Besondere Kostenträger

Behandlung von Asylbewerbern und Geflüchteten

Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) werden in Bayern gemäß der "Vereinbarung zum Zusammenwirken bei der Durchführung der ambulanten ärztlichen Versorgung von Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mit dem Bayerischen Landkreistag und dem Bayerischen Städtetag" behandelt und gemäß dieser Vereinbarung abgerechnet.

Dies gilt bis auf Weiteres auch für Geflüchtete aus der Ukraine.

Registrierte Geflüchtete aus der Ukraine können seit 1. Juni 2022 aus dem AsylbLG in die Grundsicherungssysteme nach den SGB II und XII wechseln. Damit werden sie Mitglieder in einer gesetzlichen Krankenkasse und haben einen Behandlungsanspruch im Rahmen der GKV. Daher ergeben sichseit 1. Juni 2022 bei der medizinischen Versorgung von Geflüchteten aus der Ukraine verschiedene Fallkonstellationen, die bei der Erbringung und Abrechnung von Leistungen zu beachten sind. (siehe Abrechnungsbesonderheiten).

    Differenzierung im Asylvertrag

    Behandlung mit Behandlungsschein

    Die Patienten erscheinen mit einem Behandlungsschein „vom Amt“ in Ihrer Praxis. Auf dem Behandlungsschein sind die im Rahmen des "Asylvertrags" erbringbaren Leistungen angegeben. Außerdem finden Sie hierauf die relevanten Informationen zur Abrechnung. Erscheint ein Patient, bei dem es sich um keinen Notfall handelt, ohne Behandlungsschein, verweisen Sie ihn bitte an das zuständige Amt.

      Notfallbehandlung ohne Behandlungsschein

      Eine Notfallbehandlung kann unbürokratisch auch ohne Behandlungsschein durchgeführt werden. Bitte fordern Sie im Nachgang einen Behandlungsschein über die Anzeige einer Eilbehandlung beim zuständigen Kostenträger an.

      Bitte erfragen Sie unbedingt folgende Daten und geben diese in der Abrechnung an:

      • persönliche Daten des Patienten (Name, Vorname, Geburtsdatum)
      • Aufenthaltsadresse in Deutschland
      • zuständiger Kostenträger

      Dringende Versorgung nicht registrierter Flüchtender

      In Einzelfällen kommt es dazu, dass ukrainische Flüchtende noch nicht registriert sind, jedoch dringend eine ambulante medizinische Versorgung benötigen. Ohne Registrierung können die zuständigen Leistungsträger für diese Patienten aber noch keine individuelle Versichertennummer vergeben. Damit die Abrechnung über die KVB funktioniert, gibt es dafür folgendes Vorgehen:

      • Ukrainische Flüchtende können auch vor ihrer Registrierung einen Behandlungsschein erhalten.
      • Auf diesem Behandlungsschein ist keine Versichertennummer eingetragen. Somit bleibt bei der Datenübernahme in Ihr Praxisverwaltungssystem das Feld "Versichertennummer" frei.
      • Auf dem Behandlungsschein ist die Kennzeichnungsziffer 99009 vermerkt. Bitte geben Sie diese Kennzeichnungsziffer bei der Abrechnung dieses Patienten zusätzlich zu Ihren übrigen anfallenden Abrechnungsziffern mit an.

      Ви розмовляєте українською? – Bitte Sprachkenntnisse eintragen!

      Um bei Bedarf gezielt an Ärzte oder Psychotherapeuten verweisen zu können, die beispielsweise ukrainisch, russisch oder englisch sprechen, ist es wichtig zu wissen, in welcher Praxis entsprechende Sprachkenntnisse vorhanden sind.

      Deshalb bitten wir Sie, Ihre Fremdsprachenkenntnisse für die Arzt- und Psychotherapeutensuche der KVB zu hinterlegen. Bitte pflegen Sie Ihre Daten online im Mitgliederportal "Meine KVB".mehr Informationen zur Online-Datenpflege

      Abrechnung und Versorgung

      Abrechnungsbesonderheiten

      • Bitte beachten Sie die individuellen Angaben der Sozialhilfeverwaltung insbesondere hinsichtlich des Leistungsumfangs, Gültigkeitszeitraum und behandelnder Fachrichtung. Auf Grund der neuen Vereinbarung haben wir bayernweit einheitliche Regelungen, insbesondere der Leistungsumfang kann bei außerbayerischen Kostenträgern abweichen.
      • Falls keine ausreichende Verständigungsmöglichkeit mit dem Patienten besteht, kann ein Dolmetscher formlos beim zuständigen Sozialhilfeträger angefordert werden. Die Kosten hierfür übernimmt der Sozialhilfeträger.
      • Als Versichertenstatus ist einheitlich M (Mitglied) anzugeben.
      • Überweisungen können zukünftig ohne erneute Anforderung eines Behandlungsscheins vorgenommen werden. Es genügt in Bayern, eine Kopie des vorliegenden Behandlungsscheins dem Überweisungsschein beizulegen. Für außerbayerische Kostenträger gelten auch hier gegebenenfalls abweichende Regelungen.
      • Behandlung im Notfall: Wenn der Patient im Notfall zu Ihnen in die Praxis kommt, können Sie diesen auch ohne Behandlungsschein behandeln. Bitte fordern Sie im Nachgang einen Behandlungsschein über die ärztliche Anzeige einer Eilbehandlung beim zuständigen Kostenträger an (s. unten).
      • Krankenhaus-Einweisung nur mit Zustimmung des Sozialhilfeträgers – Ausnahme: Notfalleinweisung
      • Seit 1. Juni 2022 ergeben sich bei der medizinischen Versorgung von Geflüchteten aus der Ukraine, die den sog. Rechtskreiswechsel zum SGB II bzw. SGB XII vollzogen haben, verschiedene Fallkonstellationen bei der Erbringung und Abrechnung von Leistungen. Je nachdem, unter welchen Rechtskreis der zu behandelnde Patient fällt, ist damit ein unterschiedlicher Kostenträger für die Finanzierung der medizinischen Versorgung verantwortlich: Entweder das zuständige "Amt" oder die jeweilige Krankenkasse.

      Abrechnung im Rahmen des Asylvertrags und des Sozialhilfevertrags mit Behandlungsscheinen

      Blankoformular "Ärztliche Anzeige"

      Merkblatt "Abrechnung Besondere Kostenträger"

      Übersicht "Abrechnungskonstellationen ab 1. Juni 2022"Access Key

      Abrechnungsvoraussetzungen

      Grundlage für die Behandlung gemäß § 4 AsylbLG ist stets ein von der jeweiligen Sozialhilfeverwaltung ausgestellter, gültiger Behandlungsschein. Dieser muss folgende Daten enthalten:

      • Name, Vorname
      • Geburtsdatum
      • Anschrift
      • fünfstellige Kassennummer der Sozialhilfeverwaltung

      Geflüchtete aus der Ukraine, die bereits in die Grundsicherungssysteme nach SGB II oder SGB XII gewechselt und Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse geworden sind, haben einem Behandlungsanspruch im Rahmen der GKV. Diese Patienten kommen mit einer elektronischen Gesundheitskarte oder übergangsweise mit einer Ersatzbescheinigung der jeweiligen Krankenkasse in die Praxis.

      Asylvereinbarung (teilnehmende Städte/Landkreise)

      An der zum 1. April 2017 in Kraft getretenen Asylvereinbarung nehmen mittlerweile alle 96 bayerische Städte und Landkreise teil.

      Bereitschaftsdienst in Münchner Asylunterkünften (Abrechnung)

      Ermächtigung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung

      Nach § 31 Absatz 1 Satz 2 Ärzte-ZV i.d.F. der Verordnung zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz, in Kraft getreten am 28. Oktober 2015, sind Ärzte mit einer für die Behandlung erforderlichen abgeschlossenen Weiterbildung sowie psychosoziale Einrichtungen mit einer fachlich-medizinischen ständigen ärztlichen Leitung vom Zulassungsausschuss auf Antrag zur ambulanten psychotherapeutischen und psychiatrischen Versorgung von Empfängern laufender Leistungen nach § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben, zu ermächtigen.

      Es handelt sich bei der Neuregelung um eine bedarfsunabhängige Ermächtigung zur psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung von schwer traumatisierten Asylsuchenden und Flüchtlingen, die sich seit 15 Monaten im Bundesgebiet aufhalten.

      Ziel dieser Regelung ist es, sogenannte Versorgungsbrüche zu vermeiden. Die vorliegende Regelung ermöglicht damit eine sichere und kontinuierliche psychotherapeutische und psychiatrische Weiterbehandlung durch bereits eingebundene Ärzte und Psychotherapeuten, wenn die Behandlung der betreffenden Personen in den ersten 15 Monaten erfolgt und die Therapeuten bisher über keine Berechtigung zur Erbringung von Leistungen in der GKV verfügen.

      Der Antrag auf (persönliche) Ermächtigung wurde ergänzt um die Möglichkeit, eine Ermächtigung speziell für Asylsuchende und Flüchtlinge zu beantragen.

      Antrag stellen

      Medizinische Versorgung von Asylbewerbern/Geflüchteten

      Psychotherapeutische Versorgung von Flüchtenden aus der Ukraine

      Die geflüchteten Menschen aus der Ukraine können eine privilegierte − über den eingeschränkten Leistungsumfang von Asylbewerbern hinausgehende − medizinische Versorgung erhalten.

      Dies bedeutet, dass Sie die psychotherapeutischen Leistungen des EBM erbringen und über die KVB abrechnen können, insbesondere auch Gesprächsleistungen, Akutbehandlungen sowie Kurzzeittherapie 1, Kurzzeittherapie 2 und Systemische Therapie.

      Hierbei gelten alle Regelungen und Voraussetzungen des EBM. Genehmigungspflichtige Leistungen bedürfen daher der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Leistungsträgers.

      Ihre Bereitschaft zur therapeutischen Versorgung melden Sie bitte online über das KVB-Mitgliederportal "Meine KVB".

      Freie Therapieplätz melden Sie bitte online über "Meine KVB" oder mittels Erhebungsbogen, wenn das nicht möglich ist.

      Mehr Informationen

      Therapieplatzverwaltung

      Mitgliederportal "Meine KVB"


      Regionale Hilfsangebote (Landeshauptstadt München)

      Beratungsstellen für Hilfe bei Suchterkrankungen (deutsch)

      Beratungsstellen für Hilfe bei Suchterkrankungen (ukrainisch)

      Hilfen bei psychischen Belastungen für Menschen aus der Ukraine (deutsch)

      Hilfen bei psychischen Belastungen für Menschen aus der Ukraine (ukrainisch)

       

      Gesundheit und Patientenversorgung

      Gesundheit (TBC, Multiresistenz etc.)

      Impfinformationen

      Infektiologische Sonderfälle

      Verordnungen

      Wesentliche Aspekte

      • Arznei- und Verbandmittel sind im Rahmen der Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände verordnungsfähig
      • für Heilmittel, für Brillen, orthopädische oder andere Hilfsmittel ist ab 250 Euro eine Genehmigung des Sozialhilfeträgers erforderlich
      • Als weitere Vereinfachung konnten wir erreichen, dass der benötigte allgemeine Sprechstundenbedarf sowie Impfstoffe aus dem zu Lasten der GKV bezogenen Sprechstundenbedarf entnommen werden kann.
      • Die Verrechnung zwischen GKV und Sozialhilfeträgern übernehmen wir.
      • Asylbewerber sind grundsätzlich von der Zuzahlung befreit
      • Wichtig ist, die verschiedenen Personengruppen zu differenzieren, um daraus deren Behandlungsansprüche ableiten zu können:

      Personengruppe

      Behandlungsanspruch
      Asylbewerber in Erstaufnahmeeinrichtungen/ErstuntersuchungStaatliche Aufgabe, durch Gesundheitsämter oder Ärzte/ Vereine aufgrund einzelvertraglicher Regelung, keine vertragsärztliche Tätigkeit, nicht über KVB.
      Asylbewerber bis 18 Monaten, meist in Sammelunterkünften untergebracht   Beschränkter Behandlungsanspruch nach AsylbLG, Behandlungsschein durch Sozialhilfeträger, unterschiedliche Handhabung betreffend Überweisung (ggf. Nachfrage beim Sozialhilfeträger notwendig), Abrechnung nach EBM über KVB.
      Asylbewerber über 18 Monate geduldeter AufenthaltErhalten eGK gem. § 264 Absatz 2 SGB V, Anspruch wie GKV, seitens der Ärzte kann bei eGK nicht zwischen diesen Patienten und GKV-Versicherten unterschieden werden.
      Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge (gelten nicht als Asylbewerber)Haben Behandlungsanspruch nach § 40 SGB VIII (Jugendhilfe) i. V. m. 47 ff SGB XII (Sozialhilfe), weitgehend gleicher Anspruch wie GKV, Behandlungsausweis durch Jugendhilfeträger (seltener eGK).

      Bitte beachten: Asylbewerber in Deutschland mit einer Aufenthaltsdauer von weniger als 18 Monaten sind von der Zuzahlung befreit.

      Verordnungen von Flüchtlingen und Asylbewerbern

      Informationen zu polnischen/russischen Arzneimitteln

      Übersetzungshilfe zur Einnahme von Medikamenten

      Services und Hilfen

      Ansprechpartner des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD)

      Aufgrund der hohen Anzahl täglich eintreffender Asylbewerber hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege die KVB um Unterstützung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) bei den Gesundheitsuntersuchungen von Asylbewerbern gebeten. Die Vergütung erfolgt über Honorarverträge.

      Adressdaten der jeweiligen Regierungsbezirke des Öffentlichen Gesundheitsdienstes

      Engagement für Geflüchtete

      Auswahl an Links zu Angeboten für Ärzte, die sich für Geflüchtete engagieren möchten:

      • Ukrainekrise 2022
      • REFUDOCS
        Münchner Verein zur medizinischen Versorgung von Flüchtlingen, Asylsuchenden und deren Kindern e.V.
      • ichhelfe.jetzt
        Das Portal der Dresdner Ärzte und Sozialunternehmer Johannes und Anja Bittner erfasst Hilfsangebote von Freiwilligen und stellt die Angebote registrierten Organisationen bereit.
      • Medizin hilft Flüchtlingen
        Unterstützende Dokumente für die medizinische Versorgung in verschiedenen Sprachen der Berliner Ärzteinitiative zur Flüchtlingshilfe.
      • MigraMed München
        Medizinstudierende der LMU und TU München betreuen ehrenamtlich Asylsuchende bei medizinischen Fragestellungen und Problemen.

      Auswahl an Informations-Broschüren:

      Projekte zum Abbau von Sprachbarrieren

      "TeleView" - Sprachbarrieren überwinden in Bad Kissingen

      Das Projekt besteht aus zwei Kernelementen:

      1. Das vom Patienten selbst auszufüllende, mehrsprachig angelegte Anamneseprotokoll (auch als App "curafida" verfügbar); das Protokoll ist im Multiple-Choice-System angelegt und in allen Sprachen gleich aufgebaut, so dass die Antworten nicht übersetzt werden müssen.
      2. Tele-Sprechstunde des (ambulant) behandelnden Arztes mit einem muttersprachlichen Arzt aus dem Rhön-Klinikum über "TeleView". Wesentlicher Vorteil des Projektes ist es, dass für den muttersprachlichen Arzt ärztliche Schweigepflicht gilt, was bei einem Dolmetscher nicht der Fall ist.

      Gesundheits-App curafida


      Elektronische Patientenakte für Flüchtlinge und Asylbewerber" – Sprachbarrieren überwinden in Ingolstadt

      Die "Asyl-Akte" der TelemedAllianz wird in drei Stufen gefüllt:

      1. Mehrsprachige Anamnesedokumentation über eine sprachgesteuerte Software (automatisierte semantische Führung durch ja/nein-Fragen); der Vorteil der sprachgesteuerten Software liegt darin, dass der Anamnesebogen auch von Geflüchteten, die Analphabeten sind, ausgefüllt werden kann (Audio-Visuelle-Ausrichtung der Software). Die Fragen und Antworten sind in einem Multiple-Choice-System angelegt und benötigen daher keine Rückübersetzung ins Deutsche für den Arzt.
      2. Telefonischer Dolmetscher-Service.
      3. Hinzuziehung eines Dolmetschers (nur in seltenen Fällen erforderlich). Die Anwendungen erleichtern insbesondere die Anamnese und die Verfügbarkeit medizinischer Daten für die Nutzer der Patientenakte. Die Daten, die hauptsächlich durch die Anamnesedokumentation gewonnen werden, werden automatisch in einer "cloud" - der "Asyl-Akte" - gespeichert, sodass der Patient mit allen (mobilen) Endgeräten auf seine "Asyl-Akte" zugreifen kann. Für die Speicherung ist aus datenschutzrechtlichen Gründen eine Einverständniserklärung des Patienten erforderlich, die vor der Nutzung der "Asyl-Akte" eingeholt wird.

      "Asyl-Akte" der TelemedAllianz


      Interkulturelle und interreligiöse Angebote als Markenbestandteil eines kommunalen Klinikums

      Das Städtische Klinikum München, als kultur- und religionsoffenes Haus, ergreift zahlreiche Maßnahmen, um die Kommunikation mit fremdsprachigen Patienten zu erleichtern. Dr. Thomas Krössin, medizinischer Geschäftsführer des Städtischen Klinikum München, nennt u. a. den hausinternen Dolmetscherdienst in über 30 Sprachen und die im Bedarfsfall einsetzbaren über 100 geschulten Mitarbeiter mit Fremdsprachenkenntnissen (auch Muttersprachler). Darüber hinaus wurden Sprachtafeln für Mitarbeiter, fremdsprachige Broschüren und Infoveranstaltungen sowie Piktogramme entwickelt.

      Interkulturelle Versorgung München Kliniken


      Gemeindedolmetscher

      Der Dolmetscher-Service für das Sozial- und Gesundheitswesen des Bayerischen Zentrums für transkulturelle Medizin e.V., vorgestellt von Britta Lenk-Neumann und Firouz Bohnhoff, schult, vermittelt und verwaltet Gemeindedolmetscher im Großraum München. Die Gemeindedolmetscher sind qualifizierte Muttersprachler, die zu einem Pool von Freiberuflichen zusammengeschlossen sind. Sie werden tätig, wenn Professionelle des Sozial- und Gesundheitsbereichs (bspw. Arzte, Kliniken, etc.) diese beauftragen. Dabei ist bei kurzfristig erforderlichen Sprachmittlungen auch Telefondolmetschen möglich. Derzeit sind die Gemeindedolmetscher stärker im psychosozialen Bereich als im Gesundheitsbereich eingebunden.

      Gemeindedolmetscher - Service für München


      Mobile APP Patientenakte im Asylbereich/lmpfvideo

      Der Verein medizinischer Versorgung von Flüchtlingen, Asylsuchenden und deren Kinder e. V., stellt zunächst die Mobile App Patientenakte vor. Das Besondere dieser APP ist, dass sie sowohl für Patienten als auch für Arzte in unterschiedlichen Sprachen bedient werden kann, d. h, dass Arzte in sämtlichen europäischen Ländern Zugriff auf die angelegten Gesundheitsdaten (erhoben auf Basis von Multiple-Choice-Fragen) der jeweiligen Patienten haben. Anschließend zeigt er ein von Refudocs entwickeltes Video, welches in verschiedenen Sprachen über das Thema Impfschutz informieren soll. Dieses und vergleichbare Videos zu anderen Gesundheitsthemen können den einzelnen behandelnden Arzt entlasten, weil sie den Zuschauer aufklären und sensibilisieren.

      Impfaufklärungsvideo in verschiedenen Sprachen


       

      Rechtliche Grundlagen

      § 4 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

      Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) haben im Vergleich zu gesetzlich Krankenversicherten einen eingeschränkten Anspruch auf medizinische Versorgung. Der Behandlungsanspruch wurde vom Gesetzgeber in § 4 AsylbLG auf folgende Sachverhalte begrenzt:

      • ärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandsmitteln sowie Gewährung sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen
      • Gewährung von ärztlicher und pflegerischer Hilfe und Betreuung, von Hebammenhilfe sowie von Arznei-, Verbandmitteln für Schwangere und Wöchnerinnen
      • Verabreichung amtlich empfohlener Schutzimpfungen

      § 6 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

      Des Weiteren können gemäß § 6 AsylbLG auch sonstige, über die genannten Sachverhalte hinausgehende (ärztliche) Leistungen im Einzelfall gewährt werden, wenn diese zur Sicherung des Lebensunterhalts oder der Gesundheit unerlässlich sind. Hierfür ist allerdings die vorherige Genehmigung durch die zuständige Behörde einzuholen.

      Standardverträge zur medizinischen Versorgung in Aufnahmeeinrichtungen

      Hier finden Sie Standardverträge des bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales (StMAS) zur unmittelbaren medizinischen Versorgung von Asylbewerbern in Aufnahmeeinrichtungen.

      Diese Verträge können als Verhandlungsgrundlage mit dem zuständigen Kostenträger unter Berücksichtigung der jeweiligen regionalen Situation verwendet werden. Anpassungen und Änderungen der Standardverträge sind dabei gegebenenfalls erforderlich.

      Vereinbarung Ärztezentrum

      Honorarvereinbarung

      Ausstattungsliste

      Broschüre "Beim Arzt in Deutschland"

      Broschüre

      kostenfrei online bestellen

      Weitere Informationen

      Infektionsschutz

      Impfungen