Ärztlicher Bereitschaftsdienst

Poolärzte

Informationen zur Teilnahme von Nicht-Vertragsärzten am organisierten Ärztlichen Bereitschaftsdienst in Bayern als Poolarzt.

Allgemeines

Seit Inkrafttreten der Änderungen der Bereitschaftsdienstordnung der KVB (BDO-KVB) am 20.06.2015 können auch Nicht-Vertragsärzte am organisierten Ärztlichen Bereitschaftsdienst teilnehmen, soweit und solange sie eine Kooperationsvereinbarung mit der KVB schließen.

Diese sogenannten Poolärzte können freie Bereitschaftsdienste übernehmen und entlasten somit Vertragsärzte und Medizinische Versorgungszentren, die zur Teilnahme am Ärztlichen Bereitschaftsdienst verpflichtet sind.

Die Poolärzte erbringen selbständig ärztliche Leistungen und erhalten von der KVB eine eigene Abrechnungsnummer, über welche die erbrachten Leistungen nach EBM abgerechnet werden. Sie werden kein Mitglied einer Bereitschaftsdienstgruppe, sodass für die Poolärzte keine originäre Diensteinteilung erfolgt. Sie haben allerdings die Möglichkeit, jederzeit Dienste von Vertragsärzten zu übernehmen, die ihre Bereitschaftsdienste abgeben möchten und werden dann in den Dienstplan eingetragen.

Poolärzte können sowohl im Fahrdienst (Durchführung von Hausbesuchen) als auch im Sitzdienst (in einer Praxis / Bereitschaftspraxis) tätig werden. Außer bei einer Teilnahme ausschließlich am Fahrdienst muss allerdings der Zugang zu einer Praxis / Bereitschaftspraxis sichergestellt sein.

Teilnahme

Sie möchten gerne als Poolarzt am Bereitschaftsdienst in Bayern teilnehmen? Dann müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Gültige Approbation
  • Nachweis über einen erfolgreichen Abschluss entweder einer allgemeinmedizinischen Weiterbildung oder einer Weiterbildung in einem anderen Fachgebiet mit der Befugnis zum Führen einer entsprechenden Gebietsbezeichnung
  • oder eine Qualifikation, die gemäß § 95a Abs. 4 und 5 SGB V anerkannt ist
  • oder ein Nachweis über die Absolvierung einer mindestens zweijährigen allgemeinmedizinischen Weiterbildung bzw. einer mindestens zweijährigen Weiterbildung in einem anderen Fachgebiet nach Weiterbildungsrecht.
  • Die Teilnahme am Fachärztlichen Bereitschaftsdienst setzt die Befugnis zum Führen einer entsprechenden fachärztlichen Gebietsbezeichnung voraus.
  • Weiter ist der Nachweis über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung (Deckungssumme in Höhe von 3.000.000 Euro für Sach- und Personenschäden) notwendig sowie ein
  • Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart "O" (Behördenführungszeugnis).

Wenn Sie Interesse an der Tätigkeit im Bereitschaftsdienst haben, wenden Sie sich bitte an die regionalen Ansprechpartner (siehe rechts oben). Die KVB-Experten beraten Sie gern zum Antragsverfahren und dem Abschluss einer Kooperationsvereinbarung.

Antrag freiwillige und selbstständige Teilnahme am organisierten Bereitschaftsdienst

Kooperationsvereinbarung zwischen KVB und Poolarzt

Strukturförderung

Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit bei der KVB einen Antrag auf strukturelle Förderung der freiwilligen und selbständigen Teilnahme am organisierten Ärztlichen Bereitschaftsdienst zu stellen. Diese beinhaltet eine einmalige Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.500 Euro zur Anschaffung der notwendigen Ausstattung, welche für eine Tätigkeit im Bereitschaftsdienst erforderlich ist. Falls Sie die Einmalzahlung in Anspruch nehmen möchten, achten Sie bitte darauf, dass diese an die folgenden Bedingungen geknüpft ist:

  • Tätigkeit als Poolarzt mindestens für die Dauer eines Jahres
  • Übernahme von mindestens 50 Bereitschaftsdienststunden innerhalb des ersten Jahres

Bei Nichterreichen der Stunden oder früherem Ausstieg aus der Kooperationsvereinbarung wird eine Rückzahlung des Betrages fällig.

Zudem benötigen wir auch hier eine unterschriebene Vereinbarung über die Inanspruchnahme der strukturellen Förderung zur Teilnahme am Bereitschaftsdienst in zweifacher Ausfertigung.

Antrag auf strukturelle Förderung der BD-Teilnahme als Poolarzt

Vereinbarung zur strukturellen Förderung zwischen KVB und Poolarzt

Sonstige Aufwandsentschädigung

Sie erhalten eine Übernachtungspauschale in Höhe von 65 Euro, sollte der Anfahrtsweg vom Wohnort zum Dienstort in dem der Bereitschaftsdienst übernommen wird, mehr als 75 Kilometer betragen und Ihnen hierdurch Kosten entstehen. Anfahrten zum jeweiligen Bereitschaftsdienstort werden darüber hinaus mit 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer erstattet.

Abrechnung "Fahrt- und Übernachtungskosten" (Anleitung)

Regelung Fahrt- und Übernachtungskosten (Anleitung)

 

Bereitschaftsdienstbereiche in Bayern

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