ASV

Teilnahme an der ASV

Bei der ASV-Teilnahme müssen neben den Vorgaben des G-BA zahlreiche weitere Aspekte berücksichtigt werden. Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zu den Schritten, die Sie bei der Teilnahme an der ASV berücksichtigen müssen.

Team bilden

Grundvoraussetzung für die Teilnahme an der ASV ist die Zusammenarbeit in einem interdisziplinären Team. Es besteht aus einer Teamleitung, einem Kernteam und Ärzten, die hinzugezogen werden können. Aus welchen Fachgruppen sich das Team zusammensetzen muss, beziehungsweise welche Qualifikationen von den Teammitgliedern gefordert werden, regelt die jeweilige Anlage zur ASV-Richtlinie.

Alle zukünftigen Änderungen des Teams müssen dem erweiterten Landesausschuss angezeigt werden. Dabei gelten besondere Fristen: Verlässt ein Mitglied das Team, muss dies dem Ausschuss innerhalb von sieben Werktagen mitgeteilt und innerhalb von sechs Monaten Ersatz gefunden werden, sonst erlischt die Berechtigung. In der Zwischenzeit muss eine Vertretung einspringen.

Teilnahmeanzeige beim erweiterten Landesausschuss

Steht das Team, folgt die Anzeige zur Teilnahme an der ASV beim erweiterten Landesausschuss (eLA). Das Gremium aus Vertretern von Ärzteschaft, Krankenkassen und Krankenhäusern prüft, ob die Ärzte die Zugangsvoraussetzungen zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung erfüllen. 

Alle Informationen zum Anzeigeverfahren finden Sie auf der Seite des Erweiterten Landesausschuss

Beantragung einer ASV-Teamnummer

Teilnehmer an der ASV benötigen neben der Genehmigung durch den erweiterten Landesausschuss eine ASV-Teamnummer. Diese dient zur Kennzeichnung der ASV-Leistungen in der Abrechnung. Die ASV-Teamnummer wird bundesweit einheitlich durch die "ASV-Servicestelle" vergeben.

Für die Ausgabe der Teamnummer benötigt die Servicestelle verschiedene Angaben zu den Teammitgliedern wie Name, Fachgebiet und Praxisadresse. Diese Daten können schnell und einfach online eingegeben oder per E-Mail an die Servicestelle übermittelt werden.

Hinweis "Institutionskennzeichen"
Vertragsärzte, die ihre ASV-Leistungen über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) abrechnen, benötigen das Institutionskennzeichen (IK) ihrer KV. Die neunstellige Nummer ist ein eindeutiges Merkmal für die Abrechnung und wird im Zahlungsverkehr angegeben. Das IK muss bei der ASV-Servicestelle angegeben werden, wenn der Teamleiter die ASV-Teamnummer beantragt.

Mehr Infos zum Institutionskennzeichen

 

Zur ASV-Servicestelle und dem Antragsformular für eine ASV-Team-Nummer

Vertrag für die Abrechnung schließen

Legen Sie  fest, wie Sie Ihre ASV-Leistungen abrechnen möchten. In der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung haben Sie dazu folgende Möglichkeiten:

  • über die KVB oder
  • direkt mit der Krankenkasse Ihres Patienten

Weitere Informationen zur Abrechnung der ASV-Leistungen und zur Beauftragung der KVB

Starten und Patienten informieren

  • Sobald Sie eine Berechtigung zur Teilnahme an der ASV erhalten haben, können Sie mit der Behandlung beginnen. Die ASV-Richtlinie sieht vor, dass Sie Ihre Patienten bei einem ersten Kontakt mit der ASV über diesen neuen Versorgungsbereich informieren. Dazu zählt auch, das behandelnde interdisziplinäre Team und dessen Leistungsspektrum vorzustellen.
  • Die Information des Patienten ist zu dokumentieren – Art und Weise ist nicht vorgegeben.
  • Ist die Behandlung abgeschlossen, erhält der Patient eine schriftliche Information über die Ergebnisse sowie das weitere Vorgehen.
Hinweis "Querinformation"
Informieren Sie auch den Vertragsarzt, der Ihnen den Patienten überwiesen hat, über die Aufnahme sowie den Abschluss der ASV.

Meldeverpflichtungen für ASV-Teilnehmer

Laut Gesetz ist jeder ASV-Teilnehmer verpflichtet, seine KV, die Krankenkassen und die Krankenhausgesellschaft über den Beginn und das Ende seiner ASV-Tätigkeit zu informieren. Dabei sind alle Mitglieder des Teams und der Tätigkeitsbereich in der ASV zu nennen. Außerdem sind diese Institutionen bei Vertretungen (Urlaub, Krankheit etc.) ab einer Woche zu informieren.

Sie können diese Meldungen formlos per Fax oder E-Mail unter Angabe folgender Informationen an die KVB übermitteln:

  • Name und (Praxis-) Anschrift des ASV-Teilnehmers
  • ASV-Teamnummer
  • ASV-Erkrankungs- und Leistungsbereich
  • Namentliche Benennung von Teamleitung und Mitgliedern des Kernteams, institutionelle oder namentliche Nennung von hinzuzuziehenden Fachärzten


Kontakt:

Für den Fall einer Abwesenheitsmeldung, einer Nachbenennung oder des Ausscheidens aus dem Team stehen auf der Internetseite des Erweiterten Landesausschusses  Formulare zur Verfügung.  Im "An"-Feld der Dokumente sind bereits die Adressen aller Institutionen, an die die Meldungen zu richten sind, hinterlegt. Sie müssen das Dokument nur einmal ausfüllen und die Adressen je über das Drop-Down-Feld auswählen, ausdrucken und unterschreiben.

Bei Vertretungen zu beachten: Die Vertretung muss nicht zwingend Teil des ASV-Teams sein, es ist jedoch sicherzustellen, dass die Vertretung die gleichen fachlichen Anforderungen und Qualifikationen erfüllen muss, wie der zu vertretende ASV-Teilnehmer.