Praxisnetze

Anerkennung, Förderung, Vergütung und Service durch die KVB

Neben der Anerkennung auf drei unterschiedlichen Stufen auf Grundlage der Richtlinie der KVB gemäß  87b Abs. 4 SGB V zur Anerkennung von Praxisnetze, der Förderung durch den Strukturfonds und der Vergütung durch den HVM bietet die KVB zusätzlich auch besondere Dienstleitungen für bayerische Praxisnetze an.

Übersicht Anerkennungsverfahren

Antragstellung

Lassen Sie sich als Praxisnetz bei der Meldestelle der KVB erfassen und beantragen Sie die Anerkennung.

  Praxisnetze@kvb.de

 089 57093-40750.

 

Basis-Stufe

Die Basis-Stufe ist die Voraussetzung, um für weitere Stufen anerkannt zu werden.

Stufe I

Die Stufe I ist die nächst höhere Anerkennungsstufe für Praxisnetze und die Voraussetzung für die Anerkennung auf die Stufe II

 

Stufe II

Die Stufe II stellt die höchste Stufe im Rahmen des Anerkennungsprozesses für Praxisnetze dar. Folgende Unterlagen stehen hier in Kürze zur Verfügung.

Kosten

Die Bearbeitung der Anerkennungsanträge und die damit verbundene Nachweisprüfung sind sehr aufwändig. Für die Antragsbearbeitung gilt einegestaffelte Gebührenordnung. Die Gebühren sind unabhängig vom Ergebnis und mit Zugang des Bescheids (Anerkennung oder Ablehnung) zur Zahlung fällig.

AnerkennungsstufeGebühr
Basis-Stufe950 €
Stufe I950 €
Stufe II950 €
Basis-Stufe + Stufe I1600 €
Stufe I + Stufe II1600 €
Basis-Stufe + Stufe I + Stufe II2200 €

Förderung und Vergütung

Förderung durch den Strukturfonds

Die KVB fördert Projekte anerkannter Praxisnetze.

  • Im Bereich "Besonderer Beitrag zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung" können 40.000 Euro gewährt werden.
  • Im Bereich "Besonderer Versorgungsbeitrag im Bereich der Methadonsubstitution" können 100.000 Euro gewährt werden.

mehr Informationen

Vergütung durch den HVM

Seit dem 1. Januar 2016 erhält jeder Arzt, der Teilnehmer in einem anerkannten Praxisnetz ist, einen sogenannten Netzaufschlag in Form einer Erhöhung der Obergrenze in Höhe von 125 € pro Quartal, unter Berücksichtigung des Teilnahmeumfanges.

Ab dem 1. Januar 2017 stellt die KVB insgesamt hierfür 400.000 € pro Quartal zur Verfügung. Sollte die Anzahl der Netzärzte so ansteigen, dass die Summe der Netzaufschläge ein rechnerisches Volumen von 400.000 € pro Quartal übersteigt, ist eine Quotierung des Aufschlags vorgesehen. Der Netzaufschlag wird automatisch von der KVB zugesetzt, für Netzpraxen entsteht somit kein zusätzlicher bürokratischer Aufwand.

Bitte beachten Sie, dass die HVM-Vergütungsregelung nur bei einer rechtzeitig vorliegenden und aktuellen Liste der ärztlichen Netzmitglieder pro Quartal umgesetzt werden kann. Bitte reichen Sie Ihre Netzmitgliederlisten jeweils vor Ende des jeweiligen Quartals per E-Mail an praxisnetze(at)kvb.de ein. Bitte verschlüsseln Sie die Daten, um einen unbefugten Zugriff durch Dritte auszuschließen.

Vorgehensweise:

  1. Speichern Sie die Netzmitgliederliste auf Ihrem eigenen Computer in einem Dateiordner.
  2. Komprimieren und verschlüsseln Sie den Dateiordner im Format AES 256bit zum Beispiel mit der frei verfügbaren und kostenlos erhältlichen Software 7-Zip.
  3. Das Passwort zum Verschlüsseln des Dateiordners erfragen Sie bitte telefonisch bei der KVB-Praxisnetzhotline unter  089 57093-40750.
  4. Mailen Sie die komprimierten und verschlüsselten Dateiordner an Praxisnetze(at)kvb.de.

Hinweis: Die KVB übernimmt keine Haftung für Fehler in der Datenübermittlung.

Netzmitgliederliste

Service für bayerische Praxisnetze

Beratungstermin vereinbaren

Bei Fragen zum Thema Anerkennung, Förderung oder Vergütung besteht die Möglichkeit, einen Beratungstermin mit einem KVB-Experten zu vereinbaren. Der Termin kann entweder in der KVB oder vor Ort in einer Einrichtung des Praxisnetzes stattfinden.

Kontakt:

089 57093-40750
E-Mail schreiben

Ihre Vertragsideen sind gefragt

Sie haben eine Idee, wie die Qualität von Leistungen der ambulanten ärztlichen Versorgung nachweisbar gesichert und vorhandene Einsparpotentiale genutzt werden können? Dann sprechen Sie mit uns über Ihr Konzept.

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Abrechnungsservice Zusatzverträge

Die KVB betreut Praxisnetze in allen Belangen rund um das Selektivvertragsgeschäft. Unser Abrechnungsservice Zusatzverträge ist für Praxisnetze, die einen Zusatzvertrag abschließen oder einen bestehenden Vertrag abrechnen lassen möchten, die richtige Anlaufstelle.

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