Abrechnung

Besondere Kostenträger

Bei "Besonderen Kostenträgern" handelt es sich um Kostenträger, die nicht zu den Regional- bzw. Ersatzkassen zählen. Für jeden dieser Kostenträger besteht ein gesonderter Vertrag. Jeder Vertragsarzt muss die Teilnahme an den jeweiligen Verträgen beantragen. Dies geschieht in der Regel bei der Antragstellung zur Zulassung.

Hinweis: Bei Abrechnung der Besonderen Kostenträger ist zu deren Unterscheidung ein zweistelliger Kostenträger-Abrechnungsbereich (KTAB) in der Feldkennung 4106 anzugeben. Die Erfassung der Kostenträger-Abrechnungsbereiche zusätzlich zur Kassennummer ist systembedingt unterschiedlich. Bei Problemen ist das zuständige Softwarehaus zu befragen. Weisen sich die Versicherten mit einer Krankenversichertenkarte / elektronischen Gesundheitskarte aus, ist eine Einreichung der Abrechnungsscheine bei der KVB nicht erforderlich.

Bei einigen Besonderen Kostenträgern sind verpflichtend Unterlagen in Papierform (Checkliste siehe rechts) einzureichen.

Bitte beachten Sie, dass - auch aus Datenschutzgründen - ausschließlich die dort aufgeführten Unterlagen einzureichen sind!

Bitte versehen Sie alle einzureichenden Krankenscheine mit Ihrem Arztstempel, um eine zutreffende Rechnungslegung zu ermöglichen, und achten Sie darauf, dass die Abrechnungsdaten in der elektronisch erstellten Abrechnung angelegt sind.

Sozialhilfeträger/Asylbewerber

Information  zur Behandlung von Asylbewerbern und (ukrainischen) Flüchtlingen

Informationen zur Behandlung von besonderen Sozialhilfeempfängern

Auslandsabkommen

Abrechnung über das Sozialversicherungsabkommen (SVA) nach EG-Recht

So funktioniert die Abrechnung bei im Ausland Krankenversicherter

Praxisinformation und Checkliste der KBV

Hinweise und Erläuterungen für KV-Mitarbeiter und Mitglieder

Jugendarbeitsschutz

Informationen zum Thema Abrechnung von Jugendarbeitsschutzuntersuchungen

Abrechnung von Jugendarbeitsschutzuntersuchungen