DMP

Dokumentation in den DMP

Koordinierende Ärzte im DMP sind zur elektronischen Datenerfassung verpflichtet. Für die Übermittlung von Erst- und Folgedokumentationen an die DMP-Datenstelle Bayern können folgende Übertragungswege genutzt werden:

  • KVB-Mitgliederportal "Meine KVB" (Funktionen "Leistungen dokumentieren" und "Dateien einreichen")
  • der sichere Kommunikationskanal im SNK KV-Connect

 

Anbieterlisten

Die für die elektronische Dokumentation verwendeten Softwareprogramme zur Erfassung und Plausibilisierung der Daten müssen von der KBV zertifiziert sein. Hier finden Sie die Liste der zertifizierten Anbieter.

Zulassungslisten für den Praxiscomputereinsatz

Dokumentieren im Mitgliederportal "Meine KVB"

Im KVB-Mitgliederportal "Meine KVB" besteht die Möglichkeit, komfortabel DMP-Dokumentationen zu erstellen. Die Dokumentationsbögen entsprechen allen Vorgaben der DMP-Richtlinien. Durch die sinnvolle Gliederung der Datensätze in Themenblöcke und das übersichtliche Layout wird das Ausfüllen der Bögen leicht und nachvollziehbar.

Erstellen einer DMP-Dokumentation

  • Gehen Sie auf "Meine KVB" (Zugang siehe rechts oben) und klicken Sie auf die Kachel "Leistungen dokumentieren"
  • Füllen Sie die Bögen für Erst-/Folgedokumentation aus.
  • Nutzen Sie das "Zwischenspeichern" der Bögen, um fehlende Informationen später zu ergänzen.
  • Lassen Sie den Bogen vor dem Einreichen auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüfen.
  • Drucken Sie eine Voransicht des Bogens, um das Einverständnis des Patienten einzuholen.
  • Reichen Sie den Bogen zur Übermittlung an die Datenannahmestelle online ein.
  • Erzeugen Sie eine Druckversion des Bogens zum Ausdrucken für Ihre Patienten.

Ausfüllanleitungen

Daten und Fristen im Rahmen der DMP

Vergütung

Bitte reichen sie ihre Erst- und Folgedokumentationen bis spätestens zehn Tage nach Ende des Quartals bei der Arbeitsgemeinschaft DMP-Datenstelle Bayern ein. Idealerweise übermitteln Sie Ihre Dokumentationen sukzessive bereits während des Quartals, z.B. immer zum Monatsende. Nur dann ist eine zeitnahe Vergütung durch die KVB sichergestellt.

Grundsätzlich werden am zehnten Tag eines Quartals von der DMP-Datenstelle Bayern die validen Dokumentationen an die KVB geliefert. Es werden alle Daten berücksichtigt, die vor diesem Zeitpunkt valide sind. Somit gilt: Je früher die Dokumentationen übermittelt werden, desto sicherer ist, dass die technischen Prüfungen der DMP-Datenstelle Bayern zum Übermittlungszeitpunkt abgeschlossen sind und die Dokumentationen als "vergütungsfähig" an die KVB gemeldet werden können.

Verfristung

Erstdokumentationen müssen spätestens zehn Tage nach Ende des Dokumentationsquartals in der DMP-Datenstelle vorliegen. Nach dieser Frist stehen ein Quartal und sechs Wochen zur ggf. erforderlichen Korrektur der Erstdokumentationen zur Verfügung, andernfalls verfristen sie.

Folgedokumentationen müssen spätestens zehn Tage nach Ende des Dokumentationsquartals in der DMP-Datenstelle vorliegen. Nach dieser Frist stehen sechs Wochen zur ggf. erforderlichen Korrektur der Folgedokumentationen zur Verfügung, andernfalls verfristen sie.

Hinweis: Bitte beachten Sie dazu auch das Daten- und Fristenblatt und die Hinweise im Reminder, der Ihnen von der DMP-Datenstelle Bayern zweimal pro Quartal zugesandt wird.

Daten und Fristen

Entscheidungshilfen Erst-/Folgedokumentation

In allen DMP gibt es Erst- und Folgedokumentationen. Welche Dokumentationsart in welcher Situation richtig ist, zeigt Ihnen die folgende Übersicht:

Entscheidungshilfe Erst-/Folgedokumentation

Ins DMP Brustkrebs können Patientinnen vor bzw. ohne Brustoperation oder nach einer Brustoperation eingeschrieben werden. In beiden Fällen wird zunächst eine "normale" Erstdokumentation ausgefüllt. Wird im ersten Fall im Laufe der Behandlung eine Brustoperation durchgeführt, kann hier zusätzlich eine postoperative Erstdokumentation nach der präoperativen Einschreibung (pnp-ED) gemacht werden. Dies kann unabhängig davon geschehen, ob bereits Folgedokumentationen erstellt wurden.

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