Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 18.03.2024 14:51 Uhr

Elektronischer Heilberufsausweis

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) oder auch HBA, eArztausweis oder ePsychotherapeutenausweis genannt ist ein personenbezogener Sichtausweis im Scheckkartenformat mit einem Foto des Karteninhabers.

Auf einem Mikrochip sind die Daten des Karteninhabers gespeichert und eine Signier- und Verschlüsselungsfunktion hinterlegt. Der eHBA wird für viele Anwendungen der TI zur Signatur, aber auch als rechtliche Vorgabe benötigt.

  1. Sichtausweis: Der eHBA ist ein personenbezogener Sichtausweis, der den Inhaber als Arzt oder Psychotherapeuten ausweist.
  2. Signatur: Mit dem eHBA können elektronische Dokumente rechtssicher signiert und verschlüsselt werden. Neben eArztbriefen und eAU werden unter anderem eRezepte und der Notfalldatensatz (NFD) mittels eHBA der 2. Generation qualifiziert elektronisch signiert.
  3. Vertraulichkeit: Der eHBA ermöglicht das Ver- und Entschlüsseln von personenbezogenen medizinischen Daten oder anderen vertraulichen Informationen.
  4. Authentifizierung: Mit dem eHBA ist es möglich, sich in der elektronischen Welt als "Arzt/ Psychotherapeut" sicher auszuweisen, z. B. an Portalen von Kammern oder in der TI.
  5. Zugriff auf Daten: Bei der elektronischen Patientenakte (ePA), dem NFD und dem eMedikationsplan setzt der Gesetzgeber aus rechtlichen Gründen einen eHBA voraus, um auf die Daten der ePA bzw. der eGK zugreifen zu dürfen.

Das Antragsverfahren für den eHBA erfolgt über die zuständige Landeskammer. Bei Fragen zur Beantragung ist die jeweilige Landeskammer der Ansprechpartner.

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