Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 08.07.2025 11:17 Uhr
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Informationen über Sonstige Verordnungen

Bei Patienten, die künstlich beatmet werden oder die eine Trachealkanüle haben, kann es jederzeit zu lebensbedrohlichen Situationen kommen. Deshalb ist die ständige Anwesenheit einer geeigneten Pflegefachkraft erforderlich.

Bei der Verordnung muss eine Erhebung des Entwöhnungspotenzials vorliegen und ein Behandlungsplan erstellt werden – beides neue ärztliche Aufgaben. Für die Erhebung und Verordnung ist eine besondere Qualifikation nachzuweisen.

Hinweis: Ehemaliges Verordnung Aktuell vom 13.5.2025 zur Außerklinische Intensivpflege wird derzeit überarbeitet.

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