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KVB-Berater beantworten Fragen zur
Online-Service für die Vermittlung von Praxen und Stellen in Bayern
Bereitschaftsdienst
Informationen, rechtliche Grundlagen und Antragsformulare, die für den Neubeginn bzw. eine veränderte Praxistätigkeit benötigt werden
Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie kostenfrei unter
116117
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Ihrer Region
- Terminservicestelle 116117
Terminvermittlung bei Fach-, Haus, Kinder- und Jugendärzten sowie Psychotherapeuten
- Koordinationsstelle Psychotherapie
Hilfe bei der Suche nach Haus- und Fachärzten mit der KVB-Arztsuche
Mo-Fr: 12:00-15:00 Uhr
ASV
Der Gesetzgeber hat dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) die Aufgabe übertragen, in einer Richtlinie die konkreten Spielregeln für die ASV zu definieren. Ein allgemeiner Teil der Richtlinie, der sogenannte Paragrafenteil, gibt den formalen Rahmen für den neuen Versorgungsbereich vor und regelt die Anforderungen an die ASV, die grundsätzlich für alle Indikationen gelten sollen.
Ergänzt wird der Paragrafenteil durch die sogenannte indikationsspezifischen Anlagen, in denen je Erkrankung sämtliche Anforderungen an die ASV wie z.B. die Teamzusammensetzung, der Behandlungsumfang und vieles mehr ganz konkret definiert ist.
Als Nächstes werden die jeweiligen Erkrankungen und hochspezialisierten Leistungen anhand der entsprechenden ICD-Codes konkret benannt und es werden der krankheitsspezifische Behandlungsumfang sowie die Anforderungen an Personal, Ausstattung und Qualitätssicherung bestimmt.
Die Anlagen werden sukzessive erarbeitet und dem G-BA-Plenum zur Beschlussfassung vorgelegt.
Erst nach Inkrafttreten der Erstfassung der Richtlinie und der ersten Anlagen kann die Teilnahme an der ASV beim erweiterten Landesausschuss angezeigt werden.