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Informationen, rechtliche Grundlagen und Antragsformulare, die für den Neubeginn bzw. eine veränderte Praxistätigkeit benötigt werden

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Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie kostenfrei unter

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Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Ihrer Region

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Hilfe bei der Suche nach Haus- und Fachärzten mit der KVB-Arztsuche

Mo-Fr: 12:00-15:00 Uhr

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Ärztlicher Bereitschaftsdienst

Informationen und Unterlagen

Sicherheit wegen Corona-Ansteckungsgefahr ab 3. April 2022

Im Fahrdienst der KVB ist weiterhin ein bestmöglicher Schutz von Arzt und Fahrer zu gewährleisten.

KVB-Empfehlung:

  • Der diensthabende Arzt steigt über die rechte hintere Tür in das Dienstfahrzeug ein und nimmt hinten rechts Platz.
  • Für bestmöglichen Schutz sollten Arzt und Fahrer während der gesamten Fahrt einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen.
  • Die Fahrdienstleister gewährleisten weiterhin mit ihrem Hygienekonzept die höchstmögliche Infektionssicherheit.
  • Eine Mitnahme von Dritten für Aus- und Weiterbildung ist wieder möglich. Es ist jedoch kritisch zu prüfen, ob eine Mitfahrt dringend erforderlich ist. Während der Mitfahrt ist es ebenfalls dringend empfohlen, mindestens einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  • Die Begleitung des Arztes durch den Fahrer ist wieder ohne Einschränkungen möglich. Auch hier wird empfohlen, weiterhin eine Nutzen-Risiko-Abwägung durchzuführen.

Hinweis Covid-19-Verdachtsfall

Bei der Behandlung eines Covid-19-Verdachtsfalls ist der diensthabende Arzt neben der Abstrichnahme auch zur Durchführung der notwendigen ärztlichen Maßnahmen verpflichtet (vgl. § 13 Nr. 6  BDO-KVB).

Abrechnung/Vergütungsrichtlinien

Abrechnung Bereitschaftsdienst in Münchner Asylunterkünften

Regelung nur für die Landeshauptstadt München:

  • Wird dem Bereitschaftsarzt bei einer Behandlung eines Patienten in einer Münchner Asyl- oder Erstaufnahmeeinrichtung kein Behandlungsausweis ausgehändigt, ist wie folgt zu verfahren: Bitte rechnen Sie über das Muster 19/Notfallschein direkt über die Landeshauptstadt München ab und nicht über die KVB.
  • Zur Abrechnung schicken Sie die Unterlagen an:
    Sozialreferat
    S-GL-F/RWOrleansplatz 11
    81667 München

weitere KVB-Informationen zur Behandlung von Asylbewerbern

Bereitschaftsdienstordnung (BDO)

Die Bereitschaftsdienstordnung der KVB regelt die vertragsärztliche Versorgung der Patienten in den sprechstundenfreien Zeiten.

Bereitschaftsdienstordnung der KVB

Datenschutz in der KVB-Bereitschaftspraxis

Fortbildung

MPBetreibV in KVB-Bereitschaftspraxen

Gem. § 6 Abs. (4) MPBetreibV erreichen Sie die/den Beauftragte(n) für Medizinproduktesicherheit unter "Bereitschaftspraxis@KVB.de" (Betreff: Medizinproduktesicherheit und namentliche Benennung der betroffenen Bereitschaftspraxis)

Präsenzpflicht für Vertragsärzte/Vertreterregelung

Hinweise zur grundsätzlichen Erreichbarkeit von Vertragsärzten (Präsenzpflicht entsprechend dem Sicherstellungsauftrag), vor allem die Erreichbarkeit außerhalb der Sprechstunde mit entsprechenden Ansagetexten auf dem Anrufbeantworter (Textvorschlag)

Merkblatt zur Präsenzpflicht für Vertragsärzte

Praxisinformationen für Patienten

Praxissoftware für die Bereitschaftspraxis "esQlab.online"

Alle KVB-Bereitschaftspraxen sind mit einem Online-Praxisverwaltungssystem ("esQlab") ausgestattet, mit dem Behandlungsfälle in der BPx direkt erfasst und abgerechnet werden können.

Diese webbasierte Anwendung kann aber nur in der jeweiligen BPx aufgerufen werden. Erfasste Behandlungsfälle werden automatisch zur "regulären" Quartalsabrechnung des jeweiligen Arztes überspielt. Die Umstellung auf die V10 esQlab war nötig, um gesetzliche Vorgaben zu erfüllen. Trotz gründlicher Testphase sind nach der Produktivsetzung im „Live-Betrieb“ Fehler aufgetreten, die derzeit durch die KVB und den Softwarehersteller behoben werden. Wir bitten um Verständnis.

Informationen zur Praxissoftware esQlab.online

Handbuch esQlab.online - ArztAccess Key (4 MB)

Hinweis: In den wegen der Corona-Pandemie ausgelagerten Praxen steht kein esQlab zur Abrechnung zur Verfügung.

Todesfeststellung/Leichenschau: Verfahren bei Anforderung eines Arztes

Hier finden Sie eine schematische Darstellung, wie bei Anforderung eines Arztes zur Todesfeststellung/Leichenschau zu verfahren ist.

Grundlage ist eine zwischen Bayerischem Staatsministerium des Inneren, KVB und BRK abgestimmte Richtlinie. Diese Richtlinie ist eine Handlungsempfehlung für die Mitarbeiter der Vermittlungs- und Beratungszentralen der KVB (VBZ) und der Rettungsleitstellen des BRK (RLS). Unabhängig von der Richtlinie haben die Mitarbeiter der VBZ und RLS auf der Grundlage des erhobenen Meldebildes einen einzelfallbezogenen Entscheidungsspielraum.

Verfahren bei Anforderung eines Arztes zur Todesfeststellung

Verordnung von Notfallkontrazeption im Bereitschaftsdienst

Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologische Endokrinologie und Fortpflanzungsmedizin und der Berufsverband der Frauenärzte haben für die ärztlichen Bereitschafts- und Notdienste in Deutschland eine Checkliste zusammengestellt, damit Bereitschaftsärzte Frauen nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr besser beraten und betreuen können.

Checkliste für die Verordnung von Notfallkontrazeption im ärztlichen Bereitschaftsdienst