Erstellung, Abgabe und Korrektur der Abrechnung

Abrechnung Erstellung Abgabe Korrektur, Taschenrechner, Foto: iStockphoto.com/cmeder

Informationen zu Erstellung, Abgabe und Korrektur der Abrechnung für Vertragärzte und -psychotherapeuten.

So geben Sie Ihre Abrechnung bei der KVB ab

Abrechnungsabgabe

Ihre Abrechnung muss in der Regel bis spätestens zum zehnten Kalendertag des ersten Monats nach Abschluss des Abrechnungsquartals online über das KVB-Mitgliederportal "Meine KVB" oder über den Kommunikationskanal KV-Connect übermittelt  werden. Der konkrete Termin wird jeweils in unserem Mitgliedermagazin KVB FORUM in den KVB-Infos bekannt gegeben.

mehr Informationen zur Online-Abrechnung

Überzeugen Sie sich vor Abgabe der Abrechnung, dass diese vollständig und korrekt ist. Wir empfehlen Ihnen dazu die Durchsicht der in Ihrer Praxissoftware durch das KBV-Prüfmodul erzeugten GNR-Statistik (also der Aufstellung/Übersicht aller abgerechneten Gebührennummern/Leistungspositionen) und ggf. der Fallstatistik.

Dadurch verschaffen Sie sich einen schnellen Überblick und haben noch die Möglichkeit,  Korrekturen oder Ergänzungen vor Abgabe der Abrechnung vorzunehmen.

Bitte beachten Sie weiterhin die persönliche Leistungserbringung qualifikationsgebundener Leistungen. Diese Regelung ist insbesondere zu beachten bei angestellten Ärzten, in Berufsausübungsgemeinschaften und MVZ.

Verlängerung der Abgabefrist über "Meine KVB"

Sollten Sie einmal den Abgabetermin für Ihre Quartalsabrechnung (bis spätestens zum zehnten Kalendertag des ersten Monats nach Abschluss des Abrechnungsquartals) nicht einhalten können, besteht die Möglichkeit, eine Fristverlängerung online über das KVB-Mitgliederportal „Meine KVB" über den Online-Service „Fristverlängerung der Quartalsabrechnung“ unter der Startseite Kategorie „Honorar & Abrechnung“ zu beantragen. Hierbei erhalten Sie eine vom System generierte Eingangsbestätigung/Genehmigung.

Wichtig: Eine Fristverlängerung ist aus prozesstechnischen Gründen nur für längstens 14 Tage möglich. Für Abrechnungen die nach dem 25. Kalendertag des ersten Monats nach Abschluss des Abrechnungsquartals eingehen, können wir weder eine Verarbeitung noch die nächsten Abschlagszahlungen garantieren.

Liegt ein außergewöhnlicher, begründeter Ausnahmefall (z.B. Krankheit, Tod) vor, der eine Verlängerung der Abgabefrist außerhalb des regulären Bearbeitungsprozesses notwendig macht (also Abgabe nach dem 24. Kalendertag des ersten Monats nach Abschluss des Abrechnungsquartals), so können Sie die Fristverlängerung unter der E-Mail-Adresse Terminverlaengerung@kvb.de beantragen.

Liegt ein Ausnahmefall vor, erhalten Sie von uns einen neuen Abgabetermin.

Zusätzliche Abrechnungsunterlagen per Postweg

Den Abrechnungsunterlagen muss – neben der online übermittelten Abrechnung – wie bisher die unterschriebene Sammelerklärung einschließlich notwendiger Unterlagen (beispielsweise Scheine der Bayerischen Bereitschaftspolizei oder das Deckblatt "Rechnungseinreichung Sachkosten") beigefügt werden. Bitte beachten Sie auch die weiter unten aufgeführten Hinweise zur Sammelerklärung.

Sammelerklärungs-Formulare


Bessere Übersicht der einzureichenden Scheine

Merkblatt "Besondere Kostenträger"


Anschrift für Briefsendungen

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
"Quartalsabrechnung"
93031 Regensburg

Anschrift für Päckchen/Pakete

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
Bezirksstelle Oberpfalz
Pommernstraße 17 + 19 Süd
93073 Neutraubling

Bitte nicht vergessen, den Arztstempel einschließlich Betriebsstättennummer auf den eingereichten Unterlagen und auf dem Briefumschlag anzubringen!

Korrektur

Sollten Sie nach erfolgter Übermittlung Ihrer Abrechnung feststellen, dass Sie einen nachträglichen Berichtigungs- oder Ergänzungswunsch haben, reagieren Sie bitte schnell und schicken uns Ihren Änderungswunsch sofort zu. Erreicht uns Ihr Wunsch innerhalb eines Monats nach dem offiziellen Abrechnungsabgabetermin, können wir die Änderungen noch aktuell in Ihrer Abrechnung berücksichtigen.

Nach den aktuell gültigen Abrechnungsbestimmungen der KVB (§ 3 Abs. 3) gilt Folgendes: 

Auszug aus den Abrechnungsbestimmungen: § 3 Abs. 3 :
(3) Eine nachträgliche Berichtigung oder Ergänzung eines bereits eingereichten Behandlungsfalles ist unbeschadet der Absätze 1 und 2 durch den Vertragsarzt innerhalb eines Monats nach Ablauf der von der KVB zur Einreichung der Abrechnung festgesetzten Frist zulässig. Ausnahmsweise kann die Abrechnung noch nach dem Ende dieser Frist berichtigt oder ergänzt werden, wenn

  • dies innerhalb eines Monats nach Erhalt des Honorarbescheides und der Richtigstellungsmitteilung beantragt wird,
  • die eingereichte Abrechnung objektiv erkennbar unzutreffend ist und
  • die Nichtvergütung der betroffenen Leistungen einen Honorarverlust zur Folge hätte, der einen unverhältnismäßigen Eingriff in den Vergütungsanspruch des Vertragsarztes darstellen würde.

Korrekturwünsche (nach § 3 Abs. 3 Satz 1) und/oder Korrekturanträge (nach § 3 Abs. 3 Satz 2) bitte an folgende Adresse senden:

  • Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
    "Abrechnungskorrekturen"
    Vogelsgarten 6
    90402 Nürnberg

 

Antrag auf Korrektur der Abrechnung.

Abrechnungsbestimmungen der KVB

Empfangsbestätigung

Wenn Sie eine Empfangsbestätigung über den Erhalt Ihrer Abrechnungsunterlagen wünschen, fordern Sie diese bitte bei uns an.

PC-vor-Ort-Service

In allen KVB-Bezirksstellen stehen während der Öffnungszeiten Computer zur Verfügung, mit denen Sie Ihre Online-Abrechnung übermitteln können. Auch können Sie mit diesen Rechnern das Online-Angebot der KVB kennenlernen bzw. Anwendungen gezielt nutzen. 

Falls Sie den Vor-Ort-Service in Anspruch nehmen wollen, wenden Sie sich bitte an die KVB-Mitarbeiter am Empfang.

Hinweis: Beachten Sie bitte, dass Sie sich für die Nutzung der meisten Online-Angebote mit Ihrer KVB-Benutzerkennung anmelden müssen.

Service Abrechnung

Mo-Do: 07:30-17:30 Uhr
Fr:         07:30-16:00 Uhr

089 57093-40010

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