Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 11.12.2023 03:41 Uhr
Praxisnetze in Bayern

Ärzte- bzw. Praxisnetze sind regionale oder lokale Verbünde von Arztpraxen zur besseren und geregelteren Zusammenarbeit in der Patientenversorgung.
Sie haben sich folgende Ziele gesetzt:
- Verbesserung der Kommunikation der Ärzte untereinander
- Optimierung der Versorgung von Patienten im Netz
- Kooperation mit anderen Akteuren im Gesundheitswesen wie Krankenhäuser, Apotheken
- Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Ärzte
Besonders förderungswürdige Praxisnetze können sich auf Antrag und nach Prüfung der Anerkennungsvoraussetzungen von der KVB auf drei unterschiedlichen Stufen (Basis, Stufe I, Stufe II) anerkennen lassen.
Grundlage ist die Richtlinie der KVB zur Anerkennung von Praxisnetzen gemäß §87b Abs. 4 SGB V.
Vor Antragsstellung muss eine Meldung an die "Meldestelle Praxisnetze" erfolgen, die die Praxisnetze bei den weiteren Schritten unterstützt und die Antragsunterlagen zur Verfügung stellt.
Bitte beachten:
Für die Bearbeitung der Anerkennungsanträge fallen Gebühren an.
Drei Anerkennungsstufen

Verpflichtung der Anzeige von Änderungen
Anerkennungsstufe | Gebühr |
Basis-Stufe | 950 € |
Stufe I | 950 € |
Stufe II | 950 € |
Basis-Stufe + Stufe I | 1600 € |
Stufe I + Stufe II | 1600 € |
Basis-Stufe + Stufe I + Stufe II | 2200 € |
Die KVB fördert Projekte anerkannter Praxisnetze über den Strukturfonds:
- Für einen "besonderen Beitrag zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung" können 40.000 Euro gewährt werden.
- Für einen "besonderen Versorgungsbeitrag im Bereich der Methadonsubstitution" können 100.000 Euro gewährt werden.
Ärzte, die Mitglied in einem anerkannten Praxisnetz sind, erhalten einen "Netzaufschlag" auf Grundlage des § 87b Abs. 2 SGB V in Form einer Erhöhung der Obergrenze (RLV + QZV) in Höhe von 125 € pro Quartal unter Berücksichtigung des Tätigkeitsumfanges (geregelt im Honorarverteilungsmaßstab).
Die KVB stellt hierfür insgesamt 400.000 € pro Quartal zur Verfügung.
Die KVB-Richtlinie zur Anerkennung von Praxisnetzen regelt das Anerkennungsverfahren besonders förderungswürdiger Praxisnetze gemäß § 87b Abs. 4 SGB V und basiert auf der KBV-Rahmenvorgabe dazu.
Services für Praxisnetze
Erfahrene Beraterinnen und Berater der KVB (s.u.) kennen die Versorgungssituation in der Region eines Praxisnetzes. Sie stehen den Praxisnetz-Beteiligten bei Fragen oder Beratungsbedarf gerne zur Verfügung.
München: Stephan Haniffa
Oberbayern: Jessica Lampl
Oberfranken: Lukas Schader
Mittelfranken: Eva Funke
Unterfranken: Michael Heiligenthal
Oberpfalz: Franz Ferstl
Niederbayern: Simone Kutzner
Schwaben: Michael Geltz
Die KVB betreut Praxisnetze in allen Belangen rund um das Selektivvertragsgeschäft. Insofern ist die KVB auch die richtige Anlaufstelle für Praxisnetze, die einen Zusatzvertrag abschließen oder einen bestehenden Vertrag abrechnen lassen möchten.
mehr Informationen zum Abrechnungsservice Zusatzverträge der KVB
Mitgliederportal "Meine KVB"
Über das KVB-Mitgliederportal können Sie in Ihrer Praxis und von außerhalb verschiedene Online-Services der KVB nutzen.