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KVB-Berater beantworten Fragen zur
Online-Service für die Vermittlung von Praxen und Stellen in Bayern
Bereitschaftsdienst
Informationen, rechtliche Grundlagen und Antragsformulare, die für den Neubeginn bzw. eine veränderte Praxistätigkeit benötigt werden
Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie kostenfrei unter
116117
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Ihrer Region
- Terminservicestelle 116117
Terminvermittlung bei Fach-, Haus, Kinder- und Jugendärzten sowie Psychotherapeuten
- Koordinationsstelle Psychotherapie
Hilfe bei der Suche nach Haus- und Fachärzten mit der KVB-Arztsuche
Mo-Fr: 12:00-15:00 Uhr
Honorar ab 01.01.22
Vor Jahresbeginn werden arztgruppenspezifische kalkulatorische RLV- bzw. QZV-Fallwerte im Internet mitgeteilt.
Die zu Jahresbeginn mitgeteilten RLV- und QZV-Fallwerte können nach Vorliegen der Abrechnung abgesenkt werden, falls insbesondere eine entsprechende Dynamik bei den Fallzahlen der Fachgruppe dies notwendig macht. Dabei gilt aber eine Untergrenze in Höhe von 95 Prozent für die RLV-Fallwerte und 85 Prozent für die QZV-Fallwerte (=RLV/QZV-Auszahlungsfallwerte).
Die RLV-Fallwerte sind bei Haus-, Kinder- und Jugendärzten in fünf bzw. bei Fachärzten in drei Altersklassen unterteilt.
Kalkulatorische RLV/QZV-Fallwerte für 2022
Die Quartalsübersichten der Auszahlungsfallwerte stehen erst mit dem Versand der Honorarunterlagen des jeweiligen Quartals zur Verfügung.
Fallwertübersicht Auszahlungsfallwerte 4/2022
Fallwertübersicht Auszahlungsfallwerte 3/2022
Die Quartalsübersichten der Überschreitungs- bzw. Auszahlungsquoten stehen erst mit dem Versand der Honorarunterlagen des jeweiligen Quartals zur Verfügung.
Übersicht Überschreitungs- und Auszahlungsquoten für 4/2022
Übersicht Überschreitungs- und Auszahlungsquoten für 3/2022
Erklärungen zum Mechanismus der Kalkulatorischer Fallwert/Auszahlungsfallwert finden Sie in der KVB-Broschüre "Erläuterungen zum Honorarverteilungsmaßstab der KV Bayerns". (siehe rechts unter "Publikationen").
Bei dieser Quote handelt es sich um den Prozentbetrag, mit dem alle Leistungen vergütet werden, die in der Abrechnung der Praxis über die Obergrenze aus RLV und QZV hinausgehen.
Für einige Fachgruppen wurden "Topf-im-Topf"-Leistungen gebildet. Um welche Leistungen es sich je Fachgruppe konkret handelt, können Sie der Ergänzungsbroschüre QZV und Leistungen außerhalb RLV und QZV entnehmen.