Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 09.02.2026 17:02 Uhr
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Infektionsschutz und meldepflichtige Krankheiten

Ärztinnen und Ärzte sind nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet, meldepflichtige Infektionen innerhalb von 24 Stunden den Gesundheitsämtern elektronisch mitzuteilen (DEMIS-Portal). Darin eingeschlossen sind auch Verdachts- und Todesfälle.

Infektionsschutz in Bayern

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) stellt wöchentlich mit dem "LGL-Monitor" eine Übersicht aktueller infektiöser Erkrankungen in Bayern, Statistiken und Kontaktdaten bereit.

Bitte beachten: Ärzte dürfen die Informationen im Rahmen ihrer Praxistätigkeit verwenden. Die Weitergabe der Daten an Dritte ist nicht gestattet. Eine Verwertung für Publikationen bedarf der Zustimmung des LGL.

Hautdiphtherie: Ein seltenes Krankheitsbild mit steigenden Fallzahlen

Laut LGL wird in ganz Europa seit Sommer 2022 eine Häufung von Hautdiphtherie-Fällen bei Personen beobachtet, die vor allem aus Afghanistan oder Syrien geflohen waren. Vermutet wird, dass es mehrere Infektionsherde entlang der "Balkan-Route" gibt.

Veranstaltung: Management Multiresistenter Erreger und Antimicrobial Stewardship

Das Gesundheitsreferat München bietet für Mittwoch, 4. März, eine Veranstaltung zum Thema "Management Multiresistenter Erreger und Antimicrobial Stewardship" an, die sich vor allem an Belegärzte und Ärzte mit vielen Nachbetreuungspatienten aus Kliniken eignet. Durch die kostenlose Teilnahme können zwei Fortbildungspunkte erworben werden. Eine Anmeldung ist erforderlich. Weitere Informationen finden sich im Programm. 

Infektionsschutz auf Bundesebene

Das Robert Koch-Institut (RKI) ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Es ist die zentrale Bundeseinrichtung für Krankheitsüberwachungen und Prävention.

Links zum RKI

DEMIS Elektronisches Meldewesen

Das deutsche elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz, kurz DEMIS, wird durch das RKI bereitgestellt. Zur Nutzung des DEMIS-Meldeportals ist eine Anmeldung und Authentisierung notwendig.

Das RKI stellt zudem für Arztpraxen umfangreiche Infomaterialien bereit.

DEMIS-Support

Bei Fragen zu den bereitgestellten Informationen oder zur elektronischen Meldung gemäß Infektionsschutzgesetz wenden Sie sich bitte direkt an den DEMIS-Support.

DEMIS-Support kontaktieren

0800 - 000 3041 (Montag bis Freitag 9 bis 17 Uhr)

Mitgliederportal "Meine KVB"

Über das KVB-Mitgliederportal können Sie in Ihrer Praxis und von außerhalb verschiedene Online-Services der KVB nutzen.