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KVB-Berater beantworten Fragen zur
Online-Service für die Vermittlung von Praxen und Stellen in Bayern
Bereitschaftsdienst
Informationen, rechtliche Grundlagen und Antragsformulare, die für den Neubeginn bzw. eine veränderte Praxistätigkeit benötigt werden
Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie kostenfrei unter
116117
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Ihrer Region
- Terminservicestelle 116117
Terminvermittlung bei Fach-, Haus, Kinder- und Jugendärzten sowie Psychotherapeuten
- Koordinationsstelle Psychotherapie
Hilfe bei der Suche nach Haus- und Fachärzten mit der KVB-Arztsuche
Mo-Fr: 12:00-15:00 Uhr
Vereinbarung
Die am 1. April 2014 gestartete regionale Vereinbarung "Durchführung einer augenärztlichen Untersuchung bei Kleinkindern" mit der Knappschaft in Bayern wurde am 1. Oktober 2015 aktualisiert. Am 1. Juni 2016 startet nun auch die DAK mit einem ähnlichen Vertrag zur besonderen ärztliche Versorgung ("Augenärztliche Vorsorgeuntersuchung von Kindern").
Ziele der Vereinbarungen
Teilnehmen können alle Fachärzte für Augenheilkunde. Um an den Verträgen teilnehmen zu können, senden Sie uns bitte eine ausgefüllte und unterschriebene Teilnahmeerklärung der jeweiligen Krankenkasse zu.
Bei Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen erhalten Sie eine schriftliche Teilnahmebestätigung der KVB. Bitte beachten Sie, dass Sie die beantragte Leistung erst ab dem Tag erbringen und abrechnen dürfen, an dem Ihnen die schriftliche Teilnahmebestätigung zugegangen ist.
Teilnahmeerklärung Arzt (Knappschaft)
Teilnahmeberechtigte Versicherte sind alle bei der Knappschaft versicherten Kinder ab dem vollendeten 30. Lebensmonat bis zur Vollendung des 42. Lebensmonats sowie Kinder mit Risikofaktoren ab dem vollendeten 6. Lebensmonat bis zur Vollendung des 12. Lebensmonats.
Teilnahmeberechtigte Versicherte sind alle bei der DAK versicherten Kinder ab dem vollendeten 30. Lebensmonat bis zur Vollendung des 42. Lebensmonats sowie Kinder mit Risikofaktoren ab dem vollendeten 5. Lebensmonat bis zur Vollendung des 12. Lebensmonats.
Um an den Verträgen teilnehmen zu können, muss der Versicherte bzw. der Sorgeberechtigte eineTeilnahmeerklärungunterzeichnen. Die unterzeichnete Teilnahmeerklärung ist innerhalb einer Woche durch den Arzt an die jeweilige Krankenkasse weiterzuleiten (Adresse und Faxnummer befinden sich auf der Teilnahmeerklärung).
Um die Vergütung für die erbrachte Leistung zu erhalten, muss die jeweilige Abrechnungsziffer in der Quartalsrechnung aktiv angesetzt werden. Die Abrechnungsziffern können nur einmalig (einmal im Leben) abgerechnet werden.
Abrechnungsziffer | Inhalt | Honorar |
97034A | Amblyopiescreening ab dem vollendeten 30. Lebensmonat bis zur Vollendung des 42. Lebensmonats | 40 € |
97034B | Amblyopiescreening bei Risikofaktoren ab dem vollendeten 6. Lebensmonat bis zur Vollendung des 12. Lebensmonats | 40 € |
Abrechnungsziffer | Inhalt | Honorar |
97035A | Amblyopiescreening ab dem vollendeten 30. Lebensmonat bis zur Vollendung des 42. Lebensmonats | 40 € |
97035B | Amblyopiescreening bei Risikofaktoren ab dem vollendeten 5. Lebensmonat bis zur Vollendung des 12. Lebensmonats | 40 € |
Bitte beachten Sie: Folgende Voraussetzungen müssen für die Abrechnung der Vergütung erfüllt sein:
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