Wir legen Wert auf sorgfältigen Datenschutz. Ausführliche Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung
Unsere Seiten nutzen technische, anonyme Cookies sowie Javascript zur benutzerfreundlichen Funktion. Mit der Nutzung unserer Seiten gehen wir davon aus, dass Sie deren Verwendung zustimmen.
Zur Verbesserung unserer Inhalte möchten wir Ihr Nutzerverhalten anonymisiert zur Webanalyse verwenden.
KVB-Berater beantworten Fragen zur
Online-Service für die Vermittlung von Praxen und Stellen in Bayern
Bereitschaftsdienst
Informationen, rechtliche Grundlagen und Antragsformulare, die für den Neubeginn bzw. eine veränderte Praxistätigkeit benötigt werden
Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie kostenfrei unter
116117
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Ihrer Region
Informationen zur Koordinationsstelle Psychotherapie für psychotherapeutische Behandlungen
Hilfe bei der Suche nach Haus- und Fachärzten mit der KVB-Arztsuche
Mo-Fr: 12:00-15:00 Uhr
IT in der Praxis
Der elektronische Heilberufsausweis - kurz HBA, oder auch eHBA, eArztausweis oder ePsychotherapeutenausweis genannt - ist ein personenbezogener Sichtausweis im Scheckkartenformat mit einem Foto des Karteninhabers. Auf einem Mikrochip sind die Daten des Karteninhabers gespeichert und eine Verschlüsselungsfunktion hinterlegt.
Mit dem HBA können elektronische Dokumente, beispielsweise eArztbriefe, rechtssicher signiert und verschlüsselt werden. Darüber hinaus dient der HBA dem Karteninhaber dazu, sich in der digitalen Welt zu identifizieren, zum Beispiel als Zugangsberechtigung zu besonders geschützten Online-Daten oder -Diensten. Zukünftig sollen Ärzte und Psychotherapeuten mittels ihres HBA auf Anwendungen der eGK und der Telematikinfrastruktur zugreifen.
Hinweis:
Für den Einsatz in der Telematikinfrastruktur sind HBAs der Generation 2 erforderlich. Aktuell sind noch keine HBAs dieser Generation verfügbar bzw. zugelassen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Kammer bzw. bei Ihrem Kartenanbieter, wann HBAs der Generation 2 bestellt werden können.
Das Antragsverfahren für den HBA erfolgt ähnlich wie beim "normalen" Arzt- bzw. Psychotherapeutenausweis über die zuständige Landeskammer.
Für die Signaturkomponente des HBA fallen monatliche Gebühren an. Details hierzu finden Sie auf der Webseite der Bundesärztekammer bzw. im Bayerischen Ärzteblatt (siehe Links rechts im grünen Kasten) und auf Anfrage bei den zuständigen Landeskammern.