Wir legen Wert auf sorgfältigen Datenschutz. Ausführliche Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung
Auf unseren Seiten kommen Cookies und Javascript zum Einsatz. Cookies, welche nicht für das Bereitstellen der von Ihnen angefragten Informationen unbedingt notwendig sind, setzen wir dabei nur mit Ihrer Zustimmung ein, welche sie zudem jederzeit widerrufen können.
Zur Verbesserung unserer Inhalte würden wir gerne Cookies einsetzen, welche uns eine anonymisierte Analyse des Nutzerverhaltens ermöglichen.
KVB-Berater beantworten Fragen zur
Online-Service für die Vermittlung von Praxen und Stellen in Bayern
Bereitschaftsdienst
Informationen, rechtliche Grundlagen und Antragsformulare, die für den Neubeginn bzw. eine veränderte Praxistätigkeit benötigt werden
Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie kostenfrei unter
116117
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Ihrer Region
- Terminservicestelle 116117
Terminvermittlung bei Fach-, Haus, Kinder- und Jugendärzten sowie Psychotherapeuten
- Koordinationsstelle Psychotherapie
Hilfe bei der Suche nach Haus- und Fachärzten mit der KVB-Arztsuche
Mo-Fr: 12:00-15:00 Uhr
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Im Fahrdienst der KVB ist weiterhin ein bestmöglicher Schutz von Arzt und Fahrer zu gewährleisten.
KVB-Empfehlung:
Bei der Behandlung eines Covid-19-Verdachtsfalls ist der diensthabende Arzt neben der Abstrichnahme auch zur Durchführung der notwendigen ärztlichen Maßnahmen verpflichtet (vgl. § 13 Nr. 6 BDO-KVB).
Regelung nur für die Landeshauptstadt München:
Die Bereitschaftsdienstordnung der KVB regelt die vertragsärztliche Versorgung der Patienten in den sprechstundenfreien Zeiten.
Gem. § 6 Abs. (4) MPBetreibV erreichen Sie die/den Beauftragte(n) für Medizinproduktesicherheit unter "Bereitschaftspraxis@KVB.de" (Betreff: Medizinproduktesicherheit und namentliche Benennung der betroffenen Bereitschaftspraxis)
Hinweise zur grundsätzlichen Erreichbarkeit von Vertragsärzten (Präsenzpflicht entsprechend dem Sicherstellungsauftrag), vor allem die Erreichbarkeit außerhalb der Sprechstunde mit entsprechenden Ansagetexten auf dem Anrufbeantworter (Textvorschlag)
Hinweis zum Bereitschaftsdienst (Praxis-Aushang)
FFP2-Maskenpflicht in der Praxis (Praxis-Plakat)
Alle KVB-Bereitschaftspraxen sind mit einem Online-Praxisverwaltungssystem ("esQlab") ausgestattet, mit dem Behandlungsfälle in der BPx direkt erfasst und abgerechnet werden können.
Diese webbasierte Anwendung kann aber nur in der jeweiligen BPx aufgerufen werden. Erfasste Behandlungsfälle werden automatisch zur "regulären" Quartalsabrechnung des jeweiligen Arztes überspielt. Die Umstellung auf die V10 esQlab war nötig, um gesetzliche Vorgaben zu erfüllen. Trotz gründlicher Testphase sind nach der Produktivsetzung im „Live-Betrieb“ Fehler aufgetreten, die derzeit durch die KVB und den Softwarehersteller behoben werden. Wir bitten um Verständnis.
Informationen zur Praxissoftware esQlab.online
Handbuch esQlab.online - Arzt (4 MB)
Hinweis: In den wegen der Corona-Pandemie ausgelagerten Praxen steht kein esQlab zur Abrechnung zur Verfügung.
Hier finden Sie eine schematische Darstellung, wie bei Anforderung eines Arztes zur Todesfeststellung/Leichenschau zu verfahren ist.
Grundlage ist eine zwischen Bayerischem Staatsministerium des Inneren, KVB und BRK abgestimmte Richtlinie. Diese Richtlinie ist eine Handlungsempfehlung für die Mitarbeiter der Vermittlungs- und Beratungszentralen der KVB (VBZ) und der Rettungsleitstellen des BRK (RLS). Unabhängig von der Richtlinie haben die Mitarbeiter der VBZ und RLS auf der Grundlage des erhobenen Meldebildes einen einzelfallbezogenen Entscheidungsspielraum.
Verfahren bei Anforderung eines Arztes zur Todesfeststellung
Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologische Endokrinologie und Fortpflanzungsmedizin und der Berufsverband der Frauenärzte haben für die ärztlichen Bereitschafts- und Notdienste in Deutschland eine Checkliste zusammengestellt, damit Bereitschaftsärzte Frauen nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr besser beraten und betreuen können.
Checkliste für die Verordnung von Notfallkontrazeption im ärztlichen Bereitschaftsdienst