Notarztdienst in Bayern
Informationen für Ärzte, die in Bayern im Notarztdienst tätig sind.
Gemäß Bayerischem Rettungsdienstgesetz (BayRDG) ist in Bayern die KVB für die Organisation des Notarztdienstes zuständig.
Hinweis: Die KVB-Notarztdienstordnung und die dazugehörigen Vorstandsregelungen finden sie weiter unten unter "Teilnahmebedingungen".
Die Tätigkeit als Notarzt unterliegt grundsätzlich der Sozialversicherungspflicht. Der Gesetzgeber hat jedoch Ausnahmen von der Beitragspflicht formuliert – § 23c Abs. 2 SGB IV. Diese sind eine Beschäftigung mit einem Umfang von regelmäßig mindestens 15 Stunden wöchentlich außerhalb des Rettungsdienstes, die Tätigkeit als Vertragsarzt oder eine Niederlassung mit eigener Privatpraxis.
Sie sind als Notarzt tätig und bei Ihnen liegt kein Befreiungsgrund vor? In diesem Fall beachten Sie bitte folgendes:
Die KVB hat die Steuerberatungsgesellschaft Teufel & Partner GmbH damit beauftragt, den sozialversicherungsrechtlichen Status zu ermitteln. Für die Prüfung des Status benötigt die Kanzlei Teufel & Partner erweiterte Angaben von Ihnen. Bitte füllen Sie hierzu den "Fragebogen Notärzte in Bayern" vollständig aus und senden ihn wie im Fragebogen angegeben an die Kanzlei Teufel & Partner.
Sie sind bereits als Notarzt tätig und wissen, dass sich Ihre Beschäftigungsverhältnisse in der kommenden Zeit verändern werden, so dass künftig kein Befreiungstatbestand mehr greift oder sind sich diesbezüglich unsicher?
Bitte gehen Sie in diesem Falle ebenso wie oben beschrieben vor und senden Sie den ausgefüllten "Fragebogen Notärzte in Bayern" vollständig ausgefüllt an die Kanzlei Teufel & Partner.
Sollten Sie gerade erst Ihre Teilnahme am Notarztdienst bei uns beantragen und sollte kein Befreiungsgrund einschlägig sein, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir Ihren Antrag erst vollständig überprüfen können, wenn der Status Ihrer Sozialversicherungspflicht durch die Steuerberatungsgesellschaft geklärt wurde. Bitte füllen Sie hierzu den "Fragebogen Notärzte in Bayern" vollständig aus und senden ihn wie im Fragebogen angegeben an die Kanzlei Teufel & Partner. Über den Abschluss der Bewertung erhalten wir von der Kanzlei Teufel & Partner Kenntnis – Sie müssen hierfür nichts weiter veranlassen. Erst wenn dies erfolgt ist und auch alle weiteren Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind, kann eine Kooperationsvereinbarung geschlossen werden.
Stellt die Kanzlei Teufel & Partner fest, dass Sie mit Ihrer Notarzttätigkeit der Sozialversicherungspflicht unterliegen, können Sie sich auf Antrag zu Gunsten einer Ärzteversorgung von der Beitragspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen – siehe Erläuterungen.
Teilnahme und Pflichten
Notärzte verarbeiten Patientendaten und sind damit Verantwortliche i. S. des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Ausnahme: Die Notarzttätigkeit gehört zu den dienstlichen Aufgaben eines Arztes, der an einem zur Teilnahme am Notarztdienst ermächtigten Krankenhaus angestellt ist. In diesem Fall wäre das Krankenhaus der Verantwortliche.
Für Verantwortliche gelten die Vorschriften der DSGVO und des neuen BDSG im vollen Umfang.
Zur flächendeckenden Sicherstellung des Notarztdienstes ist die Teilnahme an folgenden Notarztstandorten nur in Kombination mit einem anderen Notarztstandort, an dem Besetzungsprobleme bestehen, möglich:
- Mittelfranken: Nürnberg (Gruppen 1-4)
- Niederbayern: Landshut
- Oberfranken: Bamberg
Der an einem dieser Standorte teilnehmende Notarzt ist verpflichtet, Dienste auch am zweiten Standort der Notarzt-Standort-Kombination zu übernehmen. Die Auswahl des zweiten Standortes einer Kombination erfolgt aufgrund des festgestellten Bedarfs. Der an einer Teilnahme interessierte Arzt wird hierüber im Rahmen der Beratung bzw. Antragstellung informiert. Eine Wahlmöglichkeit besteht grundsätzlich nicht.
Dienstplanung und Dokumentation
Diensthabenden Ärzten stehen die Dienstpläne des Notarztdienst in Bayern online (Anwendung DPP-Online) zur Verfügung.
- KVB-Mitglieder können ihre Dienstzeiten komfortabel in "Meine KVB" über die Kachel "Dienstplannung" einsehen und pflegen.
- Integrierte Leitstellen und Rettungswachen benötigen einen eigenen DPP-Online-Zugang (Link siehe unten), der zuvor beantragen werden muss (Formulare s.u.).
Die für die Abrechnung von Notarztleistungen notwendige Einsatz-Dokumentation erfolgt online in "Meine KVB" über "Notarzt-Abrechnung anlegen".
Notarzteinsatzdokumentation (NIDA)
Mit dem Projekt "QM-NAD" stellt die KVB sicher, dass sie ihrer Verpflichtung zur Qualitätssicherung der Leistungserbringung aus dem Bayerischen Rettungsdienstgesetz (vgl. Art. 45 Abs. 2 BayRDG und § 11AVBayRDG) nachkommt. Im Rahmen des hierfür einzuführenden evidenzbasierten Qualitätsmanagements installiert sie Soft- und Hardwarekomponenten zur elektronischen Erfassung und Bearbeitung des Notarzteinsatzprotokolls (NAEP) und ggf. der angegliederten Leitlinienfragen zur Behandlung.
Begleitet wird das Projekt durch die beratenden Notärzte der Vorstandskommission und dem Qualitätsbeauftragten der KVB.
NIDA-Schulungsvideos
"NIDA"-Dokumente
Es besteht grundsätzlich eine Dokumentationspflicht für Leitende Notärzte (im Rettungsdienst mitwirkendes ärztliches Personal, Art. 46 Abs. 1 S. 1 BayRDG).
Bitte beachten: Die KVB behält sich vor, Einsatzdokumentationen einzufordern bzw. eingereichte Daten anhand der Dokumentation der zuständigen ILS zu überprüfen und empfiehlt die Einsatzdokumentation per Formular (s.u.).
Ein Notarzt, der über eine Bestellung zum LNA verfügt, steht nicht als LNA zur Verfügung und kann keinen Einsatz als LNA übernehmen, während er auf einem Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) eingesetzt bzw. dienstplanmäßig auf einem NEF eingeteilt ist.
Bitte beachten:
- Vermeiden Sie Doppeleinteilungen.
- Sollte in Ihrem Zuständigkeitsbereich eine Pool-Alarmierung zur Anwendung kommen, bitten wir Sie, dies beim Einsatz als LNA zu beachten.
- Die Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung wurden entsprechend informiert.
- Die Vergütung eines Einsatzes in der oben beschriebenen Konstellation als LNA-Einsatz ist nicht möglich.
Abrechnung und Vergütung
Notärztliche Leistungen müssen über die KVB abgrechnet werden. Für die Abrechnung von Behandlungsfällen im Rahmen von Notarzteinsätzen müssen diese ordnungsgemäß (vollständig, plausibel, fristgerecht) dokumentiert sein. Dies erfolgt online in "Meine KVB".
Für die Abrechnung erbrachter Dienststunden genügt der namentliche Eintrag im Dienstplan der KVB. Dies gilt für Dienststunden in Freizeit, Dienstzeit und Dienstaufgabe.
Bei Fragen zur NAD-Abrechnung
Mo-Fr: 09:00-15:00 Uhr
089 57093-64925 (Fax)
Die Abrechnung von Leistung als Leitender Notarzt in Bayern erfolgt per Web-Anwendung in "Meine KVB" unter "Honorar & Abrechnung - Leitender Notarzt - Abrechnung anlegen".
Sie ermöglicht, rund um die Uhr LNA-Einsätze benutzerfreundlich, schnell und papierlos einzureichen. Nach dem Einreichen erhalten Sie eine Eingangsbestätigung im Nachrichtencenter.
Die KVB-Website bietet auf allen Internetseiten einen zentralen Zugangslink zu "Meine KVB". In der klassischen Bildschirm-Ansicht finden Sie den Zugangslink im Header oben rechts.
Bitte beachten Sie: Zum Anmelden bei "Meine KVB" benötigen Sie Ihre KVB-Benutzerkennung.
Bei Fragen zur LNA-Abrechnung
Mo-Fr: 09:00-15:00 Uhr
089 57093-64925 (Fax)
Die Jobsharing-Obergrenzen-Regelung betrifft nicht die Leistungen im Notarztdienst, da der Notarztdienst nicht zur vertragsärztlichen Versorgung (§ 75 Abs. 1 Satz 2 SGB V) zählt.
Nimmt ein niedergelassener Vertragsarzt in einer Jobsharing-Gemeinschaftspraxis am Notarztdienst teil, werden die von ihm im Notarztdienst erbrachten Leistungen nicht in die Berechnung der Obergrenzen einbezogen.
Die Vergütung des notärztlichen Honorars erfolgt durch die KVB über die Betriebsstättennummer die der Ermächtigung, Berechtigung, Genehmigung bzw. Kooperationsvereinbarung zur Teilnahme am Notarztdienst am jeweiligen Standort zugrunde liegt. Das Honorar wird im Honorarbescheid unter "Honorar Notarztdienst" ausgewiesen.
Die Regelungen für die Abrechnung und Vergütung sowie die Höhe des Honorars richten sich nach der jeweils geltenden Benutzungsentgeltvereinbarung.
Entsprechend der notärztlichen Leistungen setzt sich auch das Honorar aus einer patientenbezogenen Einsatzvergütung und einer auf den Dienstplan bezogenen Grundvergütung zusammen.
Bitte beachten
KVB-Serviceschreiben an alle Notärzte vom 19. Dezember 2024 zur Erhöhung der Vergütung ab 1. Januar 2025 steht im Nachrichtencenter von "Meine KVB" zur Verfügung.
Qualitätssicherung (Gremien, Funktionen, Hygiene)
Ärztliche Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) und Notarzt-Gruppensprecher haben eine besondere Stellung in der Organisation des Notarztdienstes. Insbesondere die ÄLRD müssen alle am Rettungsdienst Beteiligten zuverlässig informieren können.
Die KVB hat dafür einen datenschutzrechtlich konformen Kommunikationsservice eingerichtet. Dieser ermöglicht es, definierten Empfängergruppen ("unsichtbare Verteiler") per Mail anzuschreiben.
Technische Probleme melden
z.B. System-Fehlermeldung nach Versenden einer Nachricht
Bitte geben Sie Namen, BSNR und eine Kontaktmöglichkeit für Rückfragen an.
Aufgabe und Mitgliedschaft im Rettungsdienstausschuss Bayern (RDA) sind in Art. 10 BayRDG gesetzlich geregelt. Danach wird der RDA bei der obersten Rettungsdienstbehörde gebildet und hat die Aufgabe, fachliche Empfehlungen und ein landesweit einheitliches Vorgehen im Rettungsdienst zu erarbeiten.
RDA-Zusammensetzung (Anzahl der Vertreter):
- Oberste Rettungsdienstbehörde (1)
- Ärztlicher Landesbeauftragter Rettungsdienst (1)
- Ärztliche Bezirksbeauftragte Rettungsdienst (8)
- Vertreter der Sozialversicherungsträger (2)
- Vertreter der Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (1)
- Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (1)
- Vertreter der Durchführenden des Rettungsdienstes (5)
- Vertreter der Betreiber der Integrierten Leitstellen (2)
- Vertreter der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (1)
Das "Critical Incident Reporting System" (CIRS): Fehler- und Risikomanagement in der Notfallmedizin Bayern ist eine gemeinsame Aktion aller im Rettungsdienstausschuss Bayern vertretenen Organisationen und Institutionen.
Die KVB unterstützt die Herzinfarktnetzwerke Mainfranken und Hochfranken durch Mitzeichnung der jeweiligen Zielvereinbarung.
Notärzte äußern sich zum Notarztdienst
Der Nachwuchsmangel bei Ärzten beeinträchtigt die Gesundheitsversorgung in Deutschland, und das betrifft auch die notärztliche Versorgung in Bayern. Weswegen die KVB besonderes bemüht ist, interessierte Ärztinnen und Ärzte für die herausfordernde, aber auch erfüllende Tätigkeit im Notarztdienst zu gewinnen.
Drei aktive bayerische Notärzte, die sich zu einem kurzen Video-Interview bereit erklärt haben, möchten wir hier exemplarisch vorstellen:
Dr. Christian Markus, Dr. Claudia Schuller und Dr. Gerrit Peitsch sprechen über ihre Motivation und den Notarzt-Alltag.
Interview mit Dr. Christian Markus
Interview mit Dr. Claudia Schuller
Interview mit Dr. Gerrit Peitsch
Mitgliederportal "Meine KVB"
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