Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 19.03.2024 12:20 Uhr

Praxisnetze in Bayern

Ärzte- bzw. Praxisnetze sind regionale oder lokale Verbünde von Arztpraxen zur besseren und geregelteren Zusammenarbeit in der Patientenversorgung.

Sie haben sich folgende Ziele gesetzt:

  • Verbesserung der Kommunikation der Ärzte untereinander
  • Optimierung der Versorgung von Patienten im Netz
  • Kooperation mit anderen Akteuren im Gesundheitswesen wie Krankenhäuser, Apotheken
  • Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Ärzte

Besonders förderungswürdige Praxisnetze können sich auf Antrag und nach Prüfung der Anerkennungsvoraussetzungen von der KVB auf drei unterschiedlichen Stufen (Basis, Stufe I, Stufe II) anerkennen lassen.

Grundlage ist die Richtlinie der KVB zur Anerkennung von Praxisnetzen gemäß §87b Abs. 4 SGB V.

Vor Antragsstellung muss eine Meldung an die "Meldestelle Praxisnetze" erfolgen, die die Praxisnetze bei den weiteren Schritten unterstützt und die Antragsunterlagen zur Verfügung stellt.

Bitte beachten:

Für die Bearbeitung der Anerkennungsanträge fallen Gebühren an.

Drei Anerkennungsstufen
Verpflichtung der Anzeige von Änderungen

Anerkennungsstufe

Gebühr

Basis-Stufe

950 €

Stufe I

950 €

Stufe II

950 €

Basis-Stufe + Stufe I

1600 €

Stufe I + Stufe II

1600 €

Basis-Stufe + Stufe I + Stufe II

2200 €

Die KVB fördert Projekte anerkannter Praxisnetze über den Strukturfonds:

  1. Für einen "besonderen Beitrag zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung" können 40.000 Euro gewährt werden.
  2. Für einen "besonderen Versorgungsbeitrag im Bereich der Methadonsubstitution" können 100.000 Euro gewährt werden.

 

mehr Informationen zu den Fördermaßnahmen der KVB

Ärzte, die Mitglied in einem anerkannten Praxisnetz sind, erhalten einen "Netzaufschlag" auf Grundlage des § 87b Abs. 2 SGB V in Form einer Erhöhung der Obergrenze (RLV + QZV) in Höhe von 200 € pro Quartal (Erhöhung zum 1. Januar 2024) unter Berücksichtigung des Tätigkeitsumfanges (geregelt im Honorarverteilungsmaßstab).

Die KVB stellt hierfür insgesamt 400.000 € pro Quartal zur Verfügung.

Die KVB-Richtlinie zur Anerkennung von Praxisnetzen regelt das Anerkennungsverfahren besonders förderungswürdiger Praxisnetze gemäß § 87b Abs. 4 SGB V und basiert auf der KBV-Rahmenvorgabe dazu.

Services für Praxisnetze

Ihre erste Anlaufstelle für Anerkennungsfragen

089 57093-40750

praxisnetze(at)kvb.de

Erfahrene Beraterinnen und Berater der KVB (s.u.) kennen die Versorgungssituation in der Region eines Praxisnetzes. Sie stehen den Praxisnetz-Beteiligten bei Fragen oder Beratungsbedarf gerne zur Verfügung.

 

München: Stephan Haniffa

bc-muenchen(at)kvb.de

 

Oberbayern: Jessica Lampl

bc-oberbayern(at)kvb.de

 

Oberfranken: Lukas Schader

bc-bayreuth(at)kvb.de

 

Mittelfranken: Eva Funke

bc-nuernberg(at)kvb.de

 

Unterfranken: Michael Öffner

bc-wuerzburg(at)kvb.de

 

Oberpfalz: Franz Ferstl

bc-regensburg(at)kvb.de

 

Niederbayern: Veronika Simmel

bc-straubing(at)kvb.de

 

Schwaben: Michael Geltz

bc-augsburg(at)kvb.de

 

mehr Informationen zur Mitgliederberatung der KVB

Die KVB betreut Praxisnetze in allen Belangen rund um das Selektivvertragsgeschäft. Insofern ist die KVB auch die richtige Anlaufstelle für Praxisnetze, die einen Zusatzvertrag abschließen oder einen bestehenden Vertrag abrechnen lassen möchten.

mehr Informationen zum Abrechnungsservice Zusatzverträge der KVB

Mitgliederportal "Meine KVB"

Über das KVB-Mitgliederportal können Sie in Ihrer Praxis und von außerhalb verschiedene Online-Services der KVB nutzen.