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KVB-Berater beantworten Fragen zur
Online-Service für die Vermittlung von Praxen und Stellen in Bayern
Bereitschaftsdienst
Informationen, rechtliche Grundlagen und Antragsformulare, die für den Neubeginn bzw. eine veränderte Praxistätigkeit benötigt werden
Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie kostenfrei unter
116117
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Ihrer Region
- Terminservicestelle 116117
Terminvermittlung bei Fach-, Haus, Kinder- und Jugendärzten sowie Psychotherapeuten
- Koordinationsstelle Psychotherapie
Hilfe bei der Suche nach Haus- und Fachärzten mit der KVB-Arztsuche
Mo-Fr: 12:00-15:00 Uhr
Zusatzverträge
Was muss ich bei der Konzeption eines Zusatzvertrages beachten? Welche Schritte gilt es zu durchlaufen, bis der Vertrag eingeführt werden kann? Nachfolgend beschreiben wir die sechs Schritte – von der Vertragsidee bis hin zur Abrechnung – die in nahezu jedem Fall in der ein oder anderen Form zur Anwendung kommen.
Im ersten Schritt sollte die Idee für den Vertrag strukturiert ausgearbeitet werden. Dies bildet die Grundlage für Ihre späteren Gespräche mit Krankenkassen und anderen Vertragspartnern. Beispielsweise sollten Sie vorab folgende Fragen beantworten:
Die Vertragsidee sollte ausgearbeitet vorliegen, bevor Sie auf die Vertragspartner zugehen. Je nach Vertragsgrundlage variieren auch die Vertragspartner. In der Regel wird der Zusatzvertrag zwischen Ärzten bzw. deren Vertretern (Ärztenetzen, Berufsverbänden oder der KVB) und den Krankenkassen geschlossen. Idealerweise wird die Vertragsidee von allen Vertragspartnern gemeinsam vervollständigt.
Nachdem Sie die Vertragsidee im Detail ausgearbeitet haben, wird der Vertragstext aufgesetzt und im Rahmen des Unterschriftenverfahrens von allen Vertragspartnern unterzeichnet. Hierbei stehen wir Ihnen bei Bedarf gerne als Ansprechpartner beratend zur Seite.
Hier erfahren Sie mehr über Zusatzverträge.
Um den geschlossenen Vertrag abwickeln zu können, bedarf es eines erfahrenen Abrechnungsdienstleisters, der im Rahmen einer Abrechnungsvereinbarung von den Vertragspartnern beauftragt wird. In dieser Vereinbarung werden beispielsweise folgende Punkte geregelt:
Ihre Vorteile in der Zusammenarbeit mit der KVB als erfahrenem Abrechnungsdienstleister.
Die Vertragsinhalte und der Abrechnungsdienstleister stehen fest. Nun gilt es, den Vertrag zu vermarkten, um sowohl Ärzte als auch Versicherte von der Vertragsidee zu überzeugen. Hierzu bieten wir Ihnen zahlreiche Instrumentarien an und unterstützen Sie beim Einschreibeprozess. Gerne stellen wir den Vertrag gemeinsam mit Ihnen auf Ihrer Mitgliederversammlung vor und bereiten die Vertragsinhalte verständlich für Ihren Internetauftritt auf.
Sobald Ärzte und Versicherte in den Vertrag eingeschrieben sind, können sie die vereinbarten Leistungen abrechnen. Hierbei bieten wir gegenüber anderen Abrechnungsdienstleistern den Vorteil, dass teilnehmende Ärzte ihre Abrechnung zusammen mit den Kollektivvertragsleistungen auf dem Originalschein einreichen können.
Es sind somit keine Investitionskosten für zusätzliche Praxisverwaltungssoftware notwendig. Darüber hinaus entfallen das Ausfüllen zusätzlicher Abrechnungsformulare und der Versand an weitere Abrechnungsstellen. Den teilnehmenden Ärzten bleibt damit Zeit, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren: die Betreuung der Patienten!
Wir bearbeiten Ihre Zusatzvertragsleistungen getrennt von den Kollektivvertragsleistungen und senden den teilnehmenden Ärzten zeitnah eine separate Honorarmitteilung zu. Dadurch behalten Arzt und Krankenkasse einen zentralen Ansprechpartner für die Abrechnung aus unterschiedlichen Verträgen. Teilnehmende Ärzte erhalten ihr Honorar pünktlich zu den vertraglich vereinbarten Terminen ausgezahlt, die in der Regel zeitlich vor der Auszahlung des Kollektivvertragshonorars festgelegt sind.