zuschuss zur Fortführung der Praxis über das 63. Lebensjahr bis zu 4.500 Euro/Quartal

Förderprogramm für Hausärzte in Donauwörth-Nord

mehr lesenschließen

Planung einer hausärztlichen Eigeneinrichtung oder KVB-Arztpraxis

Um die hausärztliche Versorgung sicherzustellen, hat der Vorstand der KVB die Umsetzung einer Eigeneinrichtung oder KVB-Arztpraxis für Vertragsärzte im Planungsbereich Donauwörth Nord  beschlossen.

Eigeneinrichtung als Einstieg in die Niederlassung

Das Eigeneinrichtungskonzept der KVB sieht vor, Ärzten mit einer übergangsweise von der KVB geführten Praxis in die eigene Niederlassung zu helfen. Das bedeutet, während der Praxisaufbauphase sind die Ärzte bei der KVB angestellt und haben keine vertraglichen Verpflichtungen z.B. für die Miete und die Praxismitarbeiter. Ziel des Konzepts ist es, dass die Praxis mittelfristig übernommen und in eigener Niederlassung weitergeführt wird.

Vorteile für niederlassungswillige Ärzte

  • keine hohen Anfangsinvestitionen
  • kein wirtschaftliches Risiko während des Praxisaufbaus
  • unmittelbare Unterstützung beim Aufbau der Praxisprozesse
  • minimierter bürokratischer Aufwand

Voraussetzungen für interessierte Ärzte

Wenn Sie sich vorstellen können, langfristig in Ihrer eigenen Praxis zu arbeiten - Einzelpraxis oder auch in Kooperation mit anderen Ärzten - und folgende Voraussetzungen erfüllen, sind Sie bei uns richtig:

  • Deutsche Approbation als Arzt
  • Facharzt (m/w/d) für Allgemeinmedizin oder Innere Medizin ohne Schwerpunktbezeichnung (m/w/d)

Unsere aktuelle Stellenanzeige für eine Anstellung in einer KVB-Eigeneinrichtung finden Sie hier.

Das Konzept der KVB-Arztpraxis für Vertragsärzte sieht vor, dass der sich niederlassende Arzt eine fertig eingerichtete Arztpraxis gegen ein Nutzungsentgelt für die Ausübung seiner vertragsärztlichen Tätigkeit  zur Verfügung gestellt bekommt. Die Praxis kann innerhalb von zwei Jahren jederzeit übernommen werden.

mehr lesenschließen