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KVB-Berater beantworten Fragen zur
Online-Service für die Vermittlung von Praxen und Stellen in Bayern
Bereitschaftsdienst
Informationen, rechtliche Grundlagen und Antragsformulare, die für den Neubeginn bzw. eine veränderte Praxistätigkeit benötigt werden
Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie kostenfrei unter
116117
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Ihrer Region
- Terminservicestelle 116117
Terminvermittlung bei Fach-, Haus, Kinder- und Jugendärzten sowie Psychotherapeuten
- Koordinationsstelle Psychotherapie
Hilfe bei der Suche nach Haus- und Fachärzten mit der KVB-Arztsuche
Mo-Fr: 12:00-15:00 Uhr
Besondere Kostenträger
Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) werden in Bayern gemäß der "Vereinbarung zum Zusammenwirken bei der Durchführung der ambulanten ärztlichen Versorgung von Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mit dem Bayerischen Landkreistag und dem Bayerischen Städtetag" behandelt und gemäß dieser Vereinbarung abgerechnet.
Dies gilt bis auf Weiteres auch für Geflüchtete aus der Ukraine.
Registrierte Geflüchtete aus der Ukraine können seit 1. Juni 2022 aus dem AsylbLG in die Grundsicherungssysteme nach den SGB II und XII wechseln. Damit werden sie Mitglieder in einer gesetzlichen Krankenkasse und haben einen Behandlungsanspruch im Rahmen der GKV. Daher ergeben sichseit 1. Juni 2022 bei der medizinischen Versorgung von Geflüchteten aus der Ukraine verschiedene Fallkonstellationen, die bei der Erbringung und Abrechnung von Leistungen zu beachten sind. (siehe Abrechnungsbesonderheiten).
Die Patienten erscheinen mit einem Behandlungsschein „vom Amt“ in Ihrer Praxis. Auf dem Behandlungsschein sind die im Rahmen des "Asylvertrags" erbringbaren Leistungen angegeben. Außerdem finden Sie hierauf die relevanten Informationen zur Abrechnung. Erscheint ein Patient, bei dem es sich um keinen Notfall handelt, ohne Behandlungsschein, verweisen Sie ihn bitte an das zuständige Amt.
Eine Notfallbehandlung kann unbürokratisch auch ohne Behandlungsschein durchgeführt werden. Bitte fordern Sie im Nachgang einen Behandlungsschein über die Anzeige einer Eilbehandlung beim zuständigen Kostenträger an.
Bitte erfragen Sie unbedingt folgende Daten und geben diese in der Abrechnung an:
In Einzelfällen kommt es dazu, dass ukrainische Flüchtende noch nicht registriert sind, jedoch dringend eine ambulante medizinische Versorgung benötigen. Ohne Registrierung können die zuständigen Leistungsträger für diese Patienten aber noch keine individuelle Versichertennummer vergeben. Damit die Abrechnung über die KVB funktioniert, gibt es dafür folgendes Vorgehen:
Ви розмовляєте українською? – Bitte Sprachkenntnisse eintragen!
Um bei Bedarf gezielt an Ärzte oder Psychotherapeuten verweisen zu können, die beispielsweise ukrainisch, russisch oder englisch sprechen, ist es wichtig zu wissen, in welcher Praxis entsprechende Sprachkenntnisse vorhanden sind.
Deshalb bitten wir Sie, Ihre Fremdsprachenkenntnisse für die Arzt- und Psychotherapeutensuche der KVB zu hinterlegen. Bitte pflegen Sie Ihre Daten online im Mitgliederportal "Meine KVB".mehr Informationen zur Online-Datenpflege
Abrechnung im Rahmen des Asylvertrags und des Sozialhilfevertrags mit Behandlungsscheinen
Blankoformular "Ärztliche Anzeige"
Grundlage für die Behandlung gemäß § 4 AsylbLG ist stets ein von der jeweiligen Sozialhilfeverwaltung ausgestellter, gültiger Behandlungsschein. Dieser muss folgende Daten enthalten:
Geflüchtete aus der Ukraine, die bereits in die Grundsicherungssysteme nach SGB II oder SGB XII gewechselt und Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse geworden sind, haben einem Behandlungsanspruch im Rahmen der GKV. Diese Patienten kommen mit einer elektronischen Gesundheitskarte oder übergangsweise mit einer Ersatzbescheinigung der jeweiligen Krankenkasse in die Praxis.
An der zum 1. April 2017 in Kraft getretenen Asylvereinbarung nehmen mittlerweile alle 96 bayerische Städte und Landkreise teil.
Nach § 31 Absatz 1 Satz 2 Ärzte-ZV i.d.F. der Verordnung zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz, in Kraft getreten am 28. Oktober 2015, sind Ärzte mit einer für die Behandlung erforderlichen abgeschlossenen Weiterbildung sowie psychosoziale Einrichtungen mit einer fachlich-medizinischen ständigen ärztlichen Leitung vom Zulassungsausschuss auf Antrag zur ambulanten psychotherapeutischen und psychiatrischen Versorgung von Empfängern laufender Leistungen nach § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben, zu ermächtigen.
Es handelt sich bei der Neuregelung um eine bedarfsunabhängige Ermächtigung zur psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung von schwer traumatisierten Asylsuchenden und Flüchtlingen, die sich seit 15 Monaten im Bundesgebiet aufhalten.
Ziel dieser Regelung ist es, sogenannte Versorgungsbrüche zu vermeiden. Die vorliegende Regelung ermöglicht damit eine sichere und kontinuierliche psychotherapeutische und psychiatrische Weiterbehandlung durch bereits eingebundene Ärzte und Psychotherapeuten, wenn die Behandlung der betreffenden Personen in den ersten 15 Monaten erfolgt und die Therapeuten bisher über keine Berechtigung zur Erbringung von Leistungen in der GKV verfügen.
Der Antrag auf (persönliche) Ermächtigung wurde ergänzt um die Möglichkeit, eine Ermächtigung speziell für Asylsuchende und Flüchtlinge zu beantragen.
Die geflüchteten Menschen aus der Ukraine können eine privilegierte − über den eingeschränkten Leistungsumfang von Asylbewerbern hinausgehende − medizinische Versorgung erhalten.
Dies bedeutet, dass Sie die psychotherapeutischen Leistungen des EBM erbringen und über die KVB abrechnen können, insbesondere auch Gesprächsleistungen, Akutbehandlungen sowie Kurzzeittherapie 1, Kurzzeittherapie 2 und Systemische Therapie.
Hierbei gelten alle Regelungen und Voraussetzungen des EBM. Genehmigungspflichtige Leistungen bedürfen daher der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Leistungsträgers.
Ihre Bereitschaft zur therapeutischen Versorgung melden Sie bitte online über das KVB-Mitgliederportal "Meine KVB".
Freie Therapieplätz melden Sie bitte online über "Meine KVB" oder mittels Erhebungsbogen, wenn das nicht möglich ist.
Mehr Informationen
Regionale Hilfsangebote (Landeshauptstadt München)
Beratungsstellen für Hilfe bei Suchterkrankungen (deutsch)
Beratungsstellen für Hilfe bei Suchterkrankungen (ukrainisch)
Hilfen bei psychischen Belastungen für Menschen aus der Ukraine (deutsch)
Hilfen bei psychischen Belastungen für Menschen aus der Ukraine (ukrainisch)
Akut behandlungsbedürftige, für Deutschland ungewöhnliche Infektionskrankheiten, die bei Asylsuchenden auftreten können (Auszug Epidemiologisches Bulletin des RKI, 01.09.15)
Wesentliche Aspekte
Personengruppe | Behandlungsanspruch |
Asylbewerber in Erstaufnahmeeinrichtungen/Erstuntersuchung | Staatliche Aufgabe, durch Gesundheitsämter oder Ärzte/ Vereine aufgrund einzelvertraglicher Regelung, keine vertragsärztliche Tätigkeit, nicht über KVB. |
Asylbewerber bis 18 Monaten, meist in Sammelunterkünften untergebracht | Beschränkter Behandlungsanspruch nach AsylbLG, Behandlungsschein durch Sozialhilfeträger, unterschiedliche Handhabung betreffend Überweisung (ggf. Nachfrage beim Sozialhilfeträger notwendig), Abrechnung nach EBM über KVB. |
Asylbewerber über 18 Monate geduldeter Aufenthalt | Erhalten eGK gem. § 264 Absatz 2 SGB V, Anspruch wie GKV, seitens der Ärzte kann bei eGK nicht zwischen diesen Patienten und GKV-Versicherten unterschieden werden. |
Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge (gelten nicht als Asylbewerber) | Haben Behandlungsanspruch nach § 40 SGB VIII (Jugendhilfe) i. V. m. 47 ff SGB XII (Sozialhilfe), weitgehend gleicher Anspruch wie GKV, Behandlungsausweis durch Jugendhilfeträger (seltener eGK). |
Bitte beachten: Asylbewerber in Deutschland mit einer Aufenthaltsdauer von weniger als 18 Monaten sind von der Zuzahlung befreit.
Verordnungen von Flüchtlingen und Asylbewerbern
Aufgrund der hohen Anzahl täglich eintreffender Asylbewerber hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege die KVB um Unterstützung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) bei den Gesundheitsuntersuchungen von Asylbewerbern gebeten. Die Vergütung erfolgt über Honorarverträge.
Adressdaten der jeweiligen Regierungsbezirke des Öffentlichen Gesundheitsdienstes
Auswahl an Links zu Angeboten für Ärzte, die sich für Geflüchtete engagieren möchten:
Auswahl an Informations-Broschüren:
"TeleView" - Sprachbarrieren überwinden in Bad Kissingen
Das Projekt besteht aus zwei Kernelementen:
Elektronische Patientenakte für Flüchtlinge und Asylbewerber" – Sprachbarrieren überwinden in Ingolstadt
Die "Asyl-Akte" der TelemedAllianz wird in drei Stufen gefüllt:
"Asyl-Akte" der TelemedAllianz
Interkulturelle und interreligiöse Angebote als Markenbestandteil eines kommunalen Klinikums
Das Städtische Klinikum München, als kultur- und religionsoffenes Haus, ergreift zahlreiche Maßnahmen, um die Kommunikation mit fremdsprachigen Patienten zu erleichtern. Dr. Thomas Krössin, medizinischer Geschäftsführer des Städtischen Klinikum München, nennt u. a. den hausinternen Dolmetscherdienst in über 30 Sprachen und die im Bedarfsfall einsetzbaren über 100 geschulten Mitarbeiter mit Fremdsprachenkenntnissen (auch Muttersprachler). Darüber hinaus wurden Sprachtafeln für Mitarbeiter, fremdsprachige Broschüren und Infoveranstaltungen sowie Piktogramme entwickelt.
Interkulturelle Versorgung München Kliniken
Gemeindedolmetscher
Der Dolmetscher-Service für das Sozial- und Gesundheitswesen des Bayerischen Zentrums für transkulturelle Medizin e.V., vorgestellt von Britta Lenk-Neumann und Firouz Bohnhoff, schult, vermittelt und verwaltet Gemeindedolmetscher im Großraum München. Die Gemeindedolmetscher sind qualifizierte Muttersprachler, die zu einem Pool von Freiberuflichen zusammengeschlossen sind. Sie werden tätig, wenn Professionelle des Sozial- und Gesundheitsbereichs (bspw. Arzte, Kliniken, etc.) diese beauftragen. Dabei ist bei kurzfristig erforderlichen Sprachmittlungen auch Telefondolmetschen möglich. Derzeit sind die Gemeindedolmetscher stärker im psychosozialen Bereich als im Gesundheitsbereich eingebunden.
Gemeindedolmetscher - Service für München
Mobile APP Patientenakte im Asylbereich/lmpfvideo
Der Verein medizinischer Versorgung von Flüchtlingen, Asylsuchenden und deren Kinder e. V., stellt zunächst die Mobile App Patientenakte vor. Das Besondere dieser APP ist, dass sie sowohl für Patienten als auch für Arzte in unterschiedlichen Sprachen bedient werden kann, d. h, dass Arzte in sämtlichen europäischen Ländern Zugriff auf die angelegten Gesundheitsdaten (erhoben auf Basis von Multiple-Choice-Fragen) der jeweiligen Patienten haben. Anschließend zeigt er ein von Refudocs entwickeltes Video, welches in verschiedenen Sprachen über das Thema Impfschutz informieren soll. Dieses und vergleichbare Videos zu anderen Gesundheitsthemen können den einzelnen behandelnden Arzt entlasten, weil sie den Zuschauer aufklären und sensibilisieren.
Impfaufklärungsvideo in verschiedenen Sprachen
§ 4 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) haben im Vergleich zu gesetzlich Krankenversicherten einen eingeschränkten Anspruch auf medizinische Versorgung. Der Behandlungsanspruch wurde vom Gesetzgeber in § 4 AsylbLG auf folgende Sachverhalte begrenzt:
§ 6 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Des Weiteren können gemäß § 6 AsylbLG auch sonstige, über die genannten Sachverhalte hinausgehende (ärztliche) Leistungen im Einzelfall gewährt werden, wenn diese zur Sicherung des Lebensunterhalts oder der Gesundheit unerlässlich sind. Hierfür ist allerdings die vorherige Genehmigung durch die zuständige Behörde einzuholen.
Hier finden Sie Standardverträge des bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales (StMAS) zur unmittelbaren medizinischen Versorgung von Asylbewerbern in Aufnahmeeinrichtungen.
Diese Verträge können als Verhandlungsgrundlage mit dem zuständigen Kostenträger unter Berücksichtigung der jeweiligen regionalen Situation verwendet werden. Anpassungen und Änderungen der Standardverträge sind dabei gegebenenfalls erforderlich.
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