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KVB-Berater beantworten Fragen zur
Online-Service für die Vermittlung von Praxen und Stellen in Bayern
Bereitschaftsdienst
Informationen, rechtliche Grundlagen und Antragsformulare, die für den Neubeginn bzw. eine veränderte Praxistätigkeit benötigt werden
Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie kostenfrei unter
116117
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Ihrer Region
- Terminservicestelle 116117
Terminvermittlung bei Fach-, Haus, Kinder- und Jugendärzten sowie Psychotherapeuten
- Koordinationsstelle Psychotherapie
Hilfe bei der Suche nach Haus- und Fachärzten mit der KVB-Arztsuche
Mo-Fr: 12:00-15:00 Uhr
Praxisnetze
Neben der Anerkennung auf drei unterschiedlichen Stufen auf Grundlage der Richtlinie der KVB gemäß 87b Abs. 4 SGB V zur Anerkennung von Praxisnetze, der Förderung durch den Strukturfonds und der Vergütung durch den HVM bietet die KVB zusätzlich auch besondere Dienstleitungen für bayerische Praxisnetze an.
Lassen Sie sich als Praxisnetz bei der Meldestelle der KVB erfassen und beantragen Sie die Anerkennung.
089 57093-40750.
Die Basis-Stufe ist die Voraussetzung, um für weitere Stufen anerkannt zu werden.
Die Stufe I ist die nächst höhere Anerkennungsstufe für Praxisnetze und die Voraussetzung für die Anerkennung auf die Stufe II
Die Stufe II stellt die höchste Stufe im Rahmen des Anerkennungsprozesses für Praxisnetze dar. Folgende Unterlagen stehen hier in Kürze zur Verfügung.
Die Bearbeitung der Anerkennungsanträge und die damit verbundene Nachweisprüfung sind sehr aufwändig. Für die Antragsbearbeitung gilt einegestaffelte Gebührenordnung. Die Gebühren sind unabhängig vom Ergebnis und mit Zugang des Bescheids (Anerkennung oder Ablehnung) zur Zahlung fällig.
Anerkennungsstufe | Gebühr |
---|---|
Basis-Stufe | 950 € |
Stufe I | 950 € |
Stufe II | 950 € |
Basis-Stufe + Stufe I | 1600 € |
Stufe I + Stufe II | 1600 € |
Basis-Stufe + Stufe I + Stufe II | 2200 € |
Die KVB fördert Projekte anerkannter Praxisnetze.
Seit dem 1. Januar 2016 erhält jeder Arzt, der Teilnehmer in einem anerkannten Praxisnetz ist, einen sogenannten Netzaufschlag in Form einer Erhöhung der Obergrenze in Höhe von 125 € pro Quartal, unter Berücksichtigung des Teilnahmeumfanges.
Ab dem 1. Januar 2017 stellt die KVB insgesamt hierfür 400.000 € pro Quartal zur Verfügung. Sollte die Anzahl der Netzärzte so ansteigen, dass die Summe der Netzaufschläge ein rechnerisches Volumen von 400.000 € pro Quartal übersteigt, ist eine Quotierung des Aufschlags vorgesehen. Der Netzaufschlag wird automatisch von der KVB zugesetzt, für Netzpraxen entsteht somit kein zusätzlicher bürokratischer Aufwand.
Bitte beachten Sie, dass die HVM-Vergütungsregelung nur bei einer rechtzeitig vorliegenden und aktuellen Liste der ärztlichen Netzmitglieder pro Quartal umgesetzt werden kann. Bitte reichen Sie Ihre Netzmitgliederlisten jeweils vor Ende des jeweiligen Quartals per E-Mail an praxisnetze(at)kvb.de ein. Bitte verschlüsseln Sie die Daten, um einen unbefugten Zugriff durch Dritte auszuschließen.
Vorgehensweise:
Hinweis: Die KVB übernimmt keine Haftung für Fehler in der Datenübermittlung.
Bei Fragen zum Thema Anerkennung, Förderung oder Vergütung besteht die Möglichkeit, einen Beratungstermin mit einem KVB-Experten zu vereinbaren. Der Termin kann entweder in der KVB oder vor Ort in einer Einrichtung des Praxisnetzes stattfinden.
Kontakt:
089 57093-40750
E-Mail schreiben
Sie haben eine Idee, wie die Qualität von Leistungen der ambulanten ärztlichen Versorgung nachweisbar gesichert und vorhandene Einsparpotentiale genutzt werden können? Dann sprechen Sie mit uns über Ihr Konzept.
Die KVB betreut Praxisnetze in allen Belangen rund um das Selektivvertragsgeschäft. Unser Abrechnungsservice Zusatzverträge ist für Praxisnetze, die einen Zusatzvertrag abschließen oder einen bestehenden Vertrag abrechnen lassen möchten, die richtige Anlaufstelle.