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KVB-Berater beantworten Fragen zur
Online-Service für die Vermittlung von Praxen und Stellen in Bayern
Bereitschaftsdienst
Informationen, rechtliche Grundlagen und Antragsformulare, die für den Neubeginn bzw. eine veränderte Praxistätigkeit benötigt werden
Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie kostenfrei unter
116117
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Ihrer Region
- Terminservicestelle 116117
Terminvermittlung bei Fach-, Haus, Kinder- und Jugendärzten sowie Psychotherapeuten
- Koordinationsstelle Psychotherapie
Hilfe bei der Suche nach Haus- und Fachärzten mit der KVB-Arztsuche
Mo-Fr: 12:00-15:00 Uhr
Finanzielle Fördermöglichkeiten
Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen prüft zweimal jährlich die Versorgungssituation in Bayern und stellt dabei Versorgungsdefizite fest.
Um diesen entgegenzuwirken, beschließt der KVB-Vorstand planungsbereichsbezogene Förderprogramme mit mehreren finanziellen Förderungen. Damit soll die Attraktivität von ärztlichen und psychotherapeutischen Niederlassungen gesteigert sowie die Versorgungssituation vor Ort stabilisiert werden.
Die in den planungsbereichsbezogenen Förderprogrammen berücksichtigten Fördermaßnahmen finden Sie im Anhang 1 der zum 1. Januar 2022 neugefassten "Sicherstellungsrichtlinie - Strukturfonds" (siehe rechts).
Zuschuss für die Beschäftigung einer Assistentin
FAQ Zuschuss für die Beschäftigung einer Assistentin
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Beschäftigung einer Assistentin*
*einer hausärztlichen Versorgungsassistentin/ Präventionsassistentin in der Kinder- und Jugendmedizin/ nicht-ärztlichen Praxisassistentin
Übersicht Hausärztliche Versorgung (wird aktualisiert)
Förderprogramm für Hausärzte in Bad Brückenau
Fördermaßnahmen:
Förderprogramm für Hausärzte in Bad Königshofen
Fördermaßnahmen:
Förderprogramm für Hausärzte in Coburg
Fördermaßnahmen:
Förderprogramm für Hausärzte in Dingolfing
Fördermaßnahmen:
Förderprogramm für Hausärzte in Dinkelsbühl
Fördermaßnahmen:
Förderprogramm für Hausärzte in Donauwörth-Nord
Fördermaßnahmen:
Förderprogramm für Hausärzte in Eichstätt
Fördermaßnahmen:
Förderprogramm für Hausärzte in Gerolzhofen
Fördermaßnahmen:
Förderprogramm für Hausärzte in Kronach Süd
Fördermaßnahmen:
Förderprogramm für Hausärzte in Landau
Fördermaßnahmen:
Förderprogramm für Hausärzte in Lauingen
Fördermaßnahmen:
Förderprogramm für Hausärzte in Lohr am Main
Fördermaßnahmen:
Förderprogramm für Hausärzte in Moosburg
Fördermaßnahmen:
Förderprogramm für Hausärzte in Neustadt
Fördermaßnahmen:
Förderprogramm für Hausärzte in Speichersdorf
Fördermaßnahmen:
Förderprogramm für Hausärzte in Wassertrüdingen
Fördermaßnahmen:
Förderprogramm für Hausärzte in Wiesenfelden
Fördermaßnahmen:
Förderprogramm für Hausärzte in Wunsiedel/Marktredwitz
Fördermaßnahmen:
Übersicht Allgemeine fachärztliche Versorgung (wird aktualisiert)
Förderprogramm für Hautärzte in Cham
Fördermaßnahmen:
Förderprogramm für Hautärzte in Dingolfing-Landau
Fördermaßnahmen:
Förderprogramm für Nervenärzte in Donau-Ries
Fördermaßnahmen:
Förderprogramm für Augenärzte in Kitzingen
Fördermaßnahmen:
Förderprogramm für Augenärzte in Kronach
Fördermaßnahmen:
Förderprogramm für HNO-Ärzte in Kronach
Fördermaßnahmen:
Förderprogramm für Nervenärzte in Kronach
Fördermaßnahmen:
Förderprogramm für Augenärzte in Lichtenfels
Fördermaßnahmen:
Förderprogramm für HNO-Ärzte in Lichtenfels
Fördermaßnahmen:
Förderprogramm für HNO-Ärzte im Landkreis Main-Spessart
Fördermaßnahmen:
Förderprogramm für Hautärzte in Regen
Fördermaßnahmen:
Förderprogramm für Kinder- und Jugendärzte in Regen
Fördermaßnahmen:
Förderprogramm für Nervenärzte in Rhön-Grabfeld
Fördermaßnahmen:
Förderprogramm für HNO-Ärzte in Tirschenreuth
Fördermaßnahmen:
Förderprogramm für Hautärzte in Weißenburg-Gunzenhausen
Fördermaßnahmen:
Förderprogramm für Hautärzte in Wunsiedel
Fördermaßnahmen:
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der jeweiligen Fördermaßnahme besteht nicht. Die KVB entscheidet über einen Antrag auf Gewährung einer Fördermaßnahme nach pflichtgemäßem Ermessen. Eine Förderung kann nur erfolgen, soweit die für das Förderprogramm zur Verfügung gestellten Finanzmittel nicht ausgeschöpft sind und das Förderziel noch nicht anderweitig erreicht worden ist. Sofern die nach dem planungsbereichsbezogenen Förderprogramm zur Verfügung stehenden Finanzmittel nicht ausreichen, um alle fristgerecht und vollständig eingegangenen Anträge zu bewilligen, besteht ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Auswahlentscheidung.
Bewerberauswahlkriterien
Konnte unter Anwendung der jeweils zu berücksichtigenden Auswahlkriterien aufgrund Gleichrangigkeit der Antragsteller keine Auswahlentscheidung zugunsten des einen oder anderen Antragstellers getroffen werden, werden die Fördermittel, soweit diese noch verfügbar sind, zu jeweils gleichen Anteilen auf die gleichrangigen Antragsteller verteilt.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist gestellte Förderanträge können berücksichtigt werden, sofern nach Ablauf der Bewerbungsfrist Fördermittel, die für das jeweilige planungsbereichsbezogene Förderprogramm eingestellt wurden, noch vorhanden sind. In diesem Fall ist maßgeblich für eine etwaige Bewilligung nachträglich eingehender Förderanträge der Zeitpunkt, zu dem der Antrag vollständig bei der KVB eingegangen ist und die jeweiligen Förderungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Der Förderempfänger ist zur Rückzahlung der gewährten finanziellen Zuwendung verpflichtet, sollte dieser gegen die Fördervoraussetzungen der Fördermaßnahme verstoßen.
Telefonische Beratung
Persönliche Beratung
Schriftliche Fachfragen
Sicherstellungsrichtlinie - Strukturfonds (Förderungen seit 01.01.2022)
KVB-Sicherstellungsrichtlinie (Förderungen bis 31.12.2021)