Verträge

Ambulantes Operieren

Gemäß § 115 b Abs. 1 SGB V vereinbaren KBV, GKV-Spitzenverband und Deutsche Krankenhausgesellschaft einen bundesweit gültigen Katalog ambulant durchführbarer Operationen und sonstiger stationsersetzender Eingriffe sowie eine einheitliche Vergütung dieser Leistungen.

Die Vereinbarung soll einheitliche Rahmenbedingen zur Durchführung von ambulanten Operationen uns sonstigen stationsersetzenden Eingriffen schaffen. In ihr sind auch die Qualitätsvoraussetzungen nach § 135 Abs. 2 sowie die Richtlinien und Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 92 Abs. 1 Satz 2 und den §§136 bis 136b zu berücksichtigen.

Teilnahmeberechtigt sind alle Ärzte, die eine Genehmigung zum ambulanten Operieren haben.

Leistungskatalog (Anlage 1 zum 115b-Vertrag)

Die KBV, der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft haben den AOP-Katalog für das Jahr 2023 abgestimmt. Die Abrechnung der Leistungen des AOP-Kataloges erfolgt auf der Grundlage des jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Anhangs 2 des EBM.

OPS-Katalog 2023

OPS-Katalog 2023 (EXCEL)

  

Dokumente

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Genehmigungsantrag ambulantes Operieren

AbrechnungsinformationenAccess Key