Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 20.01.2025 20:49 Uhr

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Ambulante Palliativversorgung

Ziel der Vereinbarungen mit der AOK Bayern und der Siemens Betriebskrankenkasse (SBK) ist eine bessere Vernetzung vorhandener ambulanter palliativmedizinischer Strukturen und Angebote (Hospizvereine, Haus-/Fachärzte, Pflegedienste und Heime).

Die AOK-Vereinbarung gilt bayernweit. Die SBK-Vereinbarung nur für Franken und die Oberpfalz.

 

Teilnahmeberechtigt sind alle Haus- und Fachärzte, Kinder- und Jugendärzte sowie hausärztliche Internisten

Voraussetzungen:

  • anerkannte Weiterbildung der Bayerischen Landesärztekammer für den Bereich der Palliativmedizin mit mindestens 40 Stunden Dauer
  • kontinuierliche und koordinierte Zusammenarbeit mit lokalen palliativmedizinischen Versorgungsstrukturen (z.B. Hospizvereine, ambulante Palliativzentren, Pflegedienste, stationäre Hospizversorgung)

Zur Teilnahme ist eine Teilnahmeerklärung für jede Vereinbarung (AOK und SBK) einzureichen.

Tipp: Nutzen Sie die komfortable Online-Antragstellung in "Meine KVB".

 

    Mitgliederportal "Meine KVB"

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