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KVB-Berater beantworten Fragen zur
Online-Service für die Vermittlung von Praxen und Stellen in Bayern
Bereitschaftsdienst
Informationen, rechtliche Grundlagen und Antragsformulare, die für den Neubeginn bzw. eine veränderte Praxistätigkeit benötigt werden
Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie kostenfrei unter
116117
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Ihrer Region
- Terminservicestelle 116117
Terminvermittlung bei Fach-, Haus, Kinder- und Jugendärzten sowie Psychotherapeuten
- Koordinationsstelle Psychotherapie
Hilfe bei der Suche nach Haus- und Fachärzten mit der KVB-Arztsuche
Mo-Fr: 12:00-15:00 Uhr
Verträge
Gemäß § 115 b Abs. 1 SGB V vereinbaren KBV, GKV-Spitzenverband und Deutsche Krankenhausgesellschaft einen bundesweit gültigen Katalog ambulant durchführbarer Operationen und sonstiger stationsersetzender Eingriffe sowie eine einheitliche Vergütung dieser Leistungen.
Die Vereinbarung soll einheitliche Rahmenbedingen zur Durchführung von ambulanten Operationen uns sonstigen stationsersetzenden Eingriffen schaffen. In ihr sind auch die Qualitätsvoraussetzungen nach § 135 Abs. 2 sowie die Richtlinien und Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 92 Abs. 1 Satz 2 und den §§136 bis 136b zu berücksichtigen.
Teilnahmeberechtigt sind alle Ärzte, die eine Genehmigung zum ambulanten Operieren haben.
Die KBV, der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft haben den AOP-Katalog für das Jahr 2023 abgestimmt. Die Abrechnung der Leistungen des AOP-Kataloges erfolgt auf der Grundlage des jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Anhangs 2 des EBM.
02.08.2016
14.12.2015
25.11.2013
27.05.2013
Vergütung prä-, intra- und postoperativer Leistungen bei ambulanten Operationen (§115b)
15.10.2012
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