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KVB-Berater beantworten Fragen zur
Online-Service für die Vermittlung von Praxen und Stellen in Bayern
Bereitschaftsdienst
Informationen, rechtliche Grundlagen und Antragsformulare, die für den Neubeginn bzw. eine veränderte Praxistätigkeit benötigt werden
Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie kostenfrei unter
116117
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Ihrer Region
- Terminservicestelle 116117
Terminvermittlung bei Fach-, Haus, Kinder- und Jugendärzten sowie Psychotherapeuten
- Koordinationsstelle Psychotherapie
Hilfe bei der Suche nach Haus- und Fachärzten mit der KVB-Arztsuche
Mo-Fr: 12:00-15:00 Uhr
IT in der Praxis
Die IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 75b SBG V wurde von der KBV entwickelt und gilt seit dem 1. Januar 2021. Ziel der Richtlinie ist es, sensible Daten in den Praxen noch besser zu schützen, indem Anforderungen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit verbindlich festgelegt werden.
Die Richtlinie bildet das Mindestmaß der in Arzt- und Psychotherapeutenpraxen zu ergreifenden Maßnahmen ab, um IT-Sicherheit zu gewährleisten. Viele dieser Sicherheitsanforderungen ergaben sich bereits aus der seit Mai 2018 geltenden Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Bei den definierten Anforderungen kann es immer wieder Änderungen geben, da die IT-Sicherheitsrichtlinie jährlich im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und dem BMG aktualisiert wird.
Die Umsetzung der Schutzmaßnahmen erfolgt über mehrere Termine gestreckt, beginnend am 1. April 2021.
Es arbeiten bis zu fünf ständig mit der Datenverarbeitung betraute Personen in der vertragsärztlichen/-psychotherapeutischen Praxis.
Es arbeiten sechs bis zwanzig ständig mit der Datenverarbeitung betraute Personen in der vertragsärztlichen/-psychotherapeutischen Praxis.
Anforderungen für Praxen (Anlage 1)
Es arbeiten über zwanzig ständig mit der Datenverarbeitung betraute Personen in der Praxis, die in einem über die normale Datenübermittlung hinausgehenden Umfang in der Datenverarbeitung tätig ist (z.B. Groß-MVZ mit krankenhausähnlichen Strukturen, Labore etc.)
Anforderungen für Praxen (Anlage 1)
Zusätzliche Anforderungen für mittlere Praxen (Anlage 2)
Praxen, die bspw. folgende Geräte im Einsatz haben: u.a. Röntgengeräte, CT, MRT, PET, Linearbeschleuniger, Herzkatheter-Messplätze, Dialysegeräte, Gammakameras oder Herz-Lungen-Maschinen
Zusätzliche Anforderungen für medizinische Großgeräte (Anlage 4)
Umsetzungshinweise und weitere Informationen der KBV
Online-Plattform zur IT-Sicherheit
Allgemeine Themenseite (mit Erklärvideo)
Praxishinweise (Musterdokumente der KBV)
Beauftragung Dienstleister
Die KBV bietet über ihr Fortbildungsportal Online-Schulungen zur IT-Sicherheit an, für die es auch CME-Fortbildungspunkte gibt.
Sie gelangen am schnellsten über das KVB-Mitgliederportal "Meine KVB" (Zugang siehe rechts oben) zu diesem Angebot. Klicken sie im Mitgliederportal auf die Kachel "KBV-Fortbildungsangebot".
NEU im KVB-Seminarprogramm
Informationen zur IT-Sicherheitsrichtlinien erhalten Sie auch in unseren KVB Online-Seminaren.
Weitere Informationen und zur Online-Anmeldung finden Sie direkt über diese Links:
Im Digitale-Versorgung-Gesetz wurde die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zusammen mit der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung beauftragt, eine IT-Sicherheitsrichtlinie für alle Praxen zu entwickeln. Die Richtlinie dient dem Zweck, die Handhabung der Vorgaben aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Zusammenhang mit der elektronischen Datenverarbeitung für Praxen zu vereinheitlichen und zu erleichtern. Ziel der IT-Sicherheitsrichtlinie ist demnach, IT-Systeme und sensible Daten in den Praxen noch besser zu schützen, indem klare Vorgaben zur sicheren Verwaltung von Patientendaten und zur Risikominimierung wie Datenverlust oder Betriebsausfall adressiert werden.
Gemäß gesetzlicher Vorgabe musste die Richtlinie im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erstellt werden. Das BSI hatte im Frühjahr 2020 einen Richtlinienentwurf präsentiert, der mehrere hundert Seiten lang war und für die Praxen mit enorm hohen administrativen Aufwänden und beträchtlichen Kosten verbunden gewesen wäre. Daher hat die Vertreterversammlung der KBV im Juni 2020 eine Resolution verabschiedet, wonach die IT-Richtlinie bis zu einer Klärung der Kostenübernahme abgelehnt wurde.
Nach Einbindung des Bundesgesundheitsministeriums und mehreren zähen Verhandlungsrunden mit dem BSI, konnte sich die KBV mit der mittlerweile verabschiedeten Richtlinie durchsetzen. Das Ergebnis ist ein verständlicher, überschaubarer und in allen Punkten leistbarer Katalog an Mindestmaßnahmen, der allen Praxen dabei hilft, Risiken der IT-Sicherheit zu minimieren, und IT-Systeme und sensible Praxisdaten bestmöglich zu schützen.
Richtlinie nach § 75b SGB V über die Anforderungen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit