HYBRID-DRG Spezielle sektorengleiche Vergütung
Mit der bundesweiten Einführung der speziellen sektorengleichen Vergütung sollen ambulant durchführbare Operationen gefördert und Krankenhausstrukturen entlastet werden. Für eine Auswahl von Leistungen, die bislang überwiegend stationär durchgeführt werden, erfolgt eine spezielle sektorengleiche Vergütung.
Die Leistungen werden über eine Fallpauschale, sogenannte Hybrid-DRG, vergütet – unabhängig davon, ob sie ambulant oder stationär erbracht werden. Die Fallpauschale umfasst alle im Rahmen eines Falles erbrachten Leistungen aller am Eingriff beteiligter Ärzte (inkl. Sachkosten). Die entsprechenden Leistungen wurden aus dem Katalog ambulant durchführbarer Operationen, sonstiger stationsersetzender Eingriffe und stationsersetzender Behandlungen gemäß § 115b SGB V im Krankenhaus (AOP-Katalog) ausgewählt.
Beauftragung der KVB mit der Abrechnung
Die KVB kann ab sofort mit der Abrechnung von Hybrid-DRG beauftragt werden.
So einfach funktioniert die Beauftragung:
- Vertrag (Beauftragungsvereinbarung) in zweifacher Ausfertigung mit aktuellem Datum und Unterschrift versehen
- Beide Vertragsexemplare an die KVB postalisch versenden:
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
CoC Qualitätssicherung
Hybrid-DRG
Elsenheimerstraße 39
80687 München
- Beauftragungsbestätigung durch die KVB erhalten
- Hybrid-DRG über "Meine KVB" abrechnen (seit 2025)
Fragen zu Hybrid-DRG?
KVB ProService - der "neue" Abrechnungsservice

Der Abrechnungsservice der KVB präsentiert sich in neuem Design und mit neuem Namen.
Mehr Infos unter proservice.kvb.de
Abrechnung
Seit 1. Januar 2025 bietet Ihnen die KVB zur Erfassung und Abrechnung Ihrer Hybrid-DRG einen neuen Abrechnungsweg über das Mitgliederportal "Meine KVB" an.
Funktionsweise
Hybrid-DRG-Leistungen können mit der Funktion "Hybrid-DRG abrechnen" in "Meine KVB" einfach und schnell zur Abrechnung eingereicht werden. Dort ist ein zertifizierter DRG-Grouper integriert, der zur Eingabe der Abrechnungsdaten kostenlos verwendet werden kann.
Um Ihre Hybrid-DRG-Leistungen einzureichen, gehen Sie wie folgt vor:
- Loggen Sie sich wie gewohnt in "Meine KVB" ein.
- Wählen Sie unter dem Reiter "Honorar & Abrechnung" den neuen Service "Hybrid-DRG abrechnen".
- Legen Sie einen Fall an, indem Sie auf "Abrechnungsfall erfassen" klicken.
- Beginnen Sie mit der Eingabe grouperrelevanter Fallinformationen.
- Die jeweilige Hybrid-DRG wird automatisch durch den integrierten DRG-Grouper ermittelt.
- Vervollständigen Sie Patientendaten wie z.B. Krankenkasse und Versichertennummer.
- Reichen Sie Ihren Hybrid-DRG-Fall direkt ein oder speichern Sie Ihre Eingaben vorerst, um die Leistung zu einem späteren Zeitpunkt einzureichen.
Neu ist auch, dass die Abrechnung der Leistungen gegenüber den Krankenkassen alle zwei Wochen erfolgt.
Erklärvideo "Abrechnung über Meine KVB"
Das Video erklärt KVB-Mitgliedern Schritt für Schritt, wie Hybrid-DRG-Leistungen seit 1. Januar 2025 über "Meine KVB" erfasst und eingereicht werden können.
Leistungsbereiche 2025
- Arthrodese der Zehengelenke
- Bestimmte Hernienoperationen
- Eingriffe an Analfisteln
- Eingriffe an Galle, Leber und Pankreas
- Eingriffe Hoden und Nebenhoden
- Entfernung von Harnleitersteinen
- Exzision eines Sinus pilonidalis
- Lymphknotenbiopsien
- Ovariektomien
Leistungsbereiche 2026
Der ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss hat rund 100 neue OPS-Codes festgelegt, welche ab 2026 als Hybrid-DRG-Leistung vergütet werden.
Der Hybrid-DRG-Katalog wird um folgende Leistungsbereiche erweitert:
- Diagnostische und therapeutische Interventionen an den Herzkranzgefäßen
- Elektrophysiologische Untersuchungen am Herzen inklusive ablativer Maßnahmen
- Operative Maßnahmen mit Herzschrittmachern und Defibrillatoren
- Einfache, laparoskopische Cholezystektomie
- Laparoskopische Appendektomie
- Hernienchirurgie
- Perkutan-transluminale Gefäßinterventionen
- Frakturrepositionen
Leistungen gemäß Anlage 1 (Beschluss Teil C des 9. ergEBA),
zusätzliche Eingriffe, sofern sich damit eine Hybrid-DRG gem. § 5 Absatz 1 ergibt,
Aufklärung über die gem. Anlage 1 (Beschluss Teil C des 9. ergEBA) vorgesehenen Leistungen,
perioperative Anästhesieleistungen beginnend mit der Feststellung der Operationsfähigkeit im Hinblick auf das Narkoserisiko, z. B. gemäß ASA, inklusive Anästhesieaufklärung, und Prämedikation,
perioperative Laboruntersuchungen,
histopathologische und zytologische Beurteilung von intraoperativ entnommenen Materials gemäß Indikation und diagnostischer oder therapeutischer Fragestellung,
perioperative bildgebende Verfahren,
postoperative Überwachung und Nachbeobachtung,
Sachkosten und Arzneimittel mit Ausnahme von Sprechstundenbedarf,
Kosten für Unterkunft und Verpflegung,
ärztliche Abschlussuntersuchung(en),
Dokumentation(en),
Erstellung und Übermittlung eines Abschlussberichts an die weiterbehandelnde Vertragsärztin und Hausärztin oder den weiterbehandelnden Vertragsarzt und Hausarzt mit mindestens folgenden Informationen: Diagnose, Therapieangaben, gegebenenfalls angezeigte Rehabilitationsmaßnahmen sowie die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit,
Aushändigung des Abschlussberichts an die Versicherten.
Für ambulante Operationen können Vertragsärzte weiterhin bestimmte prä- und postoperative Leistungen des EBM neben einer Hybrid-DRG abrechnen. Der Bewertungsausschuss hat eine bestehende Übergangsfrist erneut um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2026 verlängert.
Bitte beachten Sie die aufgeführten Besonderheiten bei der Abrechnung von prä- und postoperativen Leistungen im Zusammenhang mit Hybrid-DRG-Eingriffen.
Präoperative Leistungen
Die GOP 05311 zur präanästhesiologischen Untersuchung vor einem Eingriff nach Paragraf 115f SGB V kann weiter abgerechnet werden. Wie bisher gilt: Dies ist möglich, wenn der Eingriff gar nicht oder erst mindestens vier Wochen nach der präanästhesiologischen Untersuchung durchgeführt werden kann, weil der Patient zum Zeitpunkt der Untersuchung nicht narkosefähig war.
Auch präoperative Leistungen (EBM-Abschnitt 31.1.2), die außerhalb der OP-Einrichtung erfolgen, die nicht von der Hybrid-DRG umfasst sind, können weiter nach EBM abgerechnet werden. In diesen Fällen müssen Ärztinnen und Ärzte ihre Abrechnung zusätzlich mit der Pseudo-GOP 88110 kennzeichnen.
Postoperative Leistungen
Operateur
- Abrechnung postoperative GOP mit Angabe des OPS-Codes plus GOP 88110
Hausarzt/Facharzt
- Benötigte Informationen: OP-Diagnose, OPS-Code, OP-Datum, Hinweis auf Abrechnung mittels Hybrid DRG
- Abrechnung postoperative GOP mit Angabe des OPS-Codes plus GOP 88110
Ist ein OPS-Code nicht in Anhang 2 des EBM, geben Sie bitte folgende Ziffer an:
- Operateur GOP 31611
- Facharzt GOP 31610
- Hausarzt GOP 31600
- in allen Fällen zusätzlich die GOP 88110 angeben
Mit Inkrafttreten des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes am 12. Dezember 2024 besteht nun ein expliziter gesetzlicher Ausschluss einer alternativen Abrechnung von EBM-Leistungen, sofern für diese Leistungen eine Hybrid-DRG abrechnungsfähig ist.
- Leistungen für Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und Menschen mit Behinderungen wurden aufgrund neuer Vorgaben durch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz vom 5. Dezember 2024 aus den Hybrid-DRG gestrichen. Die Abrechnung erfolgt somit über den EBM.
- Sachkosten sind weiterhin in den Fallpauschalen enthalten und nicht zusätzlich abrechnungsfähig.
- Auch Eingriffe mit einer Verweildauer von bis zu zwei Tagen sind nun berücksichtigt .
Mitgliederportal "Meine KVB"
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