Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 30.09.2023 14:40 Uhr

Psychotherapeutische Versorgung

Ärztliche Psychotherapeuten, psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten stellen die ambulante psychotherapeutische Behandlung der Versicherten im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung in Bayern sicher.

Telefonische Erreichbarkeit von Psychotherapeuten
 

Jeder Arzt oder Psychotherapeut in Bayern, der über eine Genehmigung zur Abrechnung von Richtlinienpsychotherapie verfügt, hat gegenüber der KVB nachzuweisen, dass die Praxis bei vollem Versorgungsauftrag 200 Minuten/Woche bzw. bei hälftigem Versorgungsauftrag 100 Minuten/Woche für die Patienten telefonisch erreichbar ist.

Bitte beachten:

  • Jede der gemeldeten Zeiteinheiten muss mindestens 25 Minuten am Stück betragen.
  • Die telefonische Erreichbarkeit kann an das Praxispersonal delegiert werden. Entscheidend ist, dass jemand den Anruf persönlich entgegennimmt.
  • KVB-Mitglieder können ihre telefonische Erreichbarkeit komfortabel in "Meine KVB" online eintragen.
"KRISENFEST"

Präventives gruppentherapeutisches Versorgungsangebot für Kinder und Jugendliche
 

"KRISENFEST" ist ein präventives gruppentherapeutisches Unterstützungsangebot für Kinder und Jugendlichen, die durch die vielfältigen Krisen unserer Zeit - insbesondere die Nachwirkungen Corona-Pandemie, den Klimawandel und den Krieg in der Ukraine - psychisch belastet sind und psychotherapeutischen Unterstützungsbedarf haben, aber noch nicht an einer manifesten Störung mit Krankheitswert leiden.

Das Gruppenangebot wird zeitlich befristet im Rahmen einer Pilotphase vom 1. Oktober 2023 bis zunächst 31. März 2024 durchgeführt. Die Finanzierung dieses einzigartigen Angebots erfolgt durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.

Teilnahmeberechtigt an KRISENFEST sind alle niedergelassenen, vertragsärztlich tätigen

  • Kinder- und Jugendpsychiater
  • Kinder- und Jugendpsychotherapeuten
  • Ärzte mit Abrechnungsgenehmigung zur psychotherapeutischen Be-handlung von Kindern und Jugendlichen

Alle Teilnahmeberechtigten wurden bereits informiert und haben einen Anmeldungs-Link für dieses besondere Versorgungsangebot erhalten.

Sonderfall "Vertretung bei einer Psychotherapie"

Bitte beachten Sie aufgrund des speziellen Vertrauensverhältnisses zwischen Therapeut und Patient den Sonderfall zu Vertretungen bei psychotherapeutischen Leistungen im Infoblatt unten ab Seite 13.

Mitgliederportal "Meine KVB"

Über das KVB-Mitgliederportal können Sie in Ihrer Praxis und von außerhalb verschiedene Online-Services der KVB nutzen.