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KVB-Berater beantworten Fragen zur
Online-Service für die Vermittlung von Praxen und Stellen in Bayern
Bereitschaftsdienst
Informationen, rechtliche Grundlagen und Antragsformulare, die für den Neubeginn bzw. eine veränderte Praxistätigkeit benötigt werden
Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie kostenfrei unter
116117
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Ihrer Region
- Terminservicestelle 116117
Terminvermittlung bei Fach-, Haus, Kinder- und Jugendärzten sowie Psychotherapeuten
- Koordinationsstelle Psychotherapie
Hilfe bei der Suche nach Haus- und Fachärzten mit der KVB-Arztsuche
Mo-Fr: 12:00-15:00 Uhr
Honorar
Das im Mai 2019 in Kraft getretene Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sieht für bestimmte Konstellationen bei der Erbringung ambulanter ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen eine extrabudgetäre Vergütung und EBM-Zuschläge vor.
Damit Sie von diesen Regelungen profitieren können, sind bei der Abrechnung einige Punkte zu beachten.
Vermitteln Hausärzte oder Kinder- und Jugendärzte einen aus medizinischen Gründen dringenden Termin beim Facharzt oder Psychotherapeuten, erhalten sie für diese Vermittlung, wenn die Abrechnungsvoraussetzungen (s.u.) vorliegen, einen Zuschlag auf die jeweilige Versichertenpauschale.
Gebührenordnungspositionen (GOP)
Hausarzt
Kinder-/Jugendarzt:
Dringlichkeit/erfolgreiche Vermittlung
Mehrfachberechnung/keine Berechnungsfähigkeit
Hinweis: Die Abrechnungsprüfungsrichtlinien sehen eine Plausibilitätsprüfung der Hausarzt-Vermittlungsfällen vor, sofern in mehr als 15 % der Arztgruppenfälle die Gebührenordnungspositionen 03008 bzw. 04008 abgerechnet werden. Deshalb ist es besonders wichtig, dass die Voraussetzungen für die Abrechnung tatsächlich vollumfänglich erfüllt sind. Mehr Informationen zur Abrechnungsprüfung siehe rechts.
Zwingende Angaben für die Abrechnung des Zuschlags 03008/04008
Die fachärztliche Weiterbehandlung von Patienten, bei denen ein Hausarzt oder Kinder- und Jugendarzt einen aus medizinischen Gründen dringenden Behandlungstermin vermittelt hat, wird unter bestimmten Voraussetzungen extrabudgetär vergütet.
Berechtigte Arztgruppen
Alle Ärzte oder Psychotherapeuten außer Hausärzte, Kinder- und Jugendärzte (ohne eine in den Abschnitten 4.4. und/oder 4.5. EBM genannte Schwerpunktbezeichnung und/oder Zusatzbezeichnung), Laborärzte, Mikrobiologen, Transfusionsmediziner, Pathologen oder Neuropathologen.
Voraussetzungen
Sind eine oder mehrere dieser Voraussetzungen nicht gegeben, darf keine gesonderte Kennzeichnung erfolgen. Die Vergütung erfolgt dann nicht im Rahmen der TSVG-Neuregelungen, sondern wie bisher.
Kennzeichnung
Der Hausarzt-Vermittlungsfall ist vom Facharzt wie folgt zu kennzeichnen:
Zusätzlich soll die Vermittlungs-/Kontaktart (Feldkennung 4103) „HA-Vermittlungsfall“ in der Praxissoftware markiert werden.
Vergütung
Alle Leistungen im Arztgruppenfall sind - mit Ausnahme des Kapitels 32 EBM - extrabudgetär, d. h., alle Leistungen, die von derselben Arztgruppe in derselben Arztpraxis innerhalb desselben Quartals bei einem Versicherten ambulant zulasten derselben Krankenkasse durchgeführt werden.
Die nicht von der extrabudgetären TSVG-Vergütung umfassten Leistungen des Kapitels 32 EBM (Wirtschaftlichkeitsbonus/Laborleistungen) werden dabei weiterhin nach den Regelungen des HVM vergütet.
Mit Inkrafttreten des TSVG wurden die Aufgaben der Terminservicestelle (TSS) erweitert. Mehr Informationen zur TSS und zum eTerminservice siehe rechts oben.
Die Behandlung von Patienten, die über die TSS vermittelt wurden, wird unter bestimmten Voraussetzungen extrabudgetär vergütet.
Berechtigte Arztgruppen
Alle Arztgruppen außer Laborärzte, Mikrobiologen, Transfusionsmediziner, Pathologen oder Neuropathologen.
Voraussetzungen
Sind eine oder mehrere dieser Voraussetzungen nicht gegeben, darf keine gesonderte Kennzeichnung erfolgen. Die Vergütung erfolgt dann nicht im Rahmen der TSVG-Neuregelungen, sondern wie bisher.
Kennzeichnung
Der TSS-Fall ist wie folgt zu kennzeichnen:
Zusätzlich soll die Vermittlungs-/Kontaktart (Feldkennung 4103) „TSS Terminfall“ in der Praxissoftware markiert werden.
Vergütung
Alle Leistungen im Arztgruppenfall sind - mit Ausnahme des Kapitels 32 EBM - extrabudgetär.
EBM-Zuschläge für TSS-Vermittlungsfall
Zur Abbildung der zeitgestaffelten Zuschläge auf die Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschalen gibt es für jede Arztgruppe neue Gebührenordnungspositionen (GOPen), die in die EBM-Kapitel 3 bis 27 (ohne Kapitel 12 Laboratoriumsmedizin und 19 Pathologie) und in den EBM-Abschnitt 30.7 (Schmerztherapie) aufgenommen wurden. Ermächtigte Ärzte, Institute und Krankenhäuser, welche ausgewählte Leistungen ambulant durchführen dürfen (sog. „Teil-Ermächtigte), können seit 1. Januar 2020 zeitgestaffelte Zuschläge zu den jeweiligen Grundpauschalen 01320 und 01321 im TSS-Vermittlungsfall berechnen.
Für eine TSS-Terminvermittlung zu einer Früherkennungsuntersuchung bei Kindern wurde für die Arztgruppen Hausärzte, Kinder-und Jugendmediziner, Frauenärzte, HNO-Ärzte, Phoniater und Orthopäden ebenfalls zum 1. Januar 2020 eine eigene Zusatzpauschale in den EBM aufgenommen. Diese ist einmal im Arztgruppenfall berechnungsfähig, wenn am Behandlungstag ausschließlich eine Kinder-Früherkennungsuntersuchung nach Abschnitt 1.7.1 EBM erfolgt. Bei einer Laboruntersuchung im Rahmen der Früherkennungsuntersuchungen, bei TSS-Vermittlung zu einer Jugendgesundheitsuntersuchung (J1), neben kurativen Leistungen oder neben einer Versicherten- bzw. Grundpauschale ist die Zusatzpauschale nicht berechnungsfähig.
Buchstabe | Tage ab Kontaktierung der TSS bis Behandlungstag* | Zuschlagshöhe auf die jeweilige Versichertenpauschale |
---|---|---|
B | TSS-Terminfall 1. bis 8. Tag | 50 Prozent |
C | TSS-Terminfall 9. bis 14. Tag | 30 Prozent |
D | TSS-Terminfall 15. bis 35. Tag | 20 Prozent |
* telefonisch oder online
Die entsprechenden Erstkontaktdaten können Sie in der Webanwendung eTerminservice (eTs) unter "MEINE KVB" einsehen. Darüber hinaus erhalten Sie innerhalb der nächsten 15 Minuten nach Terminbuchung oder -stornierung eine Benachrichtigungsemail mit Angabe aller abrechnungsrelevanten Informationen.
Bitte achten Sie darauf einen gültige E-Mailadresse im eTeminservice zu hinterlegen.
Seit 1. Januar 2020 haben auch Patienten die Möglichkeit, online über www.116117.de oder die 116117-App den eTerminservice zu nutzen.
Die KBV hat die Hersteller der Praxisverwaltungssysteme dazu angewiesen, die vom Arzt anzugebende GOP + Buchstabe in der Abrechnung in die jeweilige altersklassenspezifische GOP + Buchstabe umzusetzen. Letztere wird an die KVB übertragen und in der späteren Honorarzusammenstellung auch als solche ausgewiesen.
TSS-Zuschläge mit Buchstabenkennzeichnungen nach Fachgruppen des EBM
Übersicht Zuschläge für Haus-, Kinder und Jugendärzte
Beispiel
Ein Gynäkologe behandelt eine 40-jährige Patientin aufgrund der Vermittlung durch die Terminservicestelle. Zwischen der Kontaktaufnahme der Patientin mit der TSS und der Behandlung liegen fünf Tage.
Der Arzt rechnet die Grundpauschale 08211 sowie weitere gegebenenfalls erforderliche Leistungen ab. Zusätzlich gibt er die GOP 08228B zusammen mit der Pseudo-GOP 99873T an und kennzeichnet den Fall als TSS-Terminfall (FK 4103 - Vermittlungsart). Das PVS setzt die GOP 08228B in die altersklassenspezifische (Pseudo-) GOP 08911B um.
Seit 25. November 2019 ist die TSS über die Servicenummer 116117 erreichbar. Unter dieser Servicenummer erfolgt unter anderem auf Grundlage des strukturierten medizinischen Ersteinschätzungsverfahrens Deutschlands (SmED), eine Vermittlung von Akutterminen in die medizinisch gebotene Versorgungsebene.
In diesen Fällen wird die ärztliche Behandlung nach einer Vermittlung durch die TSS als Akutfall extrabudgetär vergütet. Mehr Informationen zur TSS und zum eTS siehe rechts oben
Berechtigte Arztgruppen
Alle Arztgruppen mit Ausnahme von Laborärzten, Mikrobiologen, Transfusionsmedizinern, Pathologen oder Neuropathologen.
Voraussetzungen
Sind eine oder mehrere dieser Voraussetzungen nicht gegeben, darf keine gesonderte Kennzeichnung erfolgen. Die Vergütung erfolgt dann nicht im Rahmen der TSVG-Neuregelungen, sondern wie bisher.
Kennzeichnung
Der TSS-Akutfall ist wie folgt zu kennzeichnen:
Zusätzlich soll die Vermittlungs-/Kontaktart (Feldkennung 4103) „TSS Akutfall“ in der Praxissoftware markiert werden.
Vergütung
Alle Leistungen im Arztgruppenfall sind - mit Ausnahme des Kapitels 32 EBM - extrabudgetär
EBM-Zuschlag für TSS-Akutfall
Im TSS-Akutfall ist neben der extrabudgetären Vergütung auch ein Zuschlag auf die jeweilige Versicherten bzw. Grundpauschale in Höhe von 50 Prozent berechnungsfähig.
Zur Abbildung des Zuschlags auf die Versicherten- oder Grundpauschalen gibt es für jede Arztgruppe eine neue Gebührenordnungsposition (GOP), die in das jeweilige EBM-Kapitel 3 bis 27 (ohne Kapitel 12 Laboratoriumsmedizin und 19 Pathologie) und in den EBM-Abschnitt 30.7 (Schmerztherapie) aufgenommen wurde. Ermächtigte Ärzte , Institute und Krankenhäuser, welche ausgewählte Leistungen ambulant durchführen dürfen (sog. „Teil-Ermächtigte), können seit 1. Januar 2020 zeitgestaffelte Zuschläge zu den jeweiligen Grundpauschalen 01320 und 01321 im TSS-Akutfall berechnen.
Die Höhe der Zuschläge ist nach der Länge der Wartezeit auf einen Termin gestaffelt und wird durch eine Buchstabenkennzeichnung unterschieden. Die Buchstabenkennzeichnung "A" ist bei der Abrechnung des Akutfalls zwingend mit anzugeben.
Die KBV hat die Praxisverwaltungssysteme (PVS) dazu angewiesen, die vom Arzt anzugebende GOP + Buchstabe in der Abrechnung in die jeweilige altersklassenspezifische GOP + Buchstabe umzusetzen. Letztere wird an die KVB übertragen und in der späteren Honorarzusammenstellung auch als solche ausgewiesen.
Übersicht TSS-Zuschläge mit Buchstabenkennzeichnungen nach Fachgruppen des EBM
Übersicht Hausarzte und Kinder- und Jugendärzte
Übersicht Fachärzte und Psychotherapeuten
Die entsprechenden Erstkontaktdaten können Sie in der Webanwendung eTerminservice unter "MEINE KVB" einsehen. Darüber hinaus erhalten Sie innerhalb der nächsten 15 Minuten nach Terminbuchung oder -stornierung eine Benachrichtigungsemail mit Angabe aller abrechnungsrelevanten Informationen. Bitte achten Sie darauf eine gültige E-Mailadresse im eTerminservice zu hinterlegen.
Seit 1. Januar 2020 haben auch Patienten die Möglichkeit, online über www.116117.de oder die 116117-App den eTerminservice zu nutzen.
Die Behandlung von Patienten, die erstmals oder erstmals nach zwei Jahren eine Praxis aufsuchen, wird unter bestimmten Voraussetzungen extrabudgetär vergütet.
Berechtigte Arztgruppen
Alle Arztgruppen außer Laborärzte, Mikrobiologen, Transfusionsmediziner, Pathologen, Neuropathologen, Anästhesisten (außer in schmerztherapeutischen Fällen), Humangenetiker, MKG-Chirurgen, Radiologen, Nuklearmediziner und Strahlentherapeuten.
Voraussetzungen
Ausschluss bei Praxis-Neugründung
Weitere Ausschlüsse
Folgende Fälle zählen nicht als Neupatienten und dürfen nicht als TSVG-Neupatient gekennzeichnet werden:
Kennzeichnung
Die Kennzeichnung von Neupatienten erfolgt primär durch die KVB, d.h. die KVB kennzeichnet Neupatienten im Rahmen der Abrechnungsbearbeitung mit der GOP 99873N.
Wann muss die Praxis noch selbst kennzeichnen?
In diesen Fällen bitten wir um folgende Kennzeichnung:
Zusätzlich soll die Vermittlungs-/Kontaktart (Feldkennung 4103) „Neupatient“ in der Praxissoftware markiert werden.
Sonderkonstellation HZV: Wurde ein Patient bisher über den HzV-Vertrag abgerechnet und haben Sie in den letzten zwei Jahren für diesen Patienten weder die Versichertenpauschale noch die Kennzeichnungs-GOP 88192/88194 mit uns abgerechnet, so müssen Sie bitte bei der erstmaligen Abrechnung von Leistungen für diesen Patienten über uns zusätzlich die Kennzeichnungs-GOP 99873X in die Abrechnung übernehmen.
Vergütung
Alle Leistungen im Arztgruppenfall sind - mit Ausnahme des Kapitels 32 EBM - extrabudgetär
Beispiele
für die Arztgruppenzählung bei Neupatienten (Quartal 4/2020)
Fachärzte bestimmter Arztgruppen müssen mindestens fünf offene Sprechstunden in der Woche anbieten (bei reduziertem Versorgungsauftrag anteilig). Leistungen, die im Rahmen der offenen Sprechstunden erbracht werden, werden unter bestimmten Voraussetzungen extrabudgetär vergütet. Die offenen Sprechstunden sind an die KVB zu melden. Mehr Informationen zu Sprechstunden siehe rechts oben.
Berechtigte Arztgruppen
Augenärzte, Chirurgen, Frauenärzte, HNO-Ärzte, Hautärzte, Kinder- und Jugendpsychiater, Neurologen, Neurochirurgen, Nervenärzte, Orthopäden, Psychiater, Urologen
Voraussetzungen
Kennzeichnung
Folgende Kennzeichnung ist vorzunehmen:
Zusätzlich soll die Vermittlungs-/Kontaktart (Feldkennung 4103) „Offene Sprechstunde“ in der Praxissoftware markiert werden.
Die Kennzeichnung eines TSVG-Falles erfolgt immer durch die Kennzeichnung der Vermittlungs-/Kontaktart mit der Praxissoftware und der entsprechenden Pseudo-GOP 99873 (zwingend mit Buchstabenzusatz). Wichtig ist, dass immer beide Angaben gemacht werden.
Die Meldung offener Sprechstunden ist auch Voraussetzung dafür, dass eine Abrechnung nach TSVG erfolgen kann. Die Pseudo-GOP 99873O kann nur angesetzt werden, wenn auch offene Sprechstunden hinterlegt sind.
Vergütung
Alle Leistungen im Arztgruppenfall sind - mit Ausnahme des Kapitels 32 EBM – bis zu einer begrenzten Fallzahl (s. unten) extrabudgetär
Begrenzung der extrabudgetären Vergütung
Die extrabudgetäre Vergütung der Leistungen ist begrenzt auf 17,5 Prozent der Arztgruppenfälle der Praxis im aktuellen Quartal (= Höchstwert). Wird der Höchstwert überschritten, werden aus den vom Arzt gekennzeichneten Fällen von der KVB technisch über einen Zufallsalgorithmus diejenigen Fälle ermittelt, die extrabudgetär vergütet werden. Die den Höchstwert überschreitenden Fälle werden nicht gestrichen. Hier erfolgt eine Vergütung wie bisher.
Beispiele zur Ermittlung der Höchstgrenze von 17,5 Prozent
Arzt A hat im Quartal 4/2019 insgesamt 1.000 Fälle abgerechnet. Von den 1.000 Fällen hat er 200 in der offenen Sprechstunde behandelt und in seiner Abrechnung entsprechend gekennzeichnet.
Arzt B hat im Quartal 4/2019 insgesamt 1.000 Fälle abgerechnet. Von den 1.000 Fällen hat er 150 in der offenen Sprechstunde behandelt und in seiner Abrechnung entsprechend gekennzeichnet.
Übersicht Haus- und Kinderärzte
TSVG-Vermittlungs-/Kontaktart
(Feldkennung 4103) | Kennzeichnungs-GOP (Pseudo-GOP) (Feldkennung 5001) |
TSS-Akutfall | 99873A |
TSS-Terminfall | 99873T |
Neupatient | 99873N* (zugefügt durch KVB) |
Neupatient | 99873E* (eingetragen durch Praxis) |
Neupatient | 99873X* (eingetragen durch Praxis) |
Übersicht Fachärzte und Psychotherapeuten
TSVG-Vermittlungs-/Kontaktart
(Feldkennung 4103) | Kennzeichnungs-GOP (Pseudo-GOP) (Feldkennung 5001) |
TSS-Akutfall | 99873A |
TSS-Terminfall | 99873T |
HA-Vermittlungsfall | 99873H |
Neupatient | 99873N* (zugefügt durch KVB) |
Neupatient | 99873E* (eingetragen durch Praxis) |
Offene Sprechstunde | 99873O |
* Die Kennzeichnung von Neupatienten erfolgt primär durch die KVB. Die GOP 99873E bzw. GOP 99873X ist nur noch in besonderen Fällen von den Praxen anzusetzen (Details siehe Aufklapp-Element Neupatient )
Wichtig ist, dass die entsprechende Pseudo-GOP 99873 (zwingend mit Buchstabenzusatz) angesetzt wird.