Wir legen Wert auf sorgfältigen Datenschutz. Ausführliche Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung
Auf unseren Seiten kommen Cookies und Javascript zum Einsatz. Cookies, welche nicht für das Bereitstellen der von Ihnen angefragten Informationen unbedingt notwendig sind, setzen wir dabei nur mit Ihrer Zustimmung ein, welche sie zudem jederzeit widerrufen können.
Zur Verbesserung unserer Inhalte würden wir gerne Cookies einsetzen, welche uns eine anonymisierte Analyse des Nutzerverhaltens ermöglichen.
KVB-Berater beantworten Fragen zur
Online-Service für die Vermittlung von Praxen und Stellen in Bayern
Bereitschaftsdienst
Informationen, rechtliche Grundlagen und Antragsformulare, die für den Neubeginn bzw. eine veränderte Praxistätigkeit benötigt werden
Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie kostenfrei unter
116117
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Ihrer Region
- Terminservicestelle 116117
Terminvermittlung bei Fach-, Haus, Kinder- und Jugendärzten sowie Psychotherapeuten
- Koordinationsstelle Psychotherapie
Hilfe bei der Suche nach Haus- und Fachärzten mit der KVB-Arztsuche
Mo-Fr: 12:00-15:00 Uhr
Vertrag
Der zugrunde liegende Vertrag fördert ambulante Kataraktoperationen durch niedergelassene Augenärzte strukturell und finanziell. Die Vertragspartner wollen erreichen, dass ein nicht unerheblicher Teil der durchgeführten stationären Kataraktoperationen bei gleicher Qualität durch niedergelassene Augenärzte ambulant durchgeführt und teure Krankenhausbehandlungen vermieden werden.
Der Vertrag ist zum 1. Januar 2011 gestartet. Teilnehmen können grundsätzlich operativ und konservativ tätige Fachärzte für Augenheilkunde sowie Fachärzte für Anästhesiologie mit Betriebsstätte in Bayern, die unter anderem qualitative Anforderungen sowie Mindest-Katarakt-OP-Zahlen nachweisen können.
Bitte beachten Sie, dass bei Versicherten, die ihren Wohnort nicht in Bayern haben und bei folgenden Krankenkassen versichert sind, keine Abrechnung nach der Bayerischen Kataraktvereinbarung vorgesehen ist.
In diesen Fällen setzt die KVB die Ziffern nach der Bayerischen Kataraktvereinbarung automatisch in die entsprechenden GOPen nach EBM um. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall die EBM-Regelungen also unter anderem die 3-Tages-OP-Regelung greift (siehe Kapitel 31.2.1, Präambel Nr. 8) und demnach bei ggf. zwei (Katarakt-) Operationen innerhalb von drei Tagen nur eine Operation geltend gemacht werden kann.
Kataraktvereinbarung AOK (gleichlautend mit BKK, IKK, LKK, KBS, vdek)
Der Zugang zum Mitgliederportal ist über KV-Ident Plus, KV-SafeNet oder die Telematikinfrastruktur (TI) möglich.
Der Internet Explorer wird nicht mehr unterstützt. Bitte nutzen Sie einen anderen aktuellen Browser.
Bitte wählen Sie den Zugangsweg.
KV-Ident Plus:
KV-SafeNet und Telematikinfrastruktur (TI):