Wir legen Wert auf sorgfältigen Datenschutz. Ausführliche Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung
Auf unseren Seiten kommen Cookies und Javascript zum Einsatz. Cookies, welche nicht für das Bereitstellen der von Ihnen angefragten Informationen unbedingt notwendig sind, setzen wir dabei nur mit Ihrer Zustimmung ein, welche sie zudem jederzeit widerrufen können.
Zur Verbesserung unserer Inhalte würden wir gerne Cookies einsetzen, welche uns eine anonymisierte Analyse des Nutzerverhaltens ermöglichen.
KVB-Berater beantworten Fragen zur
Online-Service für die Vermittlung von Praxen und Stellen in Bayern
Bereitschaftsdienst
Informationen, rechtliche Grundlagen und Antragsformulare, die für den Neubeginn bzw. eine veränderte Praxistätigkeit benötigt werden
Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie kostenfrei unter
116117
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Ihrer Region
- Terminservicestelle 116117
Terminvermittlung bei Fach-, Haus, Kinder- und Jugendärzten sowie Psychotherapeuten
- Koordinationsstelle Psychotherapie
Hilfe bei der Suche nach Haus- und Fachärzten mit der KVB-Arztsuche
Mo-Fr: 12:00-15:00 Uhr
Telematikinfrastruktur
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist Teil der Telematikinfrastruktur (TI) und ein zentraler Baustein der bundesweit vernetzten Gesundheitsversorgung. Sie unterstützt Patienten dabei, Ärzten medizinisch relevante Gesundheitsdaten zur Verfügung zu stellen, und soll durch den ermöglichten Zugriff auf Dokumente von Behandlungen außerhalb der Praxis Transparenz über Behandlungsabläufe schaffen.
Durch ihre künftige sektoren- und einrichtungsübergreifende Verfügbarkeit vernetzt sie die an der Behandlung des Patienten beteiligten Akteure im Gesundheitswesen und ermöglicht ihnen einen sicheren und schnellen Dokumentenaustausch über den zentralen Ablageort ePA.
In einer Online-Veranstaltung am 21. April 2021 bietet die gematik Ärzten und Psychotherapeuten die Möglichkeit, sich über die Einführung der ePA, Anwendungsfälle im Praxisalltag sowie haftungsrechtliche Aspekte zu informieren. Die kostenlose Veranstaltung findet digital am 21. April 2021 von 17:00-18:30 Uhr statt.
In der elektronischen Patientenakte (ePA) können zunächst Daten zu Befunden, Diagnosen, durchgeführten und geplanten Therapiemaßnahmen, ebenso wie Behandlungsberichte, Arztbriefe und sonstige untersuchungs- und behandlungsbezogene medizinische Informationen auf Wunsch des Patienten gespeichert werden. Auch strukturierte Daten wie der Notfalldatensatz (NFD) oder der elektronische Medikationsplan (eMP) können in der ePA abgelegt werden.
Später werden schrittweise der Impfausweis, der Mutterpass, das Untersuchungsheft für Kinder, das Zahnbonusheft, eRezepte und Arbeitsunfähigkeitsdaten folgen. Der Patient bestimmt, welche Daten in der ePA gespeichert und wieder gelöscht werden und wer darauf Zugriff hat.
Seit 1. Januar 2021 müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten die ePA anbieten und den Zugang zur Akte in Form einer App ermöglichen.
Ärzte und Psychotherapeuten müssen die Voraussetzungen zur Befüllung und zum Auslesen der ePA in ihren Praxen schaffen, sobald die erforderlichen technischen Komponenten für Praxen verfügbar sind - laut gesetzlicher Vorgabe bis spätestens 30. Juni 2021. Andernfalls droht eine Kürzung des Honorars um ein Prozent. Sie sind zudem verpflichtet, die ePA mit Daten aus dem aktuellen Behandlungskontext zu befüllen, sofern der Patient dies wünscht. Für Patienten ist die ePA freiwillig.
Ansprechpartner für weitere Informationen, insbesondere zur Verfügbarkeit der Konnektor- und PVS-Updates, ist der praxiseigene IT-Servicedienstleister oder PVS-Hersteller.
Für die TI-Anwendung elektronische Patientenakte wurden folgende Finanzierungspauschalen je Betriebsstätte festgelegt: Das Update auf den ePA-Konnektor wird mit einer Pauschale in Höhe von 400 Euro und das ePA-PVS-Modul mit einer Pauschale in Höhe von 150 Euro finanziert. Zusätzlich erfolgt eine weitere Erhöhung der im Rahmen der TI-Erstausstattung gezahlten Betriebskosten um 4,50 Euro pro Quartal.
GOP 01647 - Zusatzpauschale zu den Versicherten-, Grund- und Konsiliarpauschalen sowie den Leistungen des Abschnitts 1.7 (ausgenommen in-vitro-diagnostische Leistungen) im Zusammenhang mit der ePA
GOP 01431 - Zusatzpauschale zu den GOPen 01430, 01435 und 01820 für ärztliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit der ePA
Für die sektorenübergreifende Erstbefüllung der ePA sieht der Gesetzgeber eine Pauschale von zehn Euro vor. Die konkreten Regelungen zur Vergütung der ePA-Erstbefüllung werden derzeit noch verhandelt.
Ärzte und Psychotherapeuten können erst auf die ePA zugreifen, wenn der Patient seine Einwilligung und Freigabe erteilt hat. Der Patient kann den Zugriff auf die Dokumente in der ePA für die jeweilige Praxis über seine ePA-App freischalten oder direkt vor Ort in der Praxis mit seiner eGK und PIN-Eingabe. In einer späteren Ausbaustufe können die Berechtigungen für jedes Dokument einzeln erteilt werden. Der Patient kann die Zugriffsberechtigungen jederzeit widerrufen.
Der Abruf der ePA-Daten durch den Arzt oder Psychotherapeuten darf nur aufgrund einer konkreten Behandlungssituation erfolgen.
Der Zugang zum Mitgliederportal ist über KV-Ident Plus, KV-SafeNet oder die Telematikinfrastruktur (TI) möglich.
Der Internet Explorer wird nicht mehr unterstützt. Bitte nutzen Sie einen anderen aktuellen Browser.
Bitte wählen Sie den Zugangsweg.
KV-Ident Plus:
KV-SafeNet und Telematikinfrastruktur (TI):