Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 28.03.2024 12:23 Uhr

Gesund schwanger: Vereinbarung zur Vermeidung von Frühgeburten

Die bundesweit gültige Vereinbarung mit den Berufsverbänden der Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Laboratoriumsmedizin und Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie und der GWQ ServicePlus AG (BKKen) dient der Vermeidung von Frühgeburten.

Ziele der Vereinbarung

  • Erhöhung der Versorgungsqualität bei schwangeren Versicherten
  • Senkung der Frühgeburtenrate durch besondere ambulante Maßnahmen

Teilnahmeberechtigt sind Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe.

Zur Teilnahme ist eine Teilnahmeerklärung per Post einzureichen.

 

Teilnahmevoraussetzungen

Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

  • Genehmigung zur Durchführung ultraschalldiagnostischer Leistungen für den Anwendungsbereich 9.1 (Geburtshilfliche Basisdiagnostik) nach der Ultraschallvereinbarung gem. § 135 Abs. 2 SGB V
  • Voraussetzung bei Erbringung der Laborleistungen: gültiges Zertifikat über die Teilnahme an einem Ringversuch Gram Färbung oder an einem dieses Verfahren inkludierenden Ringversuch

Fachärzte für Laboratoriumsmedizin und Fachärzte für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie

  • Gültiges Zertifikat über die Teilnahme an einem Ringversuch Gram Färbung oder an einem dieses Verfahren inkludierenden Ringversuch

 

Hinweis: Leistungen der Ziffern 81300, 81301, 81302 reichen für eine Frauenarzt-Teilnahme aus. Die Ziffer 81303 wird in der Regel von teilnehmenden Laborärzten erbracht.

    Teilnahmeberechtigt sind Versicherte der aktuell teilnehmenden Krankenkassen, wenn eine ärztlich diagnostizierte Schwangerschaft vorliegt.

    Versicherte müssen mit einer Teilnahme-/Einverständniserklärung für das Versorgungsprogramm von ihren Gynäkologen eingeschrieben werden.

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