Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 27.04.2024 06:26 Uhr

Neugeborenenscreening

Die Vereinbarung zum Neugeborenenscreening hat der G-BA in den Kinder-Richtlinien geregelt.

Zusätzlich haben das Bayerische Staatsministerium, die KVB und Kassen eine regionale Vereinbarung über das Tracking-Verfahren in Bayern getroffen.

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