Sachkostenerstattung
Die Vereinbarungen mit der AOK Bayern, dem BKK Landesverband Bayern, der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), der IKK classic, der Knappschaft und dem Verband der Ersatzkassen regeln die Abrechnung einzelner Sachkostenpositionen, die u.a. bei einzelnen ambulanten Operationen über die Gebührenordnungsnummern des EBM hinaus abgerechnet werden können.
Bitte beachten: Wenn Sachkosten nicht Bestandteil der bayerischen Sachkostenvereinbarung sind oder nicht bereits über die EBM-Leistungen abgegolten werden, kontaktieren Sie bitte die entsprechende Krankenkasse des Patienten für eine etwaige Kostenerstattung.
Bitte beachten
- ab 1. Januar 2025 sind Steinfangkörbchen nicht mehr über die L104 der bayerischen Sachkostenvereinbarung abrechenbar
- neue OPS bei Sachkostenerstattung der Pauschale 96107 (Percutane Nukleotomie) beachten
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