Wir legen Wert auf sorgfältigen Datenschutz. Ausführliche Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung
Auf unseren Seiten kommen Cookies und Javascript zum Einsatz. Cookies, welche nicht für das Bereitstellen der von Ihnen angefragten Informationen unbedingt notwendig sind, setzen wir dabei nur mit Ihrer Zustimmung ein, welche sie zudem jederzeit widerrufen können.
Zur Verbesserung unserer Inhalte würden wir gerne Cookies einsetzen, welche uns eine anonymisierte Analyse des Nutzerverhaltens ermöglichen.
KVB-Berater beantworten Fragen zur
Online-Service für die Vermittlung von Praxen und Stellen in Bayern
Bereitschaftsdienst
Informationen, rechtliche Grundlagen und Antragsformulare, die für den Neubeginn bzw. eine veränderte Praxistätigkeit benötigt werden
Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie kostenfrei unter
116117
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Ihrer Region
- Terminservicestelle 116117
Terminvermittlung bei Fach-, Haus, Kinder- und Jugendärzten sowie Psychotherapeuten
- Koordinationsstelle Psychotherapie
Hilfe bei der Suche nach Haus- und Fachärzten mit der KVB-Arztsuche
Mo-Fr: 12:00-15:00 Uhr
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Die KVB bietet für den Ärztlichen Bereitschaftsdienst in Bayern eine Vertretervermittlung an. Die Aufnahme von Vertretern in die Vermittlungsdatei und die Veröffentlichung erfolgen, soweit die erforderlichen Mindestangaben vorliegen, kostenfrei.
Eine Vertretung im Ärztlichen Bereitschaftsdienst ist ohne Angaben von Gründen möglich. Je nach Situation kann diese sehr kurzfristig erforderlich sein, meist ist sie aber planbar. Die Dauer des Einsatzes richtet sich nach den unterschiedlichen Dienstplänen der einzelnen Bereitschaftsdienst-Gruppen.
Der Vertreter sollte möglichst über dieselben Befähigungen und Qualifikationen verfügen wie der Vertragsarzt. Im Fachärztlichen Bereitschaftsdienst sind Vertretungen grundsätzlich nur bei Vorliegen des gleichen Facharztstandards möglich (Befugnis zum Führen einer entsprechenden fachärztlichen Gebietsbezeichnung)
Für Vertretungen im Allgemeinen Ärztlichen Bereitschaftsdienst gelten die folgenden Mindestvoraussetzungen:
Der Vertreter sollte daher gegenüber dem Vertragsarzt seine erforderlichen Qualifikationen belegen. Andererseits ist der Vertragsarzt verpflichtet, darauf zu achten, dass die erforderliche Vertretungsqualifikation vorliegt; dazu soll er sich die entsprechenden Nachweise vorlegen lassen.
Für die Aufnahme in die Vermittlungsdatei bitten wir Sie um Übersendung von: Approbationsurkunde, ggf. Weiterbildung bzw. Nachweis der o. g. Mindestqualifikation an KVB, CoC Notdienste, 80684 München. Eine Veröffentlichung Ihres Angebotes erfolgt erst, wenn diese Unterlagen bei der KVB vorliegen.
Hier finden Sie Angebote von Ärzten, die Vertretungen im Bereitschaftsdienst übernehmen. Bei den eingestellten Angaben handelt es sich um Mitteillungen der vermittlungswilligen Vertreter, eine Gewähr für die Richtigkeit wird von der KVB nicht übernommen. Bitte vergewissern Sie sich deshalb über das Vorliegen der Voraussetzungen.
Dieser Service steht nur Mitgliedern zur Verfügung!
Sie können ihn erst dann nutzen, wenn Sie sich mit der persönlichen KVB-Benutzerkennung angemeldet haben. Klicken Sie hierzu bitte auf der Seite oben rechts in der Kopfzeile auf LOGIN. Es erscheint die Anmeldemaske. Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr persönliches Kennwort ein und klicken Sie auf "Abschicken".
Vertragsärzte, die bereits positive Erfahrungen mit einem privat gefundenen Vertreter im Bereitschaftsdienst gemacht haben, werden gebeten, diesen zu motivieren, sich in die Bereitschaftsdienstbörse eintragen zu lassen oder sich bei der KVB über eine mögliche Kooperation alsPoolarzt zu informieren. Je umfassender das Angebot ist, desto besser können Vermittlungswünsche erfüllt werden.
Die Übermittlung eines Meldebogens für Bereitschaftsdienstvertretungen (per Fax oder Post) erfolgt zur Veröffentlichung des Meldebogens in der Online- Bereitschaftsdienstbörse der KVB und Speicherung der Daten bei der KVB.
Rechtsgrundlage für die Speicherung, Veröffentlichung und Übermittlung der Daten ist der Sicherstellungsauftrag der KVB gemäß § 75 SGB V i.V.m. § 285 Abs. 1 Nr. 2 SGB V und die Einwilligungserklärung des Praxisvertreters.
Mit dem Absenden eines "Meldebogen Bereitschaftsdienstvertretung" stimmen Sie einer Speicherung, Veröffentlichung und Weiterübermittlung der gesendeten Daten zu. Die Zustimmungserklärung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.Die Veröffentlichung der Daten erfolgt im Internet unter www.kvb.de/Praxis/Ärztlicher Bereitschaftsdienst/Bereitschaftsdienstbörse im geschlossenen Mitgliederbereich.
Die Daten des Meldebogens werden als vollständige Anzeige veröffentlicht und können von den Mitgliedern der KVB im geschützten Mitgliederbereich eingesehen werden. Wird die Einwilligung nicht erteilt, kann keine Veröffentlichung des Vertretungsangebotes erfolgen.
Bitte besonders beachten:
Meldebogen Bereitschaftsdienstvertretung
089 57093- 64991
Hinweise:
Der Zugang zum Mitgliederportal ist über KV-Ident Plus, KV-SafeNet oder die Telematikinfrastruktur (TI) möglich.
Der Internet Explorer wird nicht mehr unterstützt. Bitte nutzen Sie einen anderen aktuellen Browser.
Bitte wählen Sie den Zugangsweg.
KV-Ident Plus:
KV-SafeNet und Telematikinfrastruktur (TI):