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Informationen, rechtliche Grundlagen und Antragsformulare, die für den Neubeginn bzw. eine veränderte Praxistätigkeit benötigt werden

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Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie kostenfrei unter

116117

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Versorgung

Pflegeheimversorgung

Die medizinische Versorgung von Patienten in stationären Pflegeeinrichtungen nimmt zunehmend einen hohen Stellenwert ein. Besonders wichtig sind dabei die Zusammenarbeit zwischen den behandelnden Ärzten sowie die Kommunikation mit Pflegern, Patienten und Angehörigen.

Zur Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung eignen sich besonders Kooperationen mit den Pflegeeinrichtungen. Dabei übernehmen niedergelassene Haus- und Fachärzte sowie Psychotherapeuten einen heimbezogenen Versorgungsauftrag, der sich auch auf mehrere Pflegeeinrichtungen in der Region erstrecken kann.

Die Koordination aller Beteiligten verbessert die medizinische Behandlung der Pflegeheimbewohner, Austausch und geriatrische Fortbildungen steigern die Qualität der medizinischen und pflegerischen Versorgung.

Kapitel 37.2 EBM beinhaltet Zuschläge und Leistungen für die zusätzlichen ärztlichen Kooperations- und Koordinationsaufgaben. Hier finden Sie Informationen zu Vergütung und Abrechnung. mehr

Informationen zur Abrechnung delegierter Leistungen in Alten- oder Pflegeheimen durch qualifizierte nichtärztliche Praxisassistenten. mehr