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KVB-Berater beantworten Fragen zur
Online-Service für die Vermittlung von Praxen und Stellen in Bayern
Bereitschaftsdienst
Informationen, rechtliche Grundlagen und Antragsformulare, die für den Neubeginn bzw. eine veränderte Praxistätigkeit benötigt werden
Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie kostenfrei unter
116117
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Ihrer Region
- Terminservicestelle 116117
Terminvermittlung bei Fach-, Haus, Kinder- und Jugendärzten sowie Psychotherapeuten
- Koordinationsstelle Psychotherapie
Hilfe bei der Suche nach Haus- und Fachärzten mit der KVB-Arztsuche
Mo-Fr: 12:00-15:00 Uhr
Vereinbarungen
Ziel der einzelvertraglichen Vereinbarungen mit einigen Krankenkassen über ein Hautkrebsscreening für Versicherte unter 35 Jahren ist es, Hautkrebs im Rahmen der Vorsorge frühzeitig zu erkennen und einer Behandlung zuzuführen. Dabei ist neben der ärztlichen Untersuchung der Versicherte über sein persönliches Hautkrebsrisiko und die Schutzmaßnahmen zur Verhütung von bösartigen Hautkrebserkrankungen zu beraten.
Vereinbarungen über ein Hautkrebsscreening für Versicherte unter 35 Jahren bestehen zwischen der KVB und folgenden Krankenkassen:
Hautkrebsscreeningverträge: ab 01.10.2022 mit Bosch BKK und VIACTIV Krankenkasse
Verträge zum ergänzenden Hautkrebsscreening für Versicherte unter 35 Jahren
Hautkrebsscreening-Vertrag mit BKK-Landesverband: Fortgeltung über 31.03.2022 hinaus
BKK-Hautkrebsscreening-Vertrag: Verschiebung Neuvertrag/Änderungen bei BKKen
BKK-Hautkrebsscreening-Vertrag: Vertragsanpassung gemäß BAS-Anforderungen
Neuer Vertrag mit DAK: Hautkrebsscreening für Versicherte unter 35 Jahren ab 1. Juli 2016
Verträge zum ergänzenden Hautkrebsscreening - nur Teilnahmeerklärung durch Ärzte
Auf Bundesebene ist zwischen KBV und Bundesknappschaft mit Wirkung zum 1. Januar 2009 als Anlage zum Gesamtvertrag eine Vereinbarung zum Thema "Hautscreening" geschlossen worden.
Hinweis: Nutzen Sie bitte die komfortable Online-Antragstellung im Mitgliederportal "MEINE KVB".