Wir legen Wert auf sorgfältigen Datenschutz. Ausführliche Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung
Auf unseren Seiten kommen Cookies und Javascript zum Einsatz. Cookies, welche nicht für das Bereitstellen der von Ihnen angefragten Informationen unbedingt notwendig sind, setzen wir dabei nur mit Ihrer Zustimmung ein, welche sie zudem jederzeit widerrufen können.
Zur Verbesserung unserer Inhalte würden wir gerne Cookies einsetzen, welche uns eine anonymisierte Analyse des Nutzerverhaltens ermöglichen.
KVB-Berater beantworten Fragen zur
Online-Service für die Vermittlung von Praxen und Stellen in Bayern
Bereitschaftsdienst
Informationen, rechtliche Grundlagen und Antragsformulare, die für den Neubeginn bzw. eine veränderte Praxistätigkeit benötigt werden
Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie kostenfrei unter
116117
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Ihrer Region
- Terminservicestelle 116117
Terminvermittlung bei Fach-, Haus, Kinder- und Jugendärzten sowie Psychotherapeuten
- Koordinationsstelle Psychotherapie
Hilfe bei der Suche nach Haus- und Fachärzten mit der KVB-Arztsuche
Mo-Fr: 12:00-15:00 Uhr
IT in der Praxis
Der elektronische Heilberufsausweis - kurz HBA, oder auch eHBA, eArztausweis oder ePsychotherapeutenausweis genannt - ist ein personenbezogener Sichtausweis im Scheckkartenformat mit einem Foto des Karteninhabers. Auf einem Mikrochip sind die Daten des Karteninhabers gespeichert und eine Signier- und Verschlüsselungsfunktion hinterlegt.
Mit dem eHBA können elektronische Dokumente, beispielsweise eArztbriefe, rechtssicher signiert und verschlüsselt werden. Darüber hinaus dient der HBA dem Karteninhaber dazu, sich in der digitalen Welt zu identifizieren, zum Beispiel als Zugangsberechtigung zu besonders geschützten Online-Daten oder -Diensten.
Der eHBA wird von Ärzten und Psychotherapeuten für den Zugriff auf Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) benötigt. Zwingend erforderlich ist er z.B. für das Auslesen und Signieren des Notfalldatensatzes in der Anwendung Notfalldatenmanagement (NFDM).
Elektronische Arztbriefe, die mit dem TI-Fachdienst Kommunikation im Medizinwesen (KIM) versandt werden, müssen mit der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) durch den eHBA rechtssicher unterschrieben werden. Die QES entspricht der handschriftlichen Unterschrift.
Für die elektronische Patientenakte (ePA) ist der eHBA eine rechtliche Vorgabe. Außerdem werden eRezepte künftig mit dem eHBA signiert.
Ab Oktober 2021 ist der Versand von elektronischen AU, die mit dem eHBA zu signieren sind, an die Krankenkassen verpflichtend.
Der eHBA ist von der SMC-B Karte (Praxis-/Institutionsausweis) abzugrenzen, die für die Anmeldung in die TI technische Voraussetzung ist. Zu beachten ist, dass für die SMC-B Kartenbestellung der Nachweis über eine eHBA-Beantragung bzw. ab dem 2. Quartal 2021 ein eHBA benötigt wird.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass für die QES ausschließlich eHBAs der Generation 2 eingesetzt werden können.
Das Antragsverfahren für den eHBA erfolgt ähnlich wie beim "normalen" Arzt- bzw. Psychotherapeutenausweis über die zuständige Landeskammer. Entsprechend ist bei Fragen zur Verfügbarkeit und zur Beantragung die jeweilige Landeskammer der Ansprechpartner.
Für die Signaturkomponente des eHBA fallen monatliche Gebühren an. Details hierzu finden Sie auf der Webseite der Bundesärztekammer bzw. im Bayerischen Ärzteblatt (siehe Links rechts im grünen Kasten) und auf Anfrage bei den zuständigen Landeskammern.
Im Rahmen der Anbindung der Praxen an die TI werden Pauschalen in Höhe von 11,63 € pro Quartal und Arzt/Psychotherapeut ohne gesonderte Beantragung von den KVen ausbezahlt.