Wir legen Wert auf sorgfältigen Datenschutz. Ausführliche Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung
Auf unseren Seiten kommen Cookies und Javascript zum Einsatz. Cookies, welche nicht für das Bereitstellen der von Ihnen angefragten Informationen unbedingt notwendig sind, setzen wir dabei nur mit Ihrer Zustimmung ein, welche sie zudem jederzeit widerrufen können.
Zur Verbesserung unserer Inhalte würden wir gerne Cookies einsetzen, welche uns eine anonymisierte Analyse des Nutzerverhaltens ermöglichen.
KVB-Berater beantworten Fragen zur
Online-Service für die Vermittlung von Praxen und Stellen in Bayern
Bereitschaftsdienst
Informationen, rechtliche Grundlagen und Antragsformulare, die für den Neubeginn bzw. eine veränderte Praxistätigkeit benötigt werden
Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie kostenfrei unter
116117
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Ihrer Region
- Terminservicestelle 116117
Terminvermittlung bei Fach-, Haus, Kinder- und Jugendärzten sowie Psychotherapeuten
- Koordinationsstelle Psychotherapie
Hilfe bei der Suche nach Haus- und Fachärzten mit der KVB-Arztsuche
Mo-Fr: 12:00-15:00 Uhr
Abrechnungsservice
Zusatzverträge (auch Selektivverträge genannt) können durch Ärzte oder deren Berufsverbände/Ärztenetze zusätzlich zur Regelversorgung mit den Krankenkassen geschlossen werden. Dabei bestehen verschiedene Vertragsgrundlagen, insbesondere:
Die Wahl der Vertragsgrundlage hängt stark von der inhaltlichen Gestaltung des Zusatzvertrages ab. Verträge nach § 140 a SGB V ermöglichen zum Beispiel eine verschiedene Leistungssektoren übergreifende oder eine interdisziplinär fachübergreifende Versorgung (integrierte Versorgung). Mehr Informationen dazu finden Sie unter "Selektivvertragliche Vertragsformen" (siehe rechts oben). Unabhängig davon, ob die KVB Vertragspartner eines Zusatzvertrages ist oder nicht, kann sie bei der Vertragsgestaltung unterstützend tätig sein und die Abrechnung dieser Verträge im Auftrag übernehmen.
Ziel eines Zusatzvertrages ist die Förderung neuer Versorgungsstrukturen und -prozesse im Wettbewerb. Die Verträge erlauben daher einen großen inhaltlichen Gestaltungsspielraum. So können beispielsweise neuartige Konzepte zur Patientenversorgung gestaltet oder höhere qualitative Voraussetzungen im Vergleich zur Regelversorgung geschaffen werden. Die Teilnahme an einem Zusatzvertrag ist sowohl für Ärzte als auch Patienten freiwillig und erfolgt im Wege der Einschreibung.
Vom Abschluss eines Zusatzvertrags profitieren alle Beteiligten: