Verträge

Hausarztzentrierte Versorgung

Am 1. Juli 2006 ist der Vertrag über die hausarztzentrierte Versorgung nach § 73b SGB V zwischen der KVB und dem Funktionellen Landesverband der Landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegekassen in Bayern in Kraft getreten. Ziel dieses Vertrages ist die Umsetzung einer hausarztzentrierten Versorgung für Versicherte der "Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK)" in Bayern.

Teilnahmeberechtigt sind alle Vertragsärzte, die gemäß § 73 Abs. 1a Satz 1 SGB V an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen. Voraussetzung für die Teilnahme ist das Einreichen der entsprechenden Teilnahmeerklärung.

Mitteilungen zum LKK-Hausarztvertrag

LKK-Hausarztvertrag wird weitergeführt/Höhere Vergütung (Serviceschreiben 08.02.2010)

Bitte Korrekturhinweis beachten: Die Ausstellung einer AU ist eine für alle Ärzte und alle LKK-Versicherten abrechenbare Leistung.