IT in der Praxis

Elektronischer Heilberufsausweis

Der elektronische Heilberufsausweis - kurz HBA, oder auch eHBA, eArztausweis oder ePsychotherapeutenausweis genannt - ist ein personenbezogener Sichtausweis im Scheckkartenformat mit einem Foto des Karteninhabers. Auf einem Mikrochip sind die Daten des Karteninhabers gespeichert und eine Signier- und Verschlüsselungsfunktion hinterlegt.

Mit dem eHBA können elektronische Dokumente, beispielsweise eArztbriefe, rechtssicher signiert und verschlüsselt werden. Darüber hinaus dient der HBA dem Karteninhaber dazu, sich in der digitalen Welt zu identifizieren, zum Beispiel als Zugangsberechtigung zu besonders geschützten Online-Daten oder -Diensten.

Der eHBA wird von Ärzten und Psychotherapeuten für den Zugriff auf Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) benötigt. Zwingend erforderlich ist er z.B. für das Auslesen und Signieren des Notfalldatensatzes in der Anwendung Notfalldatenmanagement (NFDM).

Elektronische Arztbriefe, die mit dem TI-Fachdienst Kommunikation im Medizinwesen (KIM) versandt werden, müssen mit der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) durch den eHBA rechtssicher unterschrieben werden. Die QES entspricht der handschriftlichen Unterschrift.

Für die elektronische Patientenakte (ePA) ist der eHBA eine rechtliche Vorgabe. Außerdem werden eRezepte künftig mit dem eHBA signiert.

Ab Oktober 2021 ist der Versand von elektronischen AU, die mit dem eHBA zu signieren sind, an die Krankenkassen verpflichtend.

Der eHBA ist von der SMC-B Karte (Praxis-/Institutionsausweis) abzugrenzen, die für die Anmeldung in die TI technische Voraussetzung ist. Zu beachten ist, dass für die SMC-B Kartenbestellung der Nachweis über eine eHBA-Beantragung bzw. ab dem 2. Quartal 2021 ein eHBA benötigt wird.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass für die QES ausschließlich eHBAs der Generation 2 eingesetzt werden können.

Beantragung

Das Antragsverfahren für den eHBA erfolgt ähnlich wie beim "normalen" Arzt- bzw. Psychotherapeutenausweis über die zuständige Landeskammer. Entsprechend ist bei Fragen zur Verfügbarkeit und zur Beantragung die jeweilige Landeskammer der Ansprechpartner.

mehr Informationen der Bayerischen Landesärztekammer

mehr Informationen der Bayerischen Psychotherapeutenkammer

Kosten

Für die Signaturkomponente des eHBA fallen monatliche Gebühren an. Details hierzu finden Sie auf der Webseite der Bundesärztekammer bzw. im Bayerischen Ärzteblatt (siehe Links rechts im grünen Kasten) und auf Anfrage bei den zuständigen Landeskammern.

Im Rahmen der Anbindung der Praxen an die TI werden Pauschalen in Höhe von 11,63 € pro Quartal und Arzt/Psychotherapeut ohne gesonderte Beantragung von den KVen ausbezahlt.