Finanzielle Fördermöglichkeiten

Regionale finanzielle Förderungen

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen prüft zweimal jährlich die Versorgungssituation in Bayern und stellt dabei Versorgungsdefizite fest.

Um diesen entgegenzuwirken, beschließt der KVB-Vorstand planungsbereichsbezogene Förderprogramme mit mehreren finanziellen Förderungen. Damit soll die Attraktivität von ärztlichen und psychotherapeutischen Niederlassungen gesteigert sowie die Versorgungssituation vor Ort stabilisiert werden.

Die in den planungsbereichsbezogenen Förderprogrammen berücksichtigten Fördermaßnahmen finden Sie im Anhang 1 der zum 1. Januar 2022 neugefassten "Sicherstellungsrichtlinie - Strukturfonds" (siehe rechts).

 

Fördermaßnahmen (Infos und Anträge)

Niederlassung

Praxisaufbauförderung

Errichtung einer Zweigpraxis

Beschäftigung eines angestellten Arztes/Psychotherapeuten

Investitionskosten im Rahmen der Anstellung

Beschäftigung einer Assistentin

Zuschuss für die Beschäftigung einer Assistentin

FAQ Zuschuss für die Beschäftigung einer Assistentin

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Beschäftigung einer Assistentin*

*einer hausärztlichen Versorgungsassistentin/ Präventionsassistentin in der Kinder- und Jugendmedizin/ nicht-ärztlichen Praxisassistentin

Fortführung einer Praxis über das 63. Lebensjahr hinaus

Beschäftigung Weiterbildungsassistent/Psychotherapeut in Ausbildung

Hausarzt-Förderprogramme

Übersicht Hausärztliche Versorgung

Ansbach Nord | Hausärzte +++ neu +++

Förderprogramm für Hausärzte in Ansbach Nord

Fördermaßnahmen:

  • Zuschuss zur Niederlassung bzw. Praxisnachbesetzung bis zu 112.500 Euro
  • Praxisaufbauförderung
  • Zuschuss zur Errichtung einer Zweigpraxis biszu 28.125 Euro
  • Zuschuss zur Anstellung eines Hausarztes bis zu 5.000 Euro/Quartal
  • Zuschuss zu den Investitionskosten im Rahmen der Anstellung eines Hausarztes bis zu 18.750 Euro
  • Zuschuss zur Beschäftigung einer Assistentin bis zu 1.500 Euro
  • Zuschuss zur Fortführung der Praxis über das 63. Lebensjahr bis zu 4.500 Euro/Quartal

Bad Brückenau | Hausärzte

Förderprogramm für Hausärzte in Bad Brückenau

Fördermaßnahmen:

  • Zuschuss zur Niederlassung bzw. Praxisnachbesetzung bis zu 60.000 Euro
  • Zuschuss zur Errichtung einer Zweigpraxis bis zu 15.000 Euro
  • Zuschuss zur Anstellung eines Hausarztes bis zu 4.000 Euro/Quartal
  • Zuschuss zu den Investitionskosten im Rahmen der Anstellung eines Hausarztes bis zu 15.000 Euro
  • Zuschuss zur Beschäftigung einer Assistentin bis zu 1.500 Euro
  • Zuschuss zur Fortführung der Praxis über das 63. Lebensjahr bis zu 4.500 Euro/Quartal

Bad Königshofen | Hausärzte

Förderprogramm für Hausärzte in Bad Königshofen

Fördermaßnahmen:

  • Zuschuss zur Niederlassung bzw. Praxisnachbesetzung bis zu 60.000 Euro
  • Zuschuss zur Errichtung einer Zweigpraxis bis zu 15.000 Euro
  • Zuschuss zur Anstellung eines Hausarztes bis zu 4.000 Euro/Quartal
  • Zuschuss zu den Investitionskosten im Rahmen der Anstellung eines Hausarztes bis zu 15.000 Euro
  • Zuschuss zur Beschäftigung einer Assistentin bis zu 1.500 Euro
  • Zuschuss zur Fortführung der Praxis über das 63. Lebensjahr bis zu 4.500 Euro/Quartal

Coburg | Hausärzte

Förderprogramm für Hausärzte in Coburg

Fördermaßnahmen:

  • Zuschuss zur Niederlassung bzw. Praxisnachbesetzung bis zu 60.000 Euro
  • Zuschuss zur Errichtung einer Zweigpraxis bis zu 15.000 Euro
  • Zuschuss zur Anstellung eines Hausarztes bis zu 4.000 Euro/Quartal
  • Zuschuss zu den Investitionskosten im Rahmen der Anstellung eines Hausarztes bis zu 15.000 Euro
  • Zuschuss zur Beschäftigung einer Assistentin bis zu 1.500 Euro
  • Zuschuss zur Fortführung der Praxis über das 63. Lebensjahr bis zu 4.500 Euro/Quartal

Dinkelsbühl | Hausärzte

Förderprogramm für Hausärzte in Dinkelsbühl

Fördermaßnahmen:

  • Zuschuss zur Niederlassung bzw. Praxisnachbesetzung bis zu 60.000 Euro
  • Zuschuss zur Errichtung einer Zweigpraxis bis zu 15.000 Euro
  • Zuschuss zur Anstellung eines Hausarztes bis zu 4.000 Euro/Quartal
  • Zuschuss zu den Investitionskosten im Rahmen der Anstellung eines Hausarztes bis zu 15.000 Euro
  • Zuschuss zur Beschäftigung einer Assistentin bis zu 1.500 Euro
  • Zuschuss zur Fortführung der Praxis über das 63. Lebensjahr bis zu 4.500 Euro/Quartal

Donauwörth-Nord | Hausärzte

Förderprogramm für Hausärzte in Donauwörth-Nord

Fördermaßnahmen:

  • Zuschuss zur Niederlassung bzw. Praxisnachbesetzung bis zu 112.500 Euro
  • Praxisaufbauförderung
  • Zuschuss zur Errichtung einer Zweigpraxis bis zu 28.125 Euro
  • Zuschuss zur Anstellung eines Hausarztes bis zu 5.000 Euro/Quartal
  • Zuschuss zu den Investitionskosten im Rahmen der Anstellung eines Hausarztes bis zu 18.750 Euro
  • Zuschuss zur Beschäftigung einer Assistentin bis zu 1.500 Euro
  • Zuschuss zur Fortführung der Praxis über das 63. Lebensjahr bis zu 4.500 Euro/Quartal

Eichstätt | Hausärzte

Förderprogramm für Hausärzte in Eichstätt

Fördermaßnahmen:

  • Zuschuss zur Niederlassung bzw. Praxisnachbesetzung bis zu 60.000 Euro
  • Zuschuss zur Errichtung einer Zweigpraxis bis zu 15.000 Euro
  • Zuschuss zur Anstellung eines Hausarztes bis zu 4.000 Euro/Quartal
  • Zuschuss zu den Investitionskosten im Rahmen der Anstellung eines Hausarztes bis zu 15.000 Euro
  • Zuschuss zur Beschäftigung einer Assistentin bis zu 1.500 Euro
  • Zuschuss zur Fortführung der Praxis über das 63. Lebensjahr bis zu 4.500 Euro/Quartal

Gerolzhofen | Hausärzte

Förderprogramm für Hausärzte in Gerolzhofen

Fördermaßnahmen:

  • Zuschuss zur Niederlassung bzw. Praxisnachbesetzung bis zu 60.000 Euro
  • Zuschuss zur Errichtung einer Zweigpraxis bis zu 15.000 Euro
  • Zuschuss zur Anstellung eines Hausarztes bis zu 4.000 Euro/Quartal
  • Zuschuss zu den Investitionskosten im Rahmen der Anstellung eines Hausarztes bis zu 15.000 Euro
  • Zuschuss zur Beschäftigung einer Assistentin bis zu 1.500 Euro
  • Zuschuss zur Fortführung der Praxis über das 63. Lebensjahr bis zu 4.500 Euro/Quartal

Kronach Nord | Hausärzte

Förderprogramm für Hausärzte in Kronach Nord

Fördermaßnahmen:

  • Zuschuss zur Niederlassung bzw. Praxisnachbesetzung bis zu 60.000 Euro
  • Zuschuss zur Errichtung einer Zweigpraxis bis zu 15.000 Euro
  • Zuschuss zur Anstellung eines Hausarztes bis zu 4.000 Euro/Quartal
  • Zuschuss zu den Investitionskosten im Rahmen der Anstellung eines Hausarztes bis zu 15.000 Euro
  • Zuschuss zur Beschäftigung einer Assistentin bis zu 1.500 Euro
  • Zuschuss zur Fortführung der Praxis über das 63. Lebensjahr bis zu 4.500 Euro/Quartal

Kronach Süd | Hausärzte

Förderprogramm für Hausärzte in Kronach Süd

Fördermaßnahmen:

  • Zuschuss zur Niederlassung bzw. Praxisnachbesetzung bis zu 60.000 Euro
  • Zuschuss zur Errichtung einer Zweigpraxis bis zu 15.000 Euro
  • Zuschuss zur Anstellung eines Hausarztes bis zu 4.000 Euro/Quartal
  • Zuschuss zu den Investitionskosten im Rahmen der Anstellung eines Hausarztes bis zu 15.000 Euro
  • Zuschuss zur Beschäftigung einer Assistentin bis zu 1.500 Euro
  • Zuschuss zur Fortführung der Praxis über das 63. Lebensjahr bis zu 4.500 Euro/Quartal

Krumbach (Schwaben) +++ neu +++

Förderprogramm für Hausärzte in Krumbach (Schwaben)

Fördermaßnahmen:

  • Zuschuss zur Niederlassung bzw. Praxisnachbesetzung bis zu 60.000 Euro
  • Zuschuss zur Errichtung einer Zweigpraxis bis zu 15.000 Euro
  • Zuschuss zur Anstellung eines Hausarztes bis zu 4.000 Euro/Quartal
  • Zuschuss zu den Investitionskosten im Rahmen der der Anstellung eines Hausarztes bis zu 15.000 Euro
  • Zuschuss zur Beschäftigung einer Assistentin bis zu 1.500 Euro
  • Zuschuss zur Fortführung der Praxis über das 63. Lebensjahr bis zu 4.500 Euro/Quartal

Landau | Hausärzte

Förderprogramm für Hausärzte in Landau

Fördermaßnahmen:

  • Zuschuss zur Niederlassung bzw. Praxisnachbesetzung bis zu 60.000 Euro
  • Zuschuss zur Errichtung einer Zweigpraxis bis zu 15.000 Euro
  • Zuschuss zur Anstellung eines Hausarztes bis zu 4.000 Euro/Quartal
  • Zuschuss zu den Investitionskosten im Rahmen der Anstellung eines Hausarztes bis zu 15.000 Euro
  • Zuschuss zur Beschäftigung einer Assistentin bis zu 1.500 Euro
  • Zuschuss zur Fortführung der Praxis über das 63. Lebensjahr bis zu 4.500 Euro/Quartal

Lauingen | Hausärzte

Förderprogramm für Hausärzte in Lauingen

Fördermaßnahmen:

  • Zuschuss zur Niederlassung bzw. Praxisnachbesetzung bis zu 60.000 Euro
  • Zuschuss zur Errichtung einer Zweigpraxis bis zu 15.000 Euro
  • Zuschuss zur Anstellung eines Hausarztes bis zu 4.000 Euro/Quartal
  • Zuschuss zu den Investitionskosten im Rahmen der Anstellung eines Hausarztes bis zu 15.000 Euro
  • Zuschuss zur Beschäftigung einer Assistentin bis zu 1.500 Euro
  • Zuschuss zur Fortführung der Praxis über das 63. Lebensjahr bis zu 4.500 Euro/Quartal

Lohr am Main | Hausärzte +++ neu +++

Förderprogramm für Hausärzte in Lohr am Main

Fördermaßnahmen:

  • Zuschuss zur Niederlassung bzw. Praxisnachbesetzung bis zu 60.000 Euro
  • Zuschuss zur Errichtung einer Zweigpraxis bis zu 15.000 Euro
  • Zuschuss zur Anstellung eines Hausarztes bis zu 4.000 Euro/Quartal
  • Zuschuss zu den Investitionskosten im Rahmen der Anstellung eines Hausarztes bis zu 15.000 Euro
  • Zuschuss zur Beschäftigung einer Assistentin bis zu 1.500 Euro
  • Zuschuss zur Fortführung der Praxis über das 63. Lebensjahr bis zu 4.500 Euro/Quartal

Moosburg | Hausärzte

Förderprogramm für Hausärzte in Moosburg

Fördermaßnahmen:

  • Zuschuss zur Niederlassung bzw. Praxisnachbesetzung bis zu 60.000 Euro
  • Zuschuss zur Errichtung einer Zweigpraxis bis zu 15.000 Euro
  • Zuschuss zur Anstellung eines Hausarztes bis zu 4.000 Euro/Quartal
  • Zuschuss zu den Investitionskosten im Rahmen der Anstellung eines Hausarztes bis zu 15.000 Euro
  • Zuschuss zur Beschäftigung einer Assistentin bis zu 1.500 Euro
  • Zuschuss zur Fortführung der Praxis über das 63. Lebensjahr bis zu 4.500 Euro/Quartal

Mühldorf | Hausärzte

Förderprogramm für Hausärzte in Mühldorf am Inn

Fördermaßnahmen:

  • Zuschuss zur Niederlassung bzw. Praxisnachbesetzung bis zu 60.000 Euro
  • Zuschuss zur Errichtung einer Zweigpraxis bis zu 15.000 Euro
  • Zuschuss zur Anstellung eines Hausarztes bis zu 4.000 Euro/Quartal
  • Zuschuss zu den Investitionskosten im Rahmen der Anstellung eines Hausarztes bis zu 15.000 Euro
  • Zuschuss zur Beschäftigung einer Assistentin bis zu 1.500 Euro
  • Zuschuss zur Fortführung der Praxis über das 63. Lebensjahr bis zu 4.500 Euro/Quartal

Neustadt (bei Coburg) | Hausärzte

Förderprogramm für Hausärzte in Neustadt

Fördermaßnahmen:

  • Zuschuss zur Niederlassung bzw. Praxisnachbesetzung bis zu 60.000 Euro
  • Zuschuss zur Errichtung einer Zweigpraxis bis zu 15.000 Euro
  • Zuschuss zur Anstellung eines Hausarztes bis zu 4.000 Euro/Quartal
  • Zuschuss zu den Investitionskosten im Rahmen der Anstellung eines Hausarztes bis zu 15.000 Euro
  • Zuschuss zur Beschäftigung einer Assistentin bis zu 1.500 Euro
  • Zuschuss zur Fortführung der Praxis über das 63. Lebensjahr bis zu 4.500 Euro/Quartal

Oettingen i. Bay. | Hausärzte +++ neu +++

Förderprogramm für Hausärzte in Oettingen i. Bay.

Fördermaßnahmen:

  • Zuschuss zur Niederlassung bzw. Praxisnachbesetzung bis zu 60.000 Euro
  • Zuschuss zur Errichtung einer Zweigpraxis bis zu 15.000 Euro
  • Zuschuss zur Anstellung eines Hausarztes bis zu 4.000 Euro/Quartal
  • Zuschuss zu den Investitionskosten im Rahmen der der Anstellung eines Hausarztes bis zu 15.000 Euro
  • Zuschuss zur Beschäftigung einer Assistentin bis zu 1.500 Euro
  • Zuschuss zur Fortführung der Praxis über das 63. Lebensjahr bis zu 4.500 Euro/Quartal

Schweinfurt Nord | Hausärzte

Förderprogramm für Hausärzte in Schweinfurt Nord

Fördermaßnahmen:

  • Zuschuss zur Niederlassung bzw. Praxisnachbesetzung bis zu 60.000 Euro
  • Zuschuss zur Errichtung einer Zweigpraxis bis zu 15.000 Euro
  • Zuschuss zur Anstellung eines Hausarztes bis zu 4.000 Euro/Quartal
  • Zuschuss zu den Investitionskosten im Rahmen der Anstellung eines Hausarztes bis zu 15.000 Euro
  • Zuschuss zur Beschäftigung einer Assistentin bis zu 1.500 Euro
  • Zuschuss zur Fortführung der Praxis über das 63. Lebensjahr bis zu 4.500 Euro/Quartal

Simbach am Inn | Hausärzte

Förderprogramm für Hausärzte in Simbach am Inn

Fördermaßnahmen:

  • Zuschuss zur Niederlassung bzw. Praxisnachbesetzung bis zu 112.500 Euro
  • Praxisaufbauförderung
  • Zuschuss zur Errichtung einer Zweigpraxis bis zu 28.125 Euro
  • Zuschuss zur Anstellung eines Hausarztes bis zu 5.000 Euro/Quartal
  • Zuschuss zu den Investitionskosten im Rahmen der Anstellung eines Hausarztes bis zu 18.750 Euro
  • Zuschuss zur Beschäftigung einer Assistentin bis zu 1.500 Euro
  • Zuschuss zur Fortführung der Praxis über das 63. Lebensjahr bis zu 4.500 Euro/Quartal

Speichersdorf | Hausärzte

Förderprogramm für Hausärzte in Speichersdorf

Fördermaßnahmen:

  • Zuschuss zur Niederlassung bzw. Praxisnachbesetzung bis zu 60.000 Euro
  • Zuschuss zur Errichtung einer Zweigpraxis bis zu 15.000 Euro
  • Zuschuss zur Anstellung eines Hausarztes bis zu 4.000 Euro/Quartal
  • Zuschuss zu den Investitionskosten im Rahmen der Anstellung eines Hausarztes bis zu 15.000 Euro
  • Zuschuss zur Beschäftigung einer Assistentin bis zu 1.500 Euro
  • Zuschuss zur Fortführung der Praxis über das 63. Lebensjahr bis zu 4.500 Euro/Quartal

Uffenheim | Hausärzte

Förderprogramm für Hausärzte in Uffenheim

Fördermaßnahmen:

  • Zuschuss zur Niederlassung bzw. Praxisnachbesetzung bis zu 60.000 Euro
  • Zuschuss zur Errichtung einer Zweigpraxis bis zu 15.000 Euro
  • Zuschuss zur Anstellung eines Hausarztes bis zu 4.000 Euro/Quartal
  • Zuschuss zu den Investitionskosten im Rahmen der Anstellung eines Hausarztes bis zu 15.000 Euro
  • Zuschuss zur Beschäftigung einer Assistentin bis zu 1.500 Euro
  • Zuschuss zur Fortführung der Praxis über das 63. Lebensjahr bis zu 4.500 Euro/Quartal

Waldsassen | Hausärzte

Förderprogramm für Hausärzte in Waldsassen

Fördermaßnahmen:

  • Zuschuss zur Niederlassung bzw. Praxisnachbesetzung bis zu 60.000 Euro
  • Zuschuss zur Errichtung einer Zweigpraxis bis zu 15.000 Euro
  • Zuschuss zur Anstellung eines Hausarztes bis zu 4.000 Euro/Quartal
  • Zuschuss zu den Investitionskosten im Rahmen der Anstellung eines Hausarztes bis zu 15.000 Euro
  • Zuschuss zur Beschäftigung einer Assistentin bis zu 1.500 Euro
  • Zuschuss zur Fortführung der Praxis über das 63. Lebensjahr bis zu 4.500 Euro/Quartal

Wassertrüdingen | Hausärzte

Förderprogramm für Hausärzte in Wassertrüdingen

Fördermaßnahmen:

  • Zuschuss zur Niederlassung bzw. Praxisnachbesetzung bis zu 112.500 Euro
  • Praxisaufbauförderung
  • Zuschuss zur Errichtung einer Zweigpraxis bis zu 28.125 Euro
  • Zuschuss zur Anstellung eines Hausarztes bis zu 5.000 Euro/Quartal
  • Zuschuss zu den Investitionskosten im Rahmen der Anstellung eines Hausarztes bis zu 18.750 Euro
  • Zuschuss zur Beschäftigung einer Assistentin bis zu 1.500 Euro
  • Zuschuss zur Fortführung der Praxis über das 63. Lebensjahr bis zu 4.500 Euro/Quartal

Wiesenfelden | Hausärzte

Förderprogramm für Hausärzte in Wiesenfelden

Fördermaßnahmen:

  • Zuschuss zur Niederlassung bzw. Praxisnachbesetzung bis zu 60.000 Euro
  • Zuschuss zur Errichtung einer Zweigpraxis bis zu 15.000 Euro
  • Zuschuss zur Anstellung eines Hausarztes bis zu 4.000 Euro/Quartal
  • Zuschuss zu den Investitionskosten im Rahmen der Anstellung eines Hausarztes bis zu 15.000 Euro
  • Zuschuss zur Beschäftigung einer Assistentin bis zu 1.500 Euro
  • Zuschuss zur Fortführung der Praxis über das 63. Lebensjahr bis zu 4.500 Euro/Quartal

Wunsiedel/Marktredwitz | Hausärzte

Förderprogramm für Hausärzte in Wunsiedel/Marktredwitz

Fördermaßnahmen:

  • Zuschuss zur Niederlassung bzw. Praxisnachbesetzung bis zu 60.000 Euro
  • Zuschuss zur Errichtung einer Zweigpraxis bis zu 15.000 Euro
  • Zuschuss zur Anstellung eines Hausarztes bis zu 4.000 Euro/Quartal
  • Zuschuss zu den Investitionskosten im Rahmen der Anstellung eines Hausarztes bis zu 15.000 Euro
  • Zuschuss zur Beschäftigung einer Assistentin bis zu 1.500 Euro
  • Zuschuss zur Fortführung der Praxis über das 63. Lebensjahr bis zu 4.500 Euro/Quartal

Würzburg West | Hausärzte

Förderprogramm für Hausärzte in Würzburg West

Fördermaßnahmen:

  • Zuschuss zur Niederlassung bzw. Praxisnachbesetzung bis zu 60.000 Euro
  • Zuschuss zur Errichtung einer Zweigpraxis bis zu 15.000 Euro
  • Zuschuss zur Anstellung eines Hausarztes bis zu 4.000 Euro/Quartal
  • Zuschuss zu den Investitionskosten im Rahmen der Anstellung eines Hausarztes bis zu 15.000 Euro
  • Zuschuss zur Beschäftigung einer Assistentin bis zu 1.500 Euro
  • Zuschuss zur Fortführung der Praxis über das 63. Lebensjahr bis zu 4.500 Euro/Quartal

Cham | Hautärzte

Förderprogramm für Hautärzte in Cham

Fördermaßnahmen:

  • Zuschuss zur Niederlassung bzw. Praxisnachbesetzung bis zu 60.000 Euro
  • Zuschuss zur Errichtung einer Zweigpraxis bis zu 15.000 Euro
  • Zuschuss zur Anstellung eines Hautarztes bis zu 4.000 Euro/Quartal
  • Zuschuss zu den Investitionskosten im Rahmen der Anstellung eines Hautarztes bis zu 15.000 Euro
  • Zuschuss zur Beschäftigung einer Assistentin bis zu 1.500 Euro
  • Zuschuss zur Fortführung der Praxis über das 63. Lebensjahr bis zu 4.500 Euro/Quartal
  • Zuschuss zur Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten bis zu 2.700 Euro/Monat

Dingolfing-Landau | Hautärzte +++ neu +++

Förderprogramm für Hautärzte in Dingolfing-Landau

Fördermaßnahmen:

  • Zuschuss zur Niederlassung bzw. Praxisnachbesetzung bis zu 60.000 Euro
  • Zuschuss zur Errichtung einer Zweigpraxis bis zu 15.000 Euro
  • Zuschuss zur Anstellung eines Hautarztes bis zu 5.000 Euro/Quartal
  • Zuschuss zu den Investitionskosten im Rahmen der Anstellung eines Hautarztes bis zu 18.750 Euro
  • Zuschuss zur Beschäftigung einer Assistentin bis zu 1.500 Euro
  • Zuschuss zur Fortführung der Praxis über das 63. Lebensjahr bis zu 4.500 Euro/Quartal
  • Zuschuss zur Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten bis zu 2.700 Euro/Monat

Donau-Iller | Kinder- und Jugendpsychiater

Förderprogramm für Kinder- und Jugendpsychiater in Donau-Iller

Fördermaßnahmen:

  • Zuschuss zur Niederlassung bzw. Praxisnachbesetzung bis zu 60.000 Euro
  • Zuschuss zur Errichtung einer Zweigpraxis bis zu 15.000 Euro
  • Zuschuss zur Anstellung eines Kinder- und Jugendpsychiaters bis zu 4.000 Euro/Quartal
  • Zuschuss zu den Investitionskosten im Rahmen der Anstellung eines Kinder- und Jugendpsychiaters bis zu 15.000 Euro
  • Zuschuss zur Beschäftigung einer Assistentin bis zu 1.500 Euro
  • Zuschuss zur Fortführung der Praxis über das 63. Lebensjahr bis zu 4.500 Euro/Quartal
  • Zuschuss zur Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten bis zu 2.700 Euro/Monat

Kitzingen | Augenärzte

Förderprogramm für Augenärzte in Kitzingen

Fördermaßnahmen:

  • Zuschuss zur Niederlassung bzw. Praxisnachbesetzung bis zu 60.000 Euro
  • Zuschuss zur Errichtung einer Zweigpraxis bis zu 15.000 Euro
  • Zuschuss zur Anstellung eines Augenarztes bis zu 4.000 Euro/Quartal
  • Zuschuss zu den Investitionskosten im Rahmen der Anstellung eines Augenarztes bis zu 15.000 Euro
  • Zuschuss zur Beschäftigung einer Assistentin bis zu 1.500 Euro
  • Zuschuss zur Fortführung der Praxis über das 63. Lebensjahr bis zu 4.500 Euro/Quartal
  • Zuschuss zur Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten bis zu 2.700 Euro/Monat

Kronach | Augenärzte

Förderprogramm für Augenärzte in Kronach

Fördermaßnahmen:

  • Zuschuss zur Niederlassung bzw. Praxisnachbesetzung bis zu 60.000 Euro
  • Zuschuss zur Errichtung einer Zweigpraxis bis zu 15.000 Euro
  • Zuschuss zur Anstellung eines Augenarztes bis zu 4.000 Euro/Quartal
  • Zuschuss zu den Investitionskosten im Rahmen der Anstellung eines Augenarztes bis zu 15.000 Euro
  • Zuschuss zur Beschäftigung einer Assistentin bis zu 1.500 Euro
  • Zuschuss zur Fortführung der Praxis über das 63. Lebensjahr bis zu 4.500 Euro/Quartal
  • Zuschuss zur Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten bis zu 2.700 Euro/Monat

Kronach | HNO-Ärzte

Förderprogramm für HNO-Ärzte in Kronach

Fördermaßnahmen:

  • Zuschuss zur Niederlassung bzw. Praxisnachbesetzung bis zu 60.000 Euro
  • Zuschuss zur Errichtung einer Zweigpraxis bis zu 15.000 Euro
  • Zuschuss zur Anstellung eines HNO-Arztes bis zu 4.000 Euro/Quartal
  • Zuschuss zu den Investitionskosten im Rahmen der Anstellung eines HNO-Arztes bis zu 15.000 Euro
  • Zuschuss zur Beschäftigung einer Assistentin bis zu 1.500 Euro
  • Zuschuss zur Fortführung der Praxis über das 63. Lebensjahr bis zu 4.500 Euro/Quartal
  • Zuschuss zur Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten bis zu 2.700 Euro/Monat

Kronach | Nervenärzte

Förderprogramm für Nervenärzte in Kronach

Fördermaßnahmen:

  • Zuschuss zur Niederlassung bzw. Praxisnachbesetzung bis zu 60.000 Euro
  • Zuschuss zur Errichtung einer Zweigpraxis bis zu 15.000 Euro
  • Zuschuss zur Anstellung eines Arztes der Arztgruppe der Nervenärzte bis zu 4.000 Euro/Quartal
  • Zuschuss zu den Investitionskosten im Rahmen der Anstellung eines Arztes der Arztgruppe der Nervenärzte bis zu 15.000 Euro
  • Zuschuss zur Beschäftigung einer Assistentin bis zu 1.500 Euro
  • Zuschuss zur Fortführung der Praxis über das 63. Lebensjahr bis zu 4.500 Euro/Quartal
  • Zuschuss zur Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten bis zu 2.700 Euro/Monat

Lichtenfels | HNO-Ärzte

Förderprogramm für HNO-Ärzte in Lichtenfels

Fördermaßnahmen:

  • Zuschuss zur Niederlassung bzw. Praxisnachbesetzung bis zu 60.000 Euro
  • Zuschuss zur Errichtung einer Zweigpraxis bis zu 15.000 Euro
  • Zuschuss zur Anstellung eines HNO-Arztes bis zu 4.000 Euro/Quartal
  • Zuschuss zu den Investitionskosten im Rahmen der Anstellung eines HNO-Arztes bis zu 15.000 Euro
  • Zuschuss zur Beschäftigung einer Assistentin bis zu 1.500 Euro
  • Zuschuss zur Fortführung der Praxis über das 63. Lebensjahr bis zu 4.500 Euro/Quartal
  • Zuschuss zur Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten bis zu 2.700 Euro/Monat

Main-Spessart | HNO-Ärzte

Förderprogramm für HNO-Ärzte im Landkreis Main-Spessart

Fördermaßnahmen:

  • Zuschuss zur Niederlassung bzw. Praxisnachbesetzung bis zu 60.000 Euro
  • Zuschuss zur Errichtung einer Zweigpraxis bis zu 15.000 Euro
  • Zuschuss zur Anstellung eines HNO-Arztes bis zu 4.000 Euro/Quartal
  • Zuschuss zu den Investitionskosten im Rahmen der Anstellung eines HNO-Arztes bis zu 15.000 Euro
  • Zuschuss zur Beschäftigung einer Assistentin bis zu 1.500 Euro
  • Zuschuss zur Fortführung der Praxis über das 63. Lebensjahr bis zu 4.500 Euro/Quartal
  • Zuschuss zur Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten bis zu 2.700 Euro/Monat

Miltenberg | Kinder- und Jugendärzte

Förderprogramm für Kinder- und Jugendärzte in Miltenberg

Fördermaßnahmen:

  • Zuschuss zur Niederlassung bzw. Praxisnachbesetzung bis zu 60.000 Euro
  • Zuschuss zur Errichtung einer Zweigpraxis bis zu 15.000 Euro
  • Zuschuss zur Anstellung eines Kinder- und Jugendarztes bis zu 4.000 Euro/Quartal
  • Zuschuss zu den Investitionskosten im Rahmen der Anstellung eines Kinder- und Jugendarztes bis zu 15.000 Euro
  • Zuschuss zur Beschäftigung einer Assistentin bis zu 1.500 Euro
  • Zuschuss zur Fortführung der Praxis über das 63. Lebensjahr bis zu 4.500 Euro/Quartal
  • Zuschuss zur Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten bis zu 2.700 Euro/Monat

Regen | Hautärzte +++ neu +++

Förderprogramm für Hautärzte in Regen

Fördermaßnahmen:

  • Zuschuss zur Niederlassung bzw. Praxisnachbesetzung bis zu 112.500 Euro
  • Praxisaufbauförderung
  • Zuschuss zur Errichtung einer Zweigpraxis bis zu 28.125 Euro
  • Zuschuss zur Anstellung eines Hautarztes bis zu 5.000 Euro/Quartal
  • Zuschuss zu den Investitionskosten im Rahmen der Anstellung eines Hautarztes bis zu 18.750 Euro
  • Zuschuss zur Beschäftigung einer Assistentin bis zu 1.500 Euro
  • Zuschuss zur Fortführung der Praxis über das 63. Lebensjahr bis zu 4.500 Euro/Quartal
  • Zuschuss zur Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten bis zu 2.700 Euro/Monat

Regen | Kinder- und Jugendärzte

Förderprogramm Kinder- und Jugenärzte

Fördermaßnahmen:

  • Zuschuss zur Praxisnachbesetzung bis zu 60.000 Euro
  • Zuschuss zur Errichtung einer Zweigpraxis bis zu 15.000 Euro
  • Zuschuss zur Anstellung eines Kinder- und Jugendarztes bis zu 4.000 Euro/Quartal
  • Zuschuss zu den Investitionskosten im Rahmen der Anstellung eines Kinder- und Jugendarztes bis zu 15.000 Euro
  • Zuschuss zur Beschäftigung einer Assistentin bis zu 1.500 Euro
  • Zuschuss zur Fortführung der Praxis über das 63. Lebensjahr bis zu 4.500 Euro/Quartal
  • Zuschuss zur Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten bis zu 2.700 Euro/Monat

Rhön-Grabfeld | Nervenärzte

Förderprogramm für Nervenärzte in Rhön-Grabfeld

Fördermaßnahmen:

  • Zuschuss zur Niederlassung bzw. Praxisnachbesetzung bis zu 60.000 Euro
  • Zuschuss zur Errichtung einer Zweigpraxis bis zu 15.000 Euro
  • Zuschuss zur Anstellung eines Arztes der Arztgruppe der Nervenärzte bis zu 4.000 Euro/Quartal
  • Zuschuss zu den Investitionskosten im Rahmen der Anstellung eines Arztes der Arztgruppe der Nervenärzte bis zu 15.000 Euro
  • Zuschuss zur Beschäftigung einer Assistentin bis zu 1.500 Euro
  • Zuschuss zur Fortführung der Praxis über das 63. Lebensjahr bis zu 4.500 Euro/Quartal
  • Zuschuss zur Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten bis zu 2.700 Euro/Monat

Tirschenreuth | HNO-Ärzte

Förderprogramm für HNO-Ärzte in Tirschenreuth

Fördermaßnahmen:

  • Zuschuss zur Niederlassung bzw. Praxisnachbesetzung bis zu 112.500 Euro
  • Praxisaufbauförderung
  • Zuschuss zur Errichtung einer Zweigpraxis bis zu 28.125 Euro
  • Zuschuss zur Anstellung eines HNO-Arztes bis zu 5.000 Euro/Quartal
  • Zuschuss zu den Investitionskosten im Rahmen der Anstellung eines HNO-Arztes bis zu 18.750 Euro
  • Zuschuss zur Beschäftigung einer Assistentin bis zu 1.500 Euro
  • Zuschuss zur Fortführung der Praxis über das 63. Lebensjahr bis zu 4.500 Euro/Quartal
  • Zuschuss zur Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten bis zu 2.700 Euro/Monat

Weißenburg-Gunzenhausen | Hautärzte

Förderprogramm für Hautärzte in Weißenburg-Gunzenhausen

Fördermaßnahmen:

  • Zuschuss zur Niederlassung bzw. Praxisnachbesetzung bis zu 60.000 Euro
  • Zuschuss zur Errichtung einer Zweigpraxis bis zu 15.000 Euro
  • Zuschuss zur Anstellung eines Hautarztes bis zu 4.000 Euro/Quartal
  • Zuschuss zu den Investitionskosten im Rahmen der Anstellung eines Hautarztes bis zu 15.000 Euro
  • Zuschuss zur Beschäftigung einer Assistentin bis zu 1.500 Euro
  • Zuschuss zur Fortführung der Praxis über das 63. Lebensjahr bis zu 4.500 Euro/Quartal
  • Zuschuss zur Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten bis zu 2.700 Euro/Monat

Wunsiedel | Augenärzte

Förderprogramm für Augenärzte in Wunsiedel

Fördermaßnahmen:

  • Zuschuss zur Niederlassung bzw. Praxisnachbesetzung bis zu 60.000 Euro
  • Zuschuss zur Errichtung einer Zweigpraxis bis zu 15.000 Euro
  • Zuschuss zur Anstellung eines Augenarztes bis zu 4.000 Euro/Quartal
  • Zuschuss zu den Investitionskosten im Rahmen der Anstellung eines Augenarztes bis zu 15.000 Euro
  • Zuschuss zur Beschäftigung einer Assistentin bis zu 1.500 Euro
  • Zuschuss zur Fortführung der Praxis über das 63. Lebensjahr bis zu 4.500 Euro/Quartal
  • Zuschuss zur Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten bis zu 2.700 Euro/Monat

Wunsiedel | Hautärzte

Förderprogramm für Hautärzte in Wunsiedel

Fördermaßnahmen:

  • Zuschuss zur Niederlassung bzw. Praxisnachbesetzung bis zu 112.500 Euro
  • Praxisaufbauförderung
  • Zuschuss zur Errichtung einer Zweigpraxis bis zu 28.125 Euro
  • Zuschuss zur Anstellung eines Hautarztes bis zu 5.000 Euro/Quartal
  • Zuschuss zu den Investitionskosten im Rahmen der Anstellung eines Hautarztes bis zu 18.750 Euro
  • Zuschuss zur Beschäftigung einer Assistentin bis zu 1.500 Euro
  • Zuschuss zur Fortführung der Praxis über das 63. Lebensjahr bis zu 4.500 Euro/Quartal
  • Zuschuss zur Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten bis zu 2.700 Euro/Monat

Auswahl unter mehreren Antragstellern (Bewerberauswahl)

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Fördermaßnahme eines planungsbereichsbezogenen Förderprogramms besteht nicht. Die KVB entscheidet über einen Antrag auf Förderung nach Maßgabe der Regelungen der Sicherstellungsrichtlinie-Strukturfonds.

Eine Förderung kann nur erfolgen, sofern die Förderziele des jeweiligen planungsbereichsbezogenen Förderprogramms noch nicht erreicht worden sind. Darüber hinaus kommt eine Förderung nur in Betracht, soweit die für bereits bestehende planungsbereichsbezogene Förderprogramme zur Verfügung gestellten Finanzmittel nicht ausgeschöpft sind.

In den nachfolgend genannten Konstellationen erfolgt eine Auswahl unter den Antragsstellern (Bewerbern). Maßgeblich ist dabei, dass ein vollständig eingereichter Förderantrag bei der KVB vorliegt.

  • Die festgelegten Förderziele eines planungsbereichsbezogenen Förderprogramms werden bereits mit weniger Antragstellern erreicht. Die Zahl der Antragsteller übersteigt die Zahl der Ärzte, die für die Erreichung der in dem jeweiligen planungsbereichsbezogenen Förderprogramm festgelegten Förderziele notwendig sind.
  • Die im Strukturfonds für planungsbereichsbezogene Förderprogramme zur Verfügung stehenden Finanzmittel reichen nicht aus, um alle vollständig eingegangenen Förderanträge zu bewilligen.

Für eine Auswahlentscheidung unter mehreren Antragstellern werden nachfolgende Auswahlkriterien angewendet.

Auswahlkriterien

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Kontakt

Telefonische Beratung

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Persönliche Beratung

KVB-Beratungscenter

Schriftliche Fachfragen

Sicherstellungsrichtlinie@kvb.de

Rechtliche Grundlage

Sicherstellungsrichtlinie - Strukturfonds (Förderungen seit 01.01.2022)

KVB-Sicherstellungsrichtlinie (Förderungen bis 31.12.2021)