Abrechnungsservice

Was sind Zusatzverträge?

Zusatzverträge (auch Selektivverträge genannt) können durch Ärzte oder deren Berufsverbände/Ärztenetze zusätzlich zur Regelversorgung mit den Krankenkassen geschlossen werden. Dabei bestehen verschiedene Vertragsgrundlagen, insbesondere:

  • Besondere Versorgung nach § 140a SGB V
  • Hausarztzentrierte Versorgung nach § 73 b SGB V

Die Wahl der Vertragsgrundlage hängt stark von der inhaltlichen Gestaltung des Zusatzvertrages ab. Verträge nach § 140 a SGB V ermöglichen zum Beispiel eine verschiedene Leistungssektoren übergreifende oder eine interdisziplinär fachübergreifende Versorgung (integrierte Versorgung). Mehr Informationen dazu finden Sie unter "Selektivvertragliche Vertragsformen" (siehe rechts oben). Unabhängig davon, ob die KVB Vertragspartner eines Zusatzvertrages ist oder nicht, kann sie bei der Vertragsgestaltung unterstützend tätig sein und die Abrechnung dieser Verträge im Auftrag übernehmen.

Ziel eines Zusatzvertrages ist die Förderung neuer Versorgungsstrukturen und -prozesse im Wettbewerb. Die Verträge erlauben daher einen großen inhaltlichen Gestaltungsspielraum. So können beispielsweise neuartige Konzepte zur Patientenversorgung gestaltet oder höhere qualitative Voraussetzungen im Vergleich zur Regelversorgung geschaffen werden. Die Teilnahme an einem Zusatzvertrag ist sowohl für Ärzte als auch Patienten freiwillig und erfolgt im Wege der Einschreibung.

Vorteile von Zusatzverträgen

Vom Abschluss eines Zusatzvertrags profitieren alle Beteiligten:

  • Vorteile für Ärzte: Vertraglich geförderte Patientenbindung, Honorarzuwachs und gegebenenfalls höhere Versorgungsqualität
  • Vorteile für Krankenkassen: Wettbewerbsvorteile zum Beispiel durch besondere Leistungsangebote für ihre Kunden oder durch höhere Wirtschaftlichkeit
  • Vorteile für Patienten: Inanspruchnahme besonderer Leistungen oder einer höheren Versorgungsqualität - beispielsweise durch bessere Kommunikation und Koordination zwischen den Behandlern, schnelleren Heilungserfolg oder die Vermeidung von Rezidiverkrankungen