DMP

Rechtsgrundlagen

Für die Teilnahme an den DMP und den Diabetesvereinbarungen in Bayern sind diverse vertragliche und rechtliche Grundlagen von Bedeutung.

DMP-Plattformvertrag

Zum 1. Juli 2021 ist ein neuer DMP-Plattformvertrag für die Indikationen Diabetes mellitus Typ 1, Diabetes mellitus Typ 2, Koronare Herzkrankheit, Asthma und COPD in Kraft getreten.

Alle Ärzte, die bereits am DMP-Vertrag teilnehmen, werden automatisch in den neuen Vertrag überführt. Eine erneute Teilnahmeerklärung ist nicht notwendig.

DMP-Plattformvertrag (gültig ab 1. Juli 2021)Access Key

DMP Asthma/COPD

DMP-Anforderungen-Richtlinien Anlage 9 (DMP Asthma) und Anlage 10 (DMP Asthma Dokumentation)

Die Anlagen 9 und 10 bilden die Rechtsgrundlage zur Durchführung des DMP Asthma. Hier sind u.a. die Versorgungsinhalte geregelt.

GBA-Beschluss vom 17.11.2017 zur Änderung zur Durchführung der DMP-Anforderungen-Richtlinie

Übersicht der Änderungen

FAQ Änderung der Leistungen zum 01.04.2019Access Key

DMP-Anforderungen-Richtlinien Anlage 11 (DMP COPD) und 12 (COPD Dokumentation)

Die Anlagen 11 und 12 bilden die rechtliche Grundlage zur Durchführung des DMP COPD. Hier sind u.a. die Versoprgungsinhalte geregelt.

GBA-Beschluss vom 21.07.2016 zur Änderung der DMP-Anforderungs-Richtlinie

Übersicht der Änderungen

Asthma/COPD-Schulung für LKK-Patienten

Die Vereinbarung über die Durchführung von Schulungs- und Gesprächsleistungen bei Patienten mit Asthma bronchiale oder chronisch obstruktiver Lungenerkrankung  wurde zwischen der KVB und dem Funktionellen Landesverband der Landwirtschaftlichen Krankenkassen und Pflegekassen in Bayern (LKK) geschlossen.

Vertrag Asthma/COPD SchulungenAccess Key

DMP Brustkrebs

Zum 1. Oktober  2018 ist ein neuer DMP-Brustkrebsvertrag mit der AOK, BKK, IKK classic, Knappschaft sowie dem vdek in Kraft getreten. Alle Ärzte, die bereits am "alten" DMP-Vertrag teilnehmen, werden automatisch in den neuen Vertrag überführt. Sie benötigen keine neue Teilnahmeerklärung.

Vertrag zum DMP BrustkrebsAccess Key (gültig ab 1. Oktober 2018)

DMP-Anforderungen-Richtlinie

Die DMP-Anforderungen-Richtlinie Anlage 3 (DMP Brustkrebs) und 4 (Brustkrebs-Dokumentation) bilden die rechtliche Grundlage zur Durchführung des DMP Brustkrebs. Hier sind u.a. die Versorgungsinhalte geregelt.

mehr Informationen

Übersicht Vertragsaktualisierung

Zusammenfassung der ÄnderungenAccess Key

 

 

DMP Diabetes mellitus Typ 1

DMP Diabetes mellitus Typ 2

DMP-Anforderungen-Richtlinie: Anlage 1 (DMP Diabetes mellitus Typ2)

Die Anlage 1 bildet die rechtliche Grundlage zur Durchführung des DMP Diabetes mellitus Typ 2. Hier sind u. a. die Versorgungsinhalte geregelt.

GBA-Beschluss vom 20.04.2017 zur Änderung der DMP-Anforderungs-Richtlinie

GBA-Beschluss vom 21.01.2016 zur Änderung der DMP-Anforderungs-Richtlinie


Einwilligungserklärung Telemedizinisches GesundheitscoachingAccess Key

 

DMP KHK

Anlage 5 der DMP-A-RL

Die Anlage 5 bildet die rechtliche Grundlage zur Durchführung des DMP Koronare Herzkrankheit (KHK). Hier sind u. a. die Versorgungsinhalte geregelt.

Anlage 5 der DMP-A-RL - Anforderungen an strukturierte Behandlungsprogramme für koronare Herzkrankheit (KHK) 

Aktualisierung DMP-Anforderungen für KHK-Patienten zum 01.04.2021

GBA-Beschluss

Anlage 5a der RSAV (Stand: 22.07.2009)

KHK-Schulung für LKK-Patienten

Die Vereinbarung über die Durchführung von Schulungs- und Trainingsmaßnahmen bei Patienten mit Koronarer Herzkrankheit (KHK) wurde zwischen der KVB und dem Funktionellen Landesverband der Landwirtschaftlichen Krankenkassen und Pflegekassen in Bayern (LKK) geschlossen.

Vertrag KHK-SchulungAccess Key

1. Nachtrag zum Vertrag – 13.02.09Access Key

Diabetesvereinbarungen

Die Diabetesvereinbarungen sind mit der AOK, BKK, Knappschaft, IKK, LKK und dem vdek abgeschlossen. Geregelt werden die Betreuung, Behandlung und Schulung von Patienten mit

  • Diabetes mellitus Typ 2 
  • Diabetes mellitus Typ 1 
  • Gestationsdiabetes

Diabetesvereinbarung mit AOKAccess Key

Diabetesvereinbarung mit BKK/KnappschaftAccess Key

Diabetesvereinbarung mit IKKAccess Key

Diabetesvereinbarung mit LKKAccess Key

Diabetesvereinbarung mit vdekAccess Key

Wehrbereichsverwaltung Ost

Die KVB schloss mit Wirkung ab 1. Januar 2009 mit der Wehrbereichsverwaltung (WBV) Ost einen Vertrag über die ärztliche Versorgung von Soldaten der Bundeswehr auf Grundlage des § 75 Abs. 3 SGB V. Spezielle Leistungen, u.a. Schulungs- und Gesprächsleistungen, aus dem Vertrag zur Durchführung der strukturierten Behandlungsprogramme (DMP) nach § 137f SGB V Diabetes mellitus Typ 1, Diabetes mellitus Typ 2, Koronare Herzkrankheit und Asthma/COPD sowie aus der Diabetesvereinbarung nach § 43 SGB V können jetzt für Soldaten der Bundeswehr durchgeführt und abgerechnet werden.

Diabetesvereinbarung mit WBVAccess Key

Postbeamtenkrankenkasse (Mitgliedergruppe A)

Arbeitsgemeinschaft DMP Bayern

Mit der vorliegenden Vereinbarung bilden die Vertragspartner eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) nach §219 Abs. 2 SGB V in Verbindung mit §28f Abs. 2 Ziff. 1 Risikostrukturausgleichsverordnung (RSAV). Die Arbeitsgemeinschaft hat unter anderem die Aufgabe, die Versichertendaten auf den bei ihr eingehenden Datensätzen zu pseudonymisieren und diese Datensätze dann an die KVB und die Gemeinsame Einrichtung nur für die Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben im Rahmen der Qualitätssicherung weiterzuleiten.

ARGE-Vertrag (DMP)Access Key

ARGE-Vertrag (DMP Brustkrebs)Access Key

Gemeinsame Einrichtung DMP Bayern

Zweck der Gemeinsamen Einrichtung DMP Bayern ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens sowie die Förderung von Wissenschaft und Forschung. Dieser Zweck wird vorrangig durch die Qualitätssicherung und die Bereitstellung der Daten zur Evaluation strukturierter Behandlungsprogramme für chronische Erkrankungen im Sinne des §137f SGB V erfüllt.

Vertrag Gemeinsame Einrichtung (DMP)Access Key

Vertrag Gemeinsame Einrichtung (DMP Brustkrebs)Access Key

Risikostruktur-Ausgleichsverordnung (RSAV)

Neben § 137 f SGB V ist die Risikostrukturausgleichsverordnung (RSAV) wesentliche gesetzliche Grundlage für Disease Management Programme. Der Gesetzgeber verabschiedet zudem in Anlagen erfasste Änderungsverordnungen, um die verschiedenen DMP-Indikationen zu berücksichtigen. Diese Anlagen definieren indikationsspezifische medizinische Versorgungsinhalte und die Datensatzbeschreibung für die entsprechende DMP-Dokumentation.

Übersicht der Rechtsverordnungen zur RSAV-Änderung