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KVB-Berater beantworten Fragen zur
Online-Service für die Vermittlung von Praxen und Stellen in Bayern
Bereitschaftsdienst
Informationen, rechtliche Grundlagen und Antragsformulare, die für den Neubeginn bzw. eine veränderte Praxistätigkeit benötigt werden
Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie kostenfrei unter
116117
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Ihrer Region
- Terminservicestelle 116117
Terminvermittlung bei Fach-, Haus, Kinder- und Jugendärzten sowie Psychotherapeuten
- Koordinationsstelle Psychotherapie
Hilfe bei der Suche nach Haus- und Fachärzten mit der KVB-Arztsuche
Mo-Fr: 12:00-15:00 Uhr
Informationen zu Erstellung, Abgabe und Korrektur der Abrechnung für Vertragärzte und -psychotherapeuten.
Ihre Abrechnung muss in der Regel bis spätestens zum zehnten Kalendertag des ersten Monats nach Abschluss des Abrechnungsquartals online über das KVB-Mitgliederportal "Meine KVB" oder über den Kommunikationskanal KV-Connect übermittelt werden. Der konkrete Termin wird jeweils in unserem Mitgliedermagazin KVB FORUM in den KVB-Infos bekannt gegeben.
mehr Informationen zur Online-Abrechnung
Überzeugen Sie sich vor Abgabe der Abrechnung, dass diese vollständig und korrekt ist. Wir empfehlen Ihnen dazu die Durchsicht der in Ihrer Praxissoftware durch das KBV-Prüfmodul erzeugten GNR-Statistik (also der Aufstellung/Übersicht aller abgerechneten Gebührennummern/Leistungspositionen) und ggf. der Fallstatistik.
Dadurch verschaffen Sie sich einen schnellen Überblick und haben noch die Möglichkeit, Korrekturen oder Ergänzungen vor Abgabe der Abrechnung vorzunehmen.
Bitte beachten Sie weiterhin die persönliche Leistungserbringung qualifikationsgebundener Leistungen. Diese Regelung ist insbesondere zu beachten bei angestellten Ärzten, in Berufsausübungsgemeinschaften und MVZ.
Sollten Sie einmal den Abgabetermin für Ihre Quartalsabrechnung (bis spätestens zum zehnten Kalendertag des ersten Monats nach Abschluss des Abrechnungsquartals) nicht einhalten können, besteht die Möglichkeit, eine Fristverlängerung online über das KVB-Mitgliederportal „Meine KVB" über den Online-Service „Fristverlängerung der Quartalsabrechnung“ unter der Startseite Kategorie „Honorar & Abrechnung“ zu beantragen. Hierbei erhalten Sie eine vom System generierte Eingangsbestätigung/Genehmigung.
Wichtig: Eine Fristverlängerung ist aus prozesstechnischen Gründen nur für längstens 14 Tage möglich. Für Abrechnungen die nach dem 25. Kalendertag des ersten Monats nach Abschluss des Abrechnungsquartals eingehen, können wir weder eine Verarbeitung noch die nächsten Abschlagszahlungen garantieren.
Liegt ein außergewöhnlicher, begründeter Ausnahmefall (z.B. Krankheit, Tod) vor, der eine Verlängerung der Abgabefrist außerhalb des regulären Bearbeitungsprozesses notwendig macht (also Abgabe nach dem 24. Kalendertag des ersten Monats nach Abschluss des Abrechnungsquartals), so können Sie die Fristverlängerung unter der E-Mail-Adresse Terminverlaengerung@kvb.de beantragen.
Liegt ein Ausnahmefall vor, erhalten Sie von uns einen neuen Abgabetermin.
Den Abrechnungsunterlagen muss – neben der online übermittelten Abrechnung – wie bisher die unterschriebene Sammelerklärung einschließlich notwendiger Unterlagen (beispielsweise Scheine der Bayerischen Bereitschaftspolizei oder das Deckblatt "Rechnungseinreichung Sachkosten") beigefügt werden. Bitte beachten Sie auch die weiter unten aufgeführten Hinweise zur Sammelerklärung.
Bessere Übersicht der einzureichenden Scheine
Merkblatt "Besondere Kostenträger"
Anschrift für Briefsendungen
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
"Quartalsabrechnung"
93031 Regensburg
Anschrift für Päckchen/Pakete
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
Bezirksstelle Oberpfalz
Pommernstraße 17 + 19 Süd
93073 Neutraubling
Bitte nicht vergessen, den Arztstempel einschließlich Betriebsstättennummer auf den eingereichten Unterlagen und auf dem Briefumschlag anzubringen!
Sollten Sie nach erfolgter Übermittlung Ihrer Abrechnung feststellen, dass Sie einen nachträglichen Berichtigungs- oder Ergänzungswunsch haben, reagieren Sie bitte schnell und schicken uns Ihren Änderungswunsch sofort zu. Erreicht uns Ihr Wunsch innerhalb eines Monats nach dem offiziellen Abrechnungsabgabetermin, können wir die Änderungen noch aktuell in Ihrer Abrechnung berücksichtigen.
Nach den aktuell gültigen Abrechnungsbestimmungen der KVB (§ 3 Abs. 3) gilt Folgendes:
Auszug aus den Abrechnungsbestimmungen: § 3 Abs. 3 :
(3) Eine nachträgliche Berichtigung oder Ergänzung eines bereits eingereichten Behandlungsfalles ist unbeschadet der Absätze 1 und 2 durch den Vertragsarzt innerhalb eines Monats nach Ablauf der von der KVB zur Einreichung der Abrechnung festgesetzten Frist zulässig. Ausnahmsweise kann die Abrechnung noch nach dem Ende dieser Frist berichtigt oder ergänzt werden, wenn
Korrekturwünsche (nach § 3 Abs. 3 Satz 1) und/oder Korrekturanträge (nach § 3 Abs. 3 Satz 2) bitte an folgende Adresse senden:
Wenn Sie eine Empfangsbestätigung über den Erhalt Ihrer Abrechnungsunterlagen wünschen, fordern Sie diese bitte bei uns an.
In allen KVB-Bezirksstellen stehen während der Öffnungszeiten Computer zur Verfügung, mit denen Sie Ihre Online-Abrechnung übermitteln können. Auch können Sie mit diesen Rechnern das Online-Angebot der KVB kennenlernen bzw. Anwendungen gezielt nutzen.
Falls Sie den Vor-Ort-Service in Anspruch nehmen wollen, wenden Sie sich bitte an die KVB-Mitarbeiter am Empfang.
Hinweis: Beachten Sie bitte, dass Sie sich für die Nutzung der meisten Online-Angebote mit Ihrer KVB-Benutzerkennung anmelden müssen.
Hinweise zur Abrechnungsprüfung für KVB-Mitglieder mehr
Hier finden Ärzte Informationen zur Abrechnung Besonderer Kostenträger. mehr
Hier finden Vertragsärzte Anwendungsbestimmungen für die elektronische Abrechnung auf Grundlage des KVDT. mehr
ICD-10-GM dient zur Verschlüsselung von Diagnosen in der ambulanten und stationären Versorgung. mehr
Informationen zu Einreichung und Abrechnung von Notarzteinsätzen über emDoc. mehr
Hinweise für Vertragsärzte zur Abrechnung von Sachkosten ambulanter Operationen. mehr
Informationen für Vertragsärzte, -psychotherapeuten, MVZ, ermächtigte Einrichtungen und Laborgemeinschaften zur Sammelerklärung mehr