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KVB-Berater beantworten Fragen zur
Online-Service für die Vermittlung von Praxen und Stellen in Bayern
Bereitschaftsdienst
Informationen, rechtliche Grundlagen und Antragsformulare, die für den Neubeginn bzw. eine veränderte Praxistätigkeit benötigt werden
Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie kostenfrei unter
116117
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Ihrer Region
Informationen zur Koordinationsstelle Psychotherapie für psychotherapeutische Behandlungen
Hilfe bei der Suche nach Haus- und Fachärzten mit der KVB-Arztsuche
Mo-Fr: 12:00-15:00 Uhr
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Informationen zur Teilnahme von Nicht-Vertragsärzten am organisierten Ärztlichen Bereitschaftsdienst in Bayern als Poolarzt.
Seit Inkrafttreten der Änderungen der Bereitschaftsdienstordnung der KVB (BDO-KVB) am 20.06.2015 können auch Nicht-Vertragsärzte am organisierten Ärztlichen Bereitschaftsdienst teilnehmen, soweit und solange sie eine Kooperationsvereinbarung mit der KVB schließen.
Diese sogenannten Poolärzte können freie Bereitschaftsdienste übernehmen und entlasten somit Vertragsärzte und Medizinische Versorgungszentren, die zur Teilnahme am Ärztlichen Bereitschaftsdienst verpflichtet sind.
Die Poolärzte erbringen selbständig ärztliche Leistungen und erhalten von der KVB eine eigene Abrechnungsnummer, über welche die erbrachten Leistungen nach EBM abgerechnet werden. Sie werden kein Mitglied einer Bereitschaftsdienstgruppe, sodass für die Poolärzte keine originäre Diensteinteilung erfolgt. Sie haben allerdings die Möglichkeit, jederzeit Dienste von Vertragsärzten zu übernehmen, die ihre Bereitschaftsdienste abgeben möchten und werden dann in den Dienstplan eingetragen.
Poolärzte können sowohl im Fahrdienst (Durchführung von Hausbesuchen) als auch im Sitzdienst (in einer Praxis / Bereitschaftspraxis) tätig werden. Außer bei einer Teilnahme ausschließlich am Fahrdienst muss allerdings der Zugang zu einer Praxis / Bereitschaftspraxis sichergestellt sein.
Sie möchten gerne als Poolarzt am Bereitschaftsdienst in Bayern teilnehmen? Dann müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Wenn Sie Interesse an der Tätigkeit im Bereitschaftsdienst haben, wenden Sie sich bitte an die regionalen Ansprechpartner (siehe rechts oben). Die KVB-Experten beraten Sie gern zum Antragsverfahren und dem Abschluss einer Kooperationsvereinbarung.
Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit bei der KVB einen Antrag auf strukturelle Förderung der freiwilligen und selbständigen Teilnahme am organisierten Ärztlichen Bereitschaftsdienst zu stellen. Diese beinhaltet eine einmalige Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.500 Euro zur Anschaffung der notwendigen Ausstattung, welche für eine Tätigkeit im Bereitschaftsdienst erforderlich ist. Falls Sie die Einmalzahlung in Anspruch nehmen möchten, achten Sie bitte darauf, dass diese an die folgenden Bedingungen geknüpft ist:
Bei Nichterreichen der Stunden oder früherem Ausstieg aus der Kooperationsvereinbarung wird eine Rückzahlung des Betrages fällig.
Zudem benötigen wir auch hier eine unterschriebene Vereinbarung über die Inanspruchnahme der strukturellen Förderung zur Teilnahme am Bereitschaftsdienst in zweifacher Ausfertigung.
Sie erhalten eine Übernachtungspauschale in Höhe von 65 Euro, sollte der Anfahrtsweg vom Wohnort zum Dienstort in dem der Bereitschaftsdienst übernommen wird, mehr als 75 Kilometer betragen und Ihnen hierdurch Kosten entstehen. Anfahrten zum jeweiligen Bereitschaftsdienstort werden darüber hinaus mit 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer erstattet. (Antrag siehe rechts).
Kompaktinformationen für Poolärzte
Abrechnung sonstiger Aufwandsentschädigungen
Übersicht Gebietsmittelpunkte zur Berechnung der Wegepauschalen
Klicken Sie auf den gewünschten Bereitschaftsdienstbereich.
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