Vereinbarungen

Hautkrebsscreening für Versicherte unter 35 Jahren

Ziel der einzelvertraglichen Vereinbarungen mit einigen Krankenkassen über ein Hautkrebsscreening für Versicherte unter 35 Jahren ist es, Hautkrebs im Rahmen der Vorsorge frühzeitig zu erkennen und einer Behandlung zuzuführen. Dabei ist neben der ärztlichen Untersuchung der Versicherte über sein persönliches Hautkrebsrisiko und die Schutzmaßnahmen zur Verhütung von bösartigen Hautkrebserkrankungen zu beraten.

Vereinbarungen über ein Hautkrebsscreening für Versicherte unter 35 Jahren bestehen zwischen der KVB und folgenden  Krankenkassen:

  • Barmer
  • BIG direkt gesund
  • Bosch BKK
  • DAK-Gesundheit
  • Hanseatische Krankenkasse
  • Siemens BKK
  • SVLFG (LKK)
  • Techniker Krankenkasse
  • VIACTIV Krankenkasse

Vertragsmodalitäten

Teilnahme Versicherte

KVB-Serviceschreiben zu Hautkrebsscreening-Vereinbarungen

Vereinbarung auf Bundesebene zwischen Knappschaft und KBV

Auf Bundesebene ist zwischen KBV und Bundesknappschaft mit Wirkung zum 1. Januar 2009 als Anlage zum Gesamtvertrag eine Vereinbarung zum Thema "Hautscreening" geschlossen worden.

Eckpunkte des Vertrages auf Bundesebene

Formular

Hinweis: Nutzen Sie bitte die komfortable Online-Antragstellung im Mitgliederportal "MEINE KVB".

Teilnahmerklärung Ärzte