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KVB-Berater beantworten Fragen zur
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Bereitschaftsdienst
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Alternative Versorgungsformen
Mit der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) ist ein neuer Versorgungsbereich entstanden. Die Grundidee: Patienten mit seltenen sowie schweren Erkrankungen werden von Spezialisten unterschiedlicher Fachrichtungen gemeinsam behandelt.
Die Versorgung erfolgt strukturiert und aufeinander abgestimmt. In den interdisziplinären Teams arbeiten sowohl niedergelassene Ärzte als auch Krankenhausärzte zusammen. Dabei gelten besondere Qualitätsanforderungen.
Patienten mit ausgewählten seltenen Lebererkrankungen können nach bestimmten Vorgaben ambulant spezialfachärztlich versorgt werden. Die entsprechenden Leistungen können seit Inkrafttreten des Beschlusses (August 2018) zu Lasten der GKV erbracht werden.
Anzeigeverfahren zur Teilnahme an der ASV "Ausgewählte seltene Lebererkrankungen"
Patienten mit chronisch entzündlichen Darmerkrankungen können nach bestimmten Vorgaben in Kliniken, MVZen und Praxen ambulant spezialfachärztlich versorgt werden. Die entsprechenden Leistungen können seit Inkrafttreten des Beschlusses (April 2022) zu Lasten der GKV erbracht werden.
Anzeigeverfahren zur Teilnahme an der ASV "Chronisch entzündliche Darmerkrankungen"
Patienten, die an gastrointestinalen Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle erkrankt sind, können nach bestimmten Vorgaben in Kliniken und Praxen ambulant spezialfachärztlich versorgt werden. Die entsprechenden Leistungen können seit Inkrafttreten des Beschlusses – erfolgte am 26. Juli 2014 – zu Lasten der GKV erbracht werden.
Anzeigeverfahren zur Teilnahme an der ASV "Gastrointestinale Tumoren"
Patienten, die an gynäkologischen Tumoren erkrankt sind, können nach bestimmten Vorgaben in Kliniken und Praxen ambulant spezialfachärztlich versorgt werden. Die entsprechenden Leistungen können seit Inkrafttreten des Beschlusses – erfolgte am 10. August 2016 – zu Lasten der GKV erbracht werden.
Anzeigeverfahren zur Teilnahme an der ASV "Gynäkologische Tumoren"
Patienten, die an Hämophilie erkrankt sind, können nach bestimmten Vorgaben in Kliniken, MVZen und Praxen ambulant spezialfachärztlich versorgt werden. Die entsprechenden Leistungen können ab Inkrafttreten des Beschlusses zu Lasten der GKV erbracht werden. Der Beschluss ist am 4. Juli 2019 in Kraft getreten.
Patienten, die an Hauttumoren erkrankt sind, können nach bestimmten Vorgaben in Kliniken, MVZen und Praxen ambulant spezialfachärztlich versorgt werden. Die entsprechenden Leistungen können seit Inkrafttreten des Beschlusses am 11. Mai 2019 zu Lasten der GKV erbracht werden.
Patienten, die an Knochen- und Weichteiltumoren erkrankt sind, können nach bestimmten Vorgaben in Kliniken, MVZen und Praxen ambulant spezialfachärztlich versorgt werden.
Die entsprechenden Leistungen können ab Inkrafttreten des Beschlusses zu Lasten der GKV erbracht werden. Der Beschluss tritt am Tag nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Patienten, die an Kopf- oder Hals-Tumoren erkrankt sind, können nach bestimmten Vorgaben in Kliniken, MVZen und Praxen ambulant spezialfachärztlich versorgt werden. Die entsprechenden Leistungen können seit Inkrafttreten des Beschlusses am 6. Mai 2021 zu Lasten der GKV erbracht werden.
Anzeigeverfahren zur Teilnahme an der ASV "Kopf- oder Hals-Tumoren"
Patienten mit Marfan-Syndrom können nach bestimmten Vorgaben ambulant spezialfachärztlich in Kliniken und Praxen versorgt werden. Die entsprechenden Leistungen können seit Inkrafttreten des Beschlusses - erfolgte am 30. Juni 2015 - zu Lasten der GKV erbracht werden.
Patienten mit Morbus Wilson können nach bestimmten Vorgaben ambulant spezialfachärztlich in Kliniken und Praxen versorgt werden. Die entsprechenden Leistungen können nach Inkrafttreten des Beschlusses am 12. Juni 2018 zu Lasten der GKV erbracht werden.
Patienten mit Mukoviszidose können nach bestimmten Vorgaben ambulant spezialfachärztlich in Kliniken und Praxen versorgt werden. Die entsprechenden Leistungen können seit Inkrafttreten des Beschlusses - erfolgte am 18. März 2017 - zu Lasten der GKV erbracht werden.
Patienten, die an Multiple Sklerose erkrankt sind, können nach bestimmten Vorgaben in Kliniken, MVZen und Praxen ambulant spezialfachärztlich versorgt werden.
Die entsprechenden Leistungen können ab Inkrafttreten des Beschlusses zu Lasten der GKV erbracht werden. Der Beschluss tritt am Tag nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Patienten mit neuromuskulären Erkrankungen können nach bestimmten Vorgaben in Kliniken, MVZen und Praxen ambulant spezialfachärztlich versorgt werden. Die entsprechenden Leistungen können seit Inkrafttreten des Beschlusses am 6. Mai 2021 zu Lasten der GKV erbracht werden.
Anzeigeverfahren zur Teilnahme an der ASV "Neuromuskuläre Erkrankungen"
Patienten mit Pulmonaler Hypertonie können nach bestimmten Vorgaben ambulant spezialfachärztlich in Kliniken und Praxen versorgt werden. Die entsprechenden Leistungen können seit Inkrafttreten des Beschlusses – erfolgte am 31. Mai 2016 – zu Lasten der GKV erbracht werden.
Anzeigeverfahren zur Teilnahme an der ASV "Pulmonale Hypertonie"
Patienten mit rheumatologischen Erkrankungen können künftig nach bestimmten Vorgaben ambulant spezialfachärztlich in Kliniken und Praxen versorgt werden. Die entsprechenden Leistungen können seit Inkrafttreten des Beschlusses am 19. April 2018 zu Lasten der GKV erbracht werden.
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat den am 15. Dezember 2016 gefassten Basis-Beschluss zur Behandlung von Patienten mit rheumatologischen Erkrankungen in der ASV knapp ein Jahr später um den noch ausstehenden Appendix ergänzt. Dieser listet die zum Behandlungsumfang gehörenden Leistungen auf. Erstmals dürfen Rheumatologen nun im Rahmen der ASV Leistungen des Speziallabors erbringen.
Anzeigeverfahren zur Teilnahme an der ASV "Rheumatologische Erkrankungen - Erwachsene"
Anzeigeverfahren zur Teilnahme an der ASV "Rheumatologische Erkrankungen - Kinder und Jugendliche"
Patienten, die an Sarkoidose erkrankt sind, können nach bestimmten Vorgaben in Kliniken, MVZen und Praxen ambulant spezialfachärztlich versorgt werden. Die entsprechenden Leistungen können seit Inkrafttreten des Beschlusses – erfolgte am 7. April 2020 – zu Lasten der GKV erbracht werden.
Patienten mit Tuberkulose oder atypischer Mykobakteriose können nach bestimmten Vorgaben ambulant spezialfachärztlich in Kliniken und Praxen versorgt werden. Die entsprechenden Leistungen können seit Inkrafttreten des Beschlusses zu Lasten der GKV erbracht werden. Der Beschluss ist am 24. April 2014 in Kraft getreten.
Patienten, die an Tumoren der Lunge und des Thorax erkrankt sind, können nach bestimmten Vorgaben in Kliniken, MVZen und Praxen ambulant spezialfachärztlich versorgt werden. Die entsprechenden Leistungen können seit Inkrafttreten des Beschlusses – erfolgte am 7. April 2020 – zu Lasten der GKV erbracht werden.
Anzeigeverfahren zur Teilnahme an der ASV "Tumoren der Lunge und des Thorax"
Patienten, die an Tumoren des Gehirns und der peripheren Nerven erkrankt sind, können nach bestimmten Vorgaben in Kliniken, MVZen und Praxen ambulant spezialfachärztlich versorgt werden. Die entsprechenden Leistungen können seit Inkrafttreten des Beschlusses (April 2022) zu Lasten der GKV erbracht werden.
Anzeigeverfahren zur Teilnahme an der ASV "Tumoren des Gehirns und der peripheren Nerven"
Patienten mit urologischen Tumoren können nach bestimmten Vorgaben in Kliniken und Praxen ambulant spezialfachärztlich versorgt werden. Die entsprechenden Leistungen können nun nach Inkrafttreten des Beschlusses am 26. April 2018 zu Lasten der GKV erbracht werden.
Anzeigeverfahren zur Teilnahme an der ASV "Urologische Tumoren"