Honorar ab 01.01.22

RLV/QZV-Fallwerte 2022

Kalkulatorische Fallwerte 2022

Vor Jahresbeginn werden arztgruppenspezifische kalkulatorische RLV- bzw. QZV-Fallwerte im Internet mitgeteilt.

Die zu Jahresbeginn mitgeteilten RLV- und QZV-Fallwerte können nach Vorliegen der Abrechnung abgesenkt werden, falls insbesondere eine entsprechende Dynamik bei den Fallzahlen der Fachgruppe dies notwendig macht. Dabei gilt aber eine Untergrenze in Höhe von 95 Prozent für die RLV-Fallwerte und 85 Prozent für die QZV-Fallwerte (=RLV/QZV-Auszahlungsfallwerte).

Die RLV-Fallwerte sind bei Haus-, Kinder- und Jugendärzten in fünf bzw. bei Fachärzten in drei Altersklassen unterteilt.

Kalkulatorische RLV/QZV-Fallwerte für 2022

Fallwert-Übersicht

 

 

Auszahlungsfallwerte und Quoten je Quartal

RLV/QZV-Auszahlungsfallwerte

Die Quartalsübersichten der Auszahlungsfallwerte stehen erst mit dem Versand der Honorarunterlagen des jeweiligen Quartals zur Verfügung.

Fallwertübersicht Auszahlungsfallwerte 4/2022Access Key

Fallwertübersicht Auszahlungsfallwerte 3/2022Access Key

Fallwertübersicht Auszahlungsfallwerte 2/2022Access Key

Fallwertübersicht Auszahlungsfallwerte 1/2022Access Key

Überschreitungs-/Auszahlungsquoten

Erläuterungen zu den Überschreitungs-/Auszahlungsquoten

1. Quoten für Leistungsfonds
  • Labor
  • Organisierter ärztlicher Bereitschaftsdienst
  • Humangenetik
  • Pathologie
  • Kostenpauschalen Kap. 40 EBM
  • Belegärztliche Leistungen innerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung
  • Ermächtigte Ärzte und Einrichtungen sowie Kuratorien für Dialyse und Nierentransplantation
  • Sonstige Leistungserbringer
  • Psychotherapeutische restliche Leistungen
  • Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung (PFG)
  • Kardiorespiratorische Polysomnographie (GOP 30901 EBM)
  • Leistungen der Strahlentherapie (Kap. 25 EBM), ab 1 Januar 2021
2. Quote für RLV-/QZV-Fallwerte

Erklärungen zum Mechanismus der Kalkulatorischer Fallwert/Auszahlungsfallwert finden Sie in der KVB-Broschüre "Erläuterungen zum Honorarverteilungsmaßstab der KV Bayerns". (siehe rechts unter "Publikationen").

3. Überschreitungsquoten

Bei dieser Quote handelt es sich um den Prozentbetrag, mit dem alle Leistungen vergütet werden, die in der Abrechnung der Praxis über die Obergrenze aus RLV und QZV hinausgehen.

4. Quoten für "Topf-im-Topf"-Leistungen

Für einige Fachgruppen wurden "Topf-im-Topf"-Leistungen gebildet. Um welche Leistungen es sich je Fachgruppe konkret handelt, können Sie der Ergänzungsbroschüre QZV und Leistungen außerhalb RLV und QZV entnehmen.

Verschlüsselte Seiten und Dateien

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