Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 06.10.2025 15:34 Uhr
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Ärztlicher Bereitschaftsdienst

Informationen und Services für Ärzte, die laut KVB-Bereitschaftsdienstordnung am Ärztlichen Bereitschaftsdienst (BSD) in Bayern teilnehmen.

Allgemeines und Grundsätzliches

Die Behandlung im Ärztlichen Bereitschaftsdienst ist eine gemeinsame und solidarische Aufgabe aller in eigener Praxis niedergelassener Ärzte. Durch die Einrichtung des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes erfüllt die KVB den gesetzlichen Auftrag, die vertragsärztliche Versorgung der Versicherten auch zu den sprechstundenfreien Zeiten sicherzustellen (§ 75 Absatz 1b Satz 1 SGB V).

Das KVB-Fortbildungsprogramm bietet spezielle Seminare für den Ärztlichen Bereitschaftsdienst.

mehr Informationen zum Fortbildungsangebot

Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologische Endokrinologie und Fortpflanzungsmedizin und der Berufsverband der Frauenärzte haben für die ärztlichen Bereitschafts- und Notdienste in Deutschland eine Checkliste zusammengestellt, damit Bereitschaftsärzte Frauen nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr besser beraten und betreuen können.

Dienstplanung

Die Dienstpläne für den Bereitschaftsdienst in Bayern stehen online zur Verfügung. Einsicht in den gesamten Dienstplan einer Bereitschaftsdienstgruppe können ausschließlich zugelassene Ärzte und MVZ (vertreten durch die Ärztliche Leitung) nehmen.

KVB-Mitglieder können über "Meine KVB" (Kachel "Dienstplanung") den eigenen Bereitschaftsdienstplan einsehen. "Meine KVB"-Zugang siehe rechts oben.

Innerhalb des Dienstplanungsprogramms findet sich die Darstellung der eigenen Dienste unter dem Menüpunkt "Meine Dienste". Der Menüpunkt zeigt die Dienste an, in denen Sie persönlich dienstverpflichtend oder diensthabend eingetragen sind. Zudem können Sie die Dienste von Angestellten einsehen.

"Nicht-KVB-Mitglieder" (Krankenhäuser, Bereitschaftspraxen) erhalten einen separaten Zugang, den sie zuvor beantragen müssen (Formular siehe unten).

 

Fragen zum Dienstplanungsprogramm

089 57093-8890

info.dpp(at)kvb.de

    Dienständerungen können mit der Dienstplanungsanwendung "DPP-Online" in "Meine KVB" über die Funktion "Meine Abgaben an übernehmenden Arzt" digital gemeldet werden.

    Die KVB bietet für den Ärztlichen Bereitschaftsdienst in Bayern eine Online-Vertretervermittlung über die "KVB-Börse" an.

    Die Aufnahme in die Vermittlungsdatei und die Veröffentlichung erfolgen, soweit die erforderlichen Mindestangaben vorliegen, kostenfrei.

    zur KVB-Börse

    Fahrdienst

    Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Bayern sieht u.a. einen Fahrdienst vor. Die KVB ist für dessen Einrichtung und Organisation verantwortlich und regelt die Bedingungen für die Durchführung von Fahrdienstleistungen.

    Die einzelnen Fahrdienstleistungen (Einzelaufträge) werden von den für die Vermittlung des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes zuständigen Vermittlungs- und Beratungszentralen der KVB veranlasst bzw. beauftragt.

     

    Bei Fragen zum Fahrdienst

    VBZ-Serviceteam(at)kvb.de

    089 57093-40800

    Mo-Do: 09:00-11:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr

    Fr: 08:00-11:00 Uhr

     

    Dienst in Bereitschaftspraxen (BPX)

    Wo finde ich die Praxis?


    Wo kann ich parken?

    • bitte KVB-Ansprechpartner für BSD fragen


    Ausstattung

    • bitte zwingend mitbringen: eigene Kassenrezepte
    • mobiles Kartenlesegerät (wenn vorhanden) als Rückfallebene für Datenverlust
    • nach Bedarf mitbringen: Medizinkoffer


    Praxisbedarf und Medikamente

    • sind für die gängigsten Behandlungen während des Bereitschaftsdienstes vorhanden

     

    Hinweis: Sollten Sie ausnahmsweise keine(n) Medizinische Fachassistentin(-ten) antreffen, informieren Sie uns bitte umgehend.

     

    Alle KVB-Bereitschaftspraxen sind mit einem eigenen Online-Praxisverwaltungssystem ("esQlab") ausgestattet, mit dem Behandlungsfälle in der Bereitschaftspraxis direkt erfasst und abgerechnet werden können.

    Diese webbasierte Anwendung kann aber nur in der jeweiligen Bereitschaftspraxis aufgerufen werden. Erfasste Behandlungsfälle werden automatisch zur "regulären" Quartalsabrechnung des jeweiligen Arztes überspielt.

    Bitte beachten: In den wegen der Corona-Pandemie ausgelagerten Praxen steht kein esQlab zur Abrechnung zur Verfügung.

    Den Beauftragten für Medizinproduktesicherheit gem. § 6 Abs. (4) MPBetreibV der jeweiligen Bereitschaftpraxis kontaktieren:

    Bereitschaftspraxis(at)KVB.de

    Hinweis zum Betreff: "Medizinproduktesicherheit und Name der betroffenen Bereitschaftspraxis" eintragen

    Poolärzte

    Nicht-Vertragsärzte können am organisierten Ärztlichen Bereitschaftsdienst teilnehmen, soweit und solange sie eine Kooperationsvereinbarung (Ansprechpartnerliste siehe "Teilnahme") mit der KVB schließen.

    Als "Poolärzte" können sie freie Bereitschaftsdienste übernehmen und zum Bereitschaftsdienst verpflichtete Vertragsärzte entlasten.

    Sie erbringen selbstständig ärztliche Leistungen und erhalten von der KVB eine eigene Abrechnungsnummer, über die erbrachte Leistungen nach EBM abgerechnet werden.

    Poolärzte werden kein Mitglied einer Bereitschaftsdienstgruppe, sodass für sie keine Diensteinteilung erfolgt. Sie können jedoch Dienste von Vertragsärzten übernehmen und werden dann in den Dienstplan eingetragen.

    Poolärzte können im Fahrdienst (Hausbesuche) und in einer (Bereitschafts-) Praxis tätig werden (Sitzdienst).

      Bitte wenden Sie sich bei Interesse an einen der regionalen Ansprechpartner (s.u.). Die KVB-Experten beraten zum Antragsverfahren und zur Kooperationsvereinbarung.

       

      Für jeden durchgeführten Besuch haben Poolärzte Anspruch auf eine Wegepauschale, die von der Entfernung vom Praxissitz abhängt und nicht von den gefahrenen Kilometern.

      Die Berechnung der Entfernungskilometer (Luftlinie) für die Zonen der Wegegebühren bei Hausbesuchen erfolgt unabhängig davon, ob die Besuchsfahrten miteinander verbunden werden.

      Poolärzte, die keine eigene Betriebsstätte im jeweiligen Bereitschaftsdienstbereich haben, müssen als Ausgangspunkt zur Berechnung der Wegepauschale (nach B€GO) der Mittelpunkt des jeweiligen Einsatzbereiches (siehe unten) heranziehen.

       

      Videosprechstundendienst

      Der organisierte Videosprechstundendienst im Ärztlichen Bereitschaftsdienst schafft die Möglichkeit, die Dienstverpflichtung auch ortsunabhängig per Videosprechstunde zu erfüllen.

      Damit wird die Videosprechstunde – neben Sitz- und Fahrdiensten – als gleichwertige dritte Dienstart eingeführt.

      Es wird eine allgemeine ärztliche Videoberatung und eine kinderärztliche Videoberatung organisiert. Die Etablierung erfolgt in zwei Schritten:

      • Einführungsphase ab Dezember 2025
      • Regelbetrieb ab Mitte 2026

      Ablauf Videosprechstundendienst

      Schaubild mit Pfeilen, die die Abfolge beim Videosprechstundendienst zeigen

      Ablauf Videosprechstundendienst im Ärztlichen Bereitschaftsdienst

      Berechtigung

      Voraussetzung ist eine gültige Berechtigung zur Durchführung von Videosprechstunden, die mit Teilnahmebekundung automatisch hinterlegt wird (AB0002 Genehmigung zur Videosprechstunde DocOnLine).

      Rechtliches

      Einhaltung der rechtlichen Voraussetzungen aus Anlage 31b zum BMV-Ä und Anlage 31c zum BMV-Ä

      Technische Ausstattung

      Nutzung der eigenen Arbeitsumgebung und Infrastruktur (Laptop oder Tablet, Mikrofon, Headset und stabile Internetverbindung).

      eFunktionalitäten

      Die technischen Voraussetzungen (PVS mit TI-Anbindung) zur Ausstellung von eRezept und eAU müssen gegeben sein.

      Software

      Die Nutzung der zentral bereitgestellten Software "DocOnline" ist verpflichtend. DocOnLine ist eine erprobte Eigenentwicklung, die eine einfache Handhabung und hohe Datensicherheit gewährleistet.

      Verbindlichkeit

      Die Videosprechstunde ist eine vollwertige Dienstart im Bereitschaftsdienst – damit gelten dieselben Voraussetzungen wie bei Sitz- und Fahrdiensten. Es gelten die Verpflichtungen in gleicher Weise wie für alle anderen Bereitschaftsdienstdienste.

      Persönliche Übernahme der Dienste

      Die übernommenen Dienste sind persönlich zu leisten und nur in Ausnahmefällen an zur Durchführung der Videosprechstunde berechtigte niedergelassene Kolleginnen und Kollegen abzugeben.

      Dienststruktur (Schichtmodell)

      • allgemeiner ärztlicher Videosprechstundendienst
        • Montag, Dienstag und Donnerstag 18:00 bis 21:00 Uhr
        • Mittwoch und Freitag 14:00 bis 21:00 Uhr
        • Samstag, Sonntag, Feiertag 09:00 bis 15:00 Uhr, 15:00 bis 21:00 Uhr
      • kinderärztlicher Videosprechstundendienst
        • Mittwoch und Freitag 14:00 bis 21:00 Uhr
        • Samstag, Sonntag, Feiertag 09:00 bis 15:00 Uhr, 15:00 bis 21:00 Uhr

      Mitgliederportal "Meine KVB"

      Über das KVB-Mitgliederportal können Sie in Ihrer Praxis und von außerhalb verschiedene Online-Services der KVB nutzen.