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KVB-Berater beantworten Fragen zur
Online-Service für die Vermittlung von Praxen und Stellen in Bayern
Bereitschaftsdienst
Informationen, rechtliche Grundlagen und Antragsformulare, die für den Neubeginn bzw. eine veränderte Praxistätigkeit benötigt werden
Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie kostenfrei unter
116117
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Ihrer Region
- Terminservicestelle 116117
Terminvermittlung bei Fach-, Haus, Kinder- und Jugendärzten sowie Psychotherapeuten
- Koordinationsstelle Psychotherapie
Hilfe bei der Suche nach Haus- und Fachärzten mit der KVB-Arztsuche
Mo-Fr: 12:00-15:00 Uhr
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Zum Sicherstellungsauftrag der KVB gehört die vertragsärztliche Versorgung in den sprechstundenfreien Zeiten. Unter dem Begriff "Ärztlicher Bereitschaftsdienst" und nach Maßgabe einer eigenen Bereitschaftsdienstordnung organisiert die KVB diesen "Notdienst".
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Bayern sieht u.a. einen Fahrdienst vor. Die KVB ist für dessen Einrichtung und Organisation verantwortlich und regelt die Bedingungen für die Durchführung von Fahrdienstleistungen.
Die einzelnen Fahrdienstleistungen (Einzelaufträge) werden von den für die Vermittlung des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes zuständigen Vermittlungs- und Beratungszentralen der KVB veranlasst bzw. beauftragt.
Im Fahrdienst der KVB ist ein bestmöglicher Schutz von Arzt und Fahrer zu gewährleisten. Es gelten daher folgende Regeln:
Die Fahrerbegleitung erfolgt nur noch bis zur Wohnungstür des Patienten bzw. der Station eines Altenheimes.
Die Berechnung der Entfernungskilometer (Luftlinie) für die Zonen der Wegegebühren bei Hausbesuchen erfolgt immer vom Praxissitz aus, unabhängig davon, ob die Besuchsfahrten miteinander verbunden werden, und nicht wie häufig angenommen nach den gefahrenen Kilometern. Daher kann die Entfernung nicht mittels Routenplaner ermittelt werden. Die Wegepauschale wird von der Betriebsstätte oder Nebenbetriebsstätte (Filiale) des Vertragsarztes aus berechnet.
Bei einem Poolarzt erfolgt die Berechnung nicht von der Praxis, sondern von dem Gebietsmittelpunkt (siehe rechts) der jeweiligen Region.
Im Fahrdienst eingeteilte Bereitschaftsdienstärzte können ab sofort mit dem Dienstplanungs-Tool auch Wegegeldprotokolle erstellen.
mehr Informationen zur Dienstplanung und Zugang zur Online Anwendung
Anleitung "Erstellen eines Wegegeldprotokolls"
Hinweis: Mit Fragen zum Wegegeldprotokoll wenden Sie sich bitte an die KVB-Service-Telefonie (Kontakt siehe rechts oben).
Wichtige Änderungen zum Ersteinschätzungsverfahren ab 04.02.2020
Fragen zum Fahrdienst:
089 57093-40800
Mo-Do: 09:00-11:00 Uhr
und 13:00-15:00 Uhr
Fr: 08:00-11:00 Uhr
Fragen zur Abrechnung:
089 57093-40010
Mo, Di, Do: 07:30-17:30 Uhr
Mi, Fr: 07:30-14:00 Uhr
KVB-Bereitschaftsdienstordnung
Gebietsmittelpunkte zur Berechnung der Wegepauschalen
Förderung der Nachtschichten im Fahrdienst
Meldung fester Abholort (Ober-, Mittel-, Unterfranken)
Meldung fester Abholort (Ober-, Niederbayern, Oberpfalz, Schwaben)
Der Zugang zum Mitgliederportal ist über KV-Ident Plus, KV-SafeNet oder die Telematikinfrastruktur (TI) möglich.
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KV-SafeNet und Telematikinfrastruktur (TI):